KaffeeWerkstattKoblenz Moselweißer Straße 58 56073 Koblenz Tel: 0261 / 650 145 00 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Es sind ausreichend Kundenparkplätze vorhanden. Ihr Kaffeemaschinen-Macher Team in der Region Koblenz Wir reparieren alle Fabrikate an Kaffee-Vollautomaten außerhalb der Herstellergarantie, soweit Ersatzteile verfügbar sind Wir führen für Sie eine professionelle Wartung und Reinigung Ihres Kaffee-Vollautomaten durch Abholservice für Defektgeräte in Koblenz zum Preis von 19, - Euro inkl. MwSt. Moselweißer Straße Koblenz - PLZ, Stadtplan & Geschäfte - WoGibtEs.Info. Kontaktieren Sie uns hierzu und testen Sie unseren professionellen Service Reparatur von Jura, Saeco, DeLonghi, Gaggia, Krups, Melitta, Siemens, Bosch, Nivona, Miele in der Region Koblenz Impressum Kaffeewerkstatt Koblenz 56073 Koblenz Form: Gesellschaft bürgerlichen Rechts Inhaber: Jürgen Witteyer & Martin Witteyer Telefon: 0261 / 650 145 00 Email: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE301526068
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In der französischen Besatzungszeit ab 1794 und zeitweise auch unter preußischer Verwaltung gehörte die Gemeinde Moselweiß zum Bürgermeistereiverband Koblenz, aus dem sie jedoch 1857 ausschied. Zusammen mit Neuendorf wurde Moselweiß verwaltungsmäßig der Bürgermeisterei St. Sebastian zugeschlagen. [2] Ab 1887 wurde Moselweiß dem Landkreis Koblenz zugeordnet und schließlich am 1. April 1902 nach Koblenz eingemeindet. Mit dem Bau der Moselstrecke wurde zur Überquerung der Mosel 1878 zwischen Güls und Moselweiß die Gülser Eisenbahnbrücke errichtet. An der Eisenbahnstrecke entstand 1900 zwischen Moselweiß und der Goldgrube für die zu wartenden Lokomotiven das Bahnbetriebswerk Koblenz-Mosel, welches im Zweiten Weltkrieg häufig Hauptangriffsziel der Luftangriffe auf Koblenz war. Mit dem Niedergang der Dampflok-Ära wurde das Gelände 1988 stillgelegt. Das Gelände wurde 2007 von der Bahngesellschaft trans regio aufgekauft, die dort neue Wartungshallen für E-Loks baut. Im Nordosten von Moselweiß bildet seit den 1970er Jahren der Büropark des Verwaltungszentrums II rund um die Ferdinand-Sauerbruch-Straße die Grenze zum Rauental und damit den Übergang zu den urbanen Stadtteilen von Koblenz.
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Das Bundesministerium der Finanzen hat für eine solche Aufteilung eine Arbeitshilfe in Excel-Form im Internet veröffentlicht (). Diese Arbeitshilfe wird von den Finanzämtern regelmäßig zur Aufteilung des Kaufpreises verwendet. Tipps: Auch diese Aufteilungsmethode kommt in der Praxis oftmals zu einem ernüchternden Ergebnis für die steuerlich geltend zu machende Abschreibung. Gut zu wissen ist hierbei zum einen, dass die Finanzämter gerade in Ballungsgebieten wie z. B. München oftmals bereits sind den Gebäudewert durch pauschale Zuschläge zu erhöhen. Zum anderen gibt es zwei aktuelle Urteile die Steuerpflichten helfen können, eine höhere Abschreibung geltend zu machen: Mit Urteil vom 19. 01. Kaufpreis immobilien aufteilung grund und boden berlin. 2016 (AZ: 13 K 1496/13 E) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass der Gebäudeteil nicht nur nach dem oben beschriebenen Sachwertverfahren ermittelt werden kann, sondern auch nach einer sogenannten Ertragswertmethode. Die Ertragswertmethode bewertet das Gebäude nach den erzielbaren Mieteinnahmen.
Mit der Entscheidung bestätigt der BFH weiter seine bereits in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, wonach eine im Kaufvertrag vorgenommene Kaufpreisaufteilung grundsätzlich auch der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude kann angewandt werden, sofern keine nennenswerten Zweifel an ihr bestehen. Dies ist der Fall, wenn sie nicht nur zum Schein getroffen wurde, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich haltbar erscheint ( vgl. Kaufpreis immobilien aufteilung grund und boden 2. u. a. BFH-Urteil vom 16. 09. 2015 – IX R 12/14). Kommentarnavigation
Heute muss der Steuerpflichtige damit rechnen das 80% des Immobilienkaufpreises auf den Bodenwert entfällt und damit nicht in die Abschreibungsbemessungsgrundlage fällt. Die Finanzverwaltung sah sich in der Vergangenheit häufigen Einsprüchen aufgrund Änderung der Abschreibungsbemessungsgrundlage ausgesetzt. Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung eine "Arbeitshilfe zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" veröffentlicht. Diese sehr sinnvolle Arbeitshilfe der Finanzverwaltung können Sie kostenlos hier einsehen: Nur ergänzend sei folgendes hinzugefügt: Beim Immobilienerwerb werden zur Ermittlung der Anschaffungskosten in der Finanzbuchführung einer Immobilie neben dem Kaufpreis für die Immobilie auch die Nebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerkosten hinzugerechnet. Diese Anschaffungskosten werden aufgeteilt in Abschreibungsbemessungsgrundlage für das Gebäude (§ 7 Abs. Kaufpreisaufteilung einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie - Steuerberater Jens Preßler. 4 EStG) und in den Anteil für Grund und Boden. Der Anteil für den Grund und Boden ist nicht abzugsfähig und kann grundsätzlich nur beim Verkauf der Immobilie vom Veräußerungspreis in der Steuererklärung abgezogen werden.
Kaufpreisaufteilung - Bodenwertanteil - Gebäudewertanteil Wird ein Gebäude verkauft, geht das in der Regel nicht, ohne dass auch der Grund und Boden verkauft wird, auf dem das Gebäude steht. Beim Kauf eines Gebäudes und des dazugehörigen Grundstücks ist es sinnvoll, die einzelnen Kaufpreise für Grund und Boden sowie das Gebäude getrennt im Kaufvertrag auszuweisen. Kaufpreis immobilien aufteilung grund und boden . Laut Bundesfinanzhof hat nämlich das Finanzamt bei der Festlegung der sogenannten Abschreibung für Abnutzung (AfA) diese Aufteilung im Kaufvertrag grundsätzlich zu berücksichtigen. Nur der Kaufpreis für das Gebäude darf abgeschrieben werden. Ein Wertverlust durch die Abnutzung von Grundstücken wird steuerlich nicht anerkannt, weil Grund und Boden sich im Normalfall nicht abnutzen. Wird nun aber ein Grundstück mit einem Gebäude darauf verkauft, muss festgestellt werden, welche Anschaffungskosten auf das Gebäude entfallen, weil nur dieser Teil der Kosten über eine Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden kann. Gib es eine Vereinbarung im Kaufvertrag, welcher Teil des Kaufpreises auf das Grundstück und welcher Teil auf das Gebäude entfallen soll, ist das Finanzamt angehalten, sich bei der Festsetzung der Gebäudeabschreibung an diese Vereinbarung zu halten.