Ist ein Gesellschafter einer GmbH automatisch auch ein Mitarbeiter? Ich möchte mit einem Partner eine GmbH (bzw. eine UG) gründen. Wir wären beide Gesellschafter und ich würde zusätzlich Geschäftsführer werden. Mein Partner denkt, die offizielle Aufgabenverteilung wäre damit erledigt. Und er glaubt er könne damit zusätzlich tun und lassen was er möchte, und aktiv am Firmen Alltag teilnehmen und Handeln. Meine Zweifel bestehen darin, dass ich denke ein Gesellschafter ist nicht mehr als ein Eigentümer von Geschäftsanteilen in Höhe seiner Einlage mit allen Rechten und Pflichten die ein Gesellschafter hat. Sprich, alle Dinge die er rundherum um einer Gesellschafterversammlung zu tun hat, aber damit war's das auch schon. Geschäftsführeranstellungsvertrag muster ihk live. Ich denke er ist nicht berechtigt sich in's Geschäft außerhalb dieser Versammlungen einzumischen. Er darf zB. keine Kunden anrufen, keine Geschäftsräume mieten, oder Projekte gestalten und durchführen, usw. die natürlich Einfluss auf die Firma haben. Nach meiner Auffassung legt dieser Partner (ein Gesellschafter) sein Geld an und hat über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf den Geschäftsführer und den Kurs und das war's.
Da Arbeitnehmer als Verbraucher angesehen und die Grundlagen der Geschäftsführerposition regelmäßig erst mit dem Anstellungsvertrag geschaffen wird, wird in Ermangelung bislang anderslautender Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der anzustellende Geschäftsführer bei Abschluss dieses Vertrages als Verbraucher angesehen werden kann. Zum Geschäftsführer-Anstellungsvertrag Quelle: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Frankfurt
Bisher galt: Drohte der GmbH Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit hatte der Geschäftsführer die Verpflichtung, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 43 II GmbHG i. m. § 15a I InsO). Wurde die rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz unterlassen, drohten strafrechtliche Konsequenzen nach § 15 a InsO (Stichwort Insolvenzverschleppung). Wurden trotz Insolvenzreife weiterhin Geschäfte mit Dritten abgeschlossen, die nicht der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers entsprachen, so kam eine persönliche Haftung nach § 823 II BGB, sowie eine strafrechtliche Haftung nach §§ 263, 264 a StGB in Betracht. Darüber hinaus war ein Verstoß gegen die Betrugs- und Insolvenzstraftatbestände möglich (§§ 263 ff bzw. §§ 283-283 d, 14 StGB). 6. Weitere Haftungstatbestände Weitere Haftungsrisiken ergeben sich aus § 43 III GmbHG. Danach haftet der Geschäftsführer persönlich bei Auszahlungen an die Gesellschafter, welche das Stammkapital der Gesellschaft angreifen (§§ 43 III GmbHG i. Geschäftsführeranstellungsvertrag muster ihk. § 30 GmbHG).
Er übernimmt auch die Verpflichtungen eines Arbeitgebers. In dieser Funktion hat er die monatlichen Lohnsteueranmeldungen abzugeben sowie die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Pflicht zur Abgabe von Voranmeldung und der Jahreserklärung sowie die Abführung der Zahllast gilt auch für die Umsatzsteuer. Auch im Bereich der Gewerbesteuererklärung gilt es für ihn, Erklärungs- und Zahlungsversäumnisse zu vermeiden. Werden diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, hat der Geschäftsführer selbst für diese Beträge einzustehen (§ 69 AO), d. h. er haftet mit seinem Privatvermögen dafür. Geschäftsführeranstellungsvertrag muster ihk 4. Im Übrigen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen (§§ 370 ff. AO). Eine der wichtigen Aufgaben des Geschäftsführers ist die ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung (dazu gehört auch die rechtssichere Archivierung! ). Bei Pflichtverletzungen können sich nicht nur Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft ergeben, sondern auch gegenüber Gläubigern, wenn die Pflichtverletzung vorsätzlich war und als Verstoß gegen die guten Sitten anzusehen ist.
Sie verleugnen ihre Fehler aber und tun so als hätten sie nichts getan und alles meine Schuld gewesen ist. Ich bin unzufrieden mit meiner Familie und will hier raus. Versucht es nicht mit "Rede mal mit ihnen" oder so.. Ich hab es die letzten 4 Jahre mehrmals und am Ende wurde die ganze Schuld auf mich geschoben, wo es eindeutig nicht der Fall ist. Ich möchte umziehen, weiß aber nicht wie das abläuft. Muss ich zum Jugendamt mit 18? Bekomme ich eine eigene Wohnung und werde ich unterstützt obwohl ich Schüler bin? Muss ich nebenbei joben oder bekomme ich Barfög oder Zuschüsse? Unter welchen Voraussetzungen darf ich eine eigene Wohnung haben und unter welchen Voraussetzungen darf ich von zuhause ausziehen? Gibt mir bitte ordentliche Tipps oder Erfahrungsberichte.. Es ist mittlerweile unmöglich sich mit denen zu vertragen und ich will es auch nicht. Ich will weg von meinen eltern de. Ich werde jeden Tag ohne Grund angeschrien und kontrolliert, hab kein Internet mehr in meinem Zimmer und der Lankabel ist auch weg, ich darf kaum zu freunden und wenn ist es für ne Stunde.
Ich will einfach hier raus. Danke im Voraus für die Antworten.
#1 Hallo ihr Lieben, im Moment weiß ich nicht so recht weiter wie mein Leben weiter gehen soll. Seit meiner Kindheit leide ich unter einer starken sozialen Phobie (Angst vor Menschen) und zum Teil starken Depressionen (schwanken sehr stark). Nach einer Psychotherapie ist die soziale Phobie deutlich besser geworden, aber beeinträchtigt mein Leben immer noch spürbar. Die Depressionen sind auch besser, kommen zum Teil aber heftig zurück. Ich bin nun zum dritten mal bei meinen Eltern ausgezogen. Wie komme ich von meinen eltern weg. Nach meinem Abitur habe ich begonnen in Hamburg zu studieren (habe in einem Studentenwohnheim gewohnt), hier lief es eigentlich ganz gut, nur leider war der Studiengang ein Reinfall. Danach bin ich eine kurze Zeit wieder bei meinen Eltern eingezogen. Dann bin ich nach Oldenburg gezogen um hier zu studieren, nach wenigen Tagen hatte ich so heftige Depressionen das ich ernsthaft an Selbstmord gedacht habe und auch schon Pläne hatte. Meine Psychiaterin und meine Eltern haben mich da wieder rausgeholt und mir ging es wieder richtig gut.
Meine mum kam am 4 tag zur mutter meines freundes sie flehte mich an nach hause zu gehen ich kam zurück unter der bedingung das ich meinen freund sehen darf wann ich möchte!! sie willigte ein doch ich kam ungern wieder nach hause da das geheule meine rmutter und die aggressionen meines vaters mich krank machen das habe ich meinem mum oft klarmachen wollen doch dann rastete sie jedes mal aus!
Schau mal hier: Auf jeden Fall kannst du nicht zu Hause ausziehen ohne die Erlaubnis deiner Eltern. Und selbst wenn du die Erlaubnis bekommst, sind deine Eltern immer noch deine Erziehenden. Also so einfach ist das nicht. Ich will weg von meinen eltern google. Ich rate dir wirklich dringen, das Gespräch mit deinen Eltern zu suchen, ganz ernsthaft und ohne Vorwürfe, Streit, Schreien usw. Ein vernünftiges ruhiges sachliches Gespräch kann viele Dinge klären. Wenn du dir das nicht zutraust, dann schreib einen Brief und schildere deinen Eltern genau, wie du dich fühlst und warum es dir zu Hause nicht mehr gefällt. Liebe Grüße Jeanett