Dadurch erhöht sich nicht nur die Rentenleistung im Alter. Auch die Steuervorteile der Rürup Rente lassen sich mit einer Einmalzahlung voll ausreizen. Steuervorteile nutzen mit einer Einmalzahlung der Rürup Rente Die subventionierten Beiträge sind die größten Argumente für den Abschluss einer Basisrente. Denn die Aufwendungen lassen sich 2020 bis zu einer Höhe von 25. 046 Euro ( 50. 092 Euro bei Verheirateten) geltend machen. Davon sind 2020 rund 90 Prozent der Beiträge absetzbar. Dieser Prozentsatz wird jedes Jahr stufenweise erhöht, bis sich die Basisrente ab 2025 in voller Höhe absetzen lässt. Der steuerlich berücksichtigungsfähige Höchstbetrag zur Basisversorgung (2020: 25. 046 Euro) wird jedes Jahr neu festgelegt. Dabei errechnet sich dieser aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Knappschaft. Um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen, müssen die Versicherten monatlich mehr als 2. 000 Euro für ihre Altersvorsorge aufbringen. Diesen Betrag kann nicht jeder Selbstständige tätigen.
Wer mit Sonderzahlungen liebäugelt, sollte allerdings bedenken, dass die staatliche Förderung von Rürup im Steuervorteil besteht – und der ist eben begrenzt: Falls der Vorteil bereits durch die regulären Zahlungen oder etwaige Pflichtbeiträge zur Altersvorsorge ausgeschöpft ist, lohnt sich eine Rürup Sonderzahlung nicht mehr. Rürup Rente Einmalzahlung: Vergleich der Rürup-Anbieter Um Ihnen die Suche nach einem sicheren und renditestarken Anbieter bzw. Tarif für Rürup Einmalanlagen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Anbietervergleich an. Der Rürup Vergleich für Einmalanlagen ist eine kostenfreie Serviceleistung.
Das Wichtigste in Kürze Es gibt zwei Varianten der Rürup Rente mit Einmalzahlung: Sonderzahlungen bei laufender Beitragszahlung oder die Sofortrente. Sonderzahlungen sind dazu geeignet, die Steuervorteile eines Jahres in voller Höhe auszuschöpfen. Bei einer Einmalzahlung ist darauf zu achten, dass die Beiträge zur Rürup Rente nur bis zum Höchstbetrag der Basisversorgung steuerlich begünstigt sind. Die Rürup Rente Die Rürup Rente oder auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die sich vor allem an Selbstständige richtet. Dabei unterliegt das Modell der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase lassen sich die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzen. Wohingegen die Leibrente dann bei Auszahlung zu versteuern ist. Klassischerweise werden bei der Rürup Rente die Beiträge Monat für Monat entrichtet. Dabei besteht jedoch auch die Möglichkeit, sogenannte Einmalzahlungen zu leisten. Wer etwas Geld auf der Seite hat, durch eine Erbschaft, einen Immobilienverkauf oder ein finanzstarkes Jahr, kann das zusätzliche Kapital in seine private Altersvorsorge einzahlen.
Lebensjahr Der Abschluss einer Sofortrente ist auch nach dem 62. Lebensjahr möglich – bei einigen Anbietern sogar bis zu 85 Jahre. Auch bei einer Einmalzahlung gilt die im jeweiligen Jahr gültige Höchstgrenze zur Basisversorgung in Bezug auf die steuerliche Behandlung. FAQ: Häufig gestellte Fragen Ist eine Einmalzahlung bei der Rürup Rente sinnvoll? Ob eine Einmalzahlung bei der Rürup Rente sinnvoll ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie lässt sich sagen, dass der Kapitalaufbau für das Alter immer sinnvoll ist. Und gerade bei Selbstständigen, die nicht riestern können, ist die Basisrente eine gute Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu nutzen. Ob sich die Einmalzahlung jedoch lohnt, ist individuell zu betrachten. Wurde der Höchstbetrag eines Jahres noch nicht vollständig ausgeschöpft, können Sonderzahlungen durchaus lukrative Steuervorteile bringen. Außerdem sind die Einmalbeiträge flexibel. Denn sie sind nicht verpflichtend. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Sonderzahlung auch nur dann geleistet wird, wenn die finanziellen Mittel dies ermöglichen.
Daher sind ihre noch verbleibenden Steuervorteile geringer als bei Personen, die nicht in die Rentenkasse einbezahlen.
Den Anbietern von Rürup-Renten sind solche Einmalzahlungen der Beträge in eine Rentenversicherung natürlich willkommen. Um potenziellen Kunden das Ganze schmackhaft zu machen, wird gerne mit hohen Steuerersparnissen geworben. Dazu sollten Sie wissen: Den Sonderausgabenabzug für die Aufwendungen zur Basisversorgung (gesetzliche Rente, berufsständisches Versorgungswerk, landwirtschaftliche Alterskasse, Rürup-Rente) können Sie grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 20. 000 € – bei zusammen veranlagten Ehepaaren 40. 000 € – geltend machen (vgl. Mantelbogen, Seite 3, Zeilen 61 bis 67). Achtung: Der Schein trügt jedoch! Die vollen Höchstbeträge stehen Ihnen nämlich erst ab dem Jahr 2025 zu. Bis dahin werden die jährlich abziehbaren Basisvorsorgeaufwendungen schrittweise angehoben. Für 2007 war der abziehbare Höchstbetrag auf 64% der o. g. Beträge (also 12. 800 € bzw. 25. 600 €) beschränkt. Der abziehbare Höchstbetrag steigert sich jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, für 2008 betrug er 13.
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