Streng genommen richtig wäre "Wie ist noch mal Ihr Name? " #5 Author Bacon [de] 21 Jul 08, 17:09 Comment Bacon hat zwar recht, aber er hat nicht recht:-) "wie war Ihr Name" ist die Kurzform "Wie war nochmal der Teil des vorhin von Ihnen geäußerten Satzes, in dem Sie so freundlich waren, mir Ihren Namen mitzuteilen";-) #6 Author Birgila/DE (172576) 21 Jul 08, 17:11 Comment achso *kicher* vielleicht sollte ich mal zur Seite treten, stehe wohl gerade auf dem Schlauch:0) Ja, streng genommen hast du Recht. Die Verwendung mit WAR ist meines Erachtens allerdings sehr geläufig... #7 Author flamencoline 21 Jul 08, 17:11 Comment Mal ganz im Ernst: Ich hatte als kleine Azubine vor vielen, vielen Jahren mal eine Dame an der anderen Seite der Leitung. Auf meine Frage "Wie war noch mal Ihr Name? " sagte diese Dame ganz böse: "Wie mein Name war, hat Sie nicht zu interessieren, sondern nur, wie mein Name jetzt ist. Seit diesem Tag frage ich immer: "Könnten Sie bitte Ihren Namen wiederholen" oder "Could you please repeat your name".
Source Language Term Correct? What was your name? Examples/ definitions with source references Die Person nochmal fragen, wenn man deren Namen vergessen hat. Comment freundliche Rueckfrage Author Benjamin 21 Jul 08, 16:51 Comment What was your name again? #1 Author Gulliva (411965) 21 Jul 08, 16:55 Comment I'm sorry, Sir / Madam, I didn't get your name. Could you please repeat it? #2 Author nja (418879) 21 Jul 08, 16:58 Comment Die Frage "Wie war noch mal Ihr Name" ist aber nur richtig gestellt, wenn sich der Name des Gefragten zwischendurch geändert hat und man den früheren Namen wissen will;-) Ansonsten ist es ja immer noch derselbe Name... #3 Author Bacon [de] (264333) 21 Jul 08, 17:02 Comment bacon: Das verstehe ich nicht. Meines Erachtens wird "Wie war nochmal Ihr Name" verwendet, wenn einem der Name beispielsweise entfallen ist.... #4 Author flamencoline (442556) 21 Jul 08, 17:07 Comment Naja, aber mein Name ist doch immer noch z. B. Bacon, also ist "war" falsch, weil das streng genommen impliziert, daß ich mal einen anderen Namen hatte (was hier im Forum sogar stimmt... ).
Auch gibt es in diese Kategorie keine reinen Knallkörper, abgesehen von Knallerbsen. Als maximalen Schallpegel dürfen diese Artikel maximal 120 dB, in einem Abstand von einem Meter erreichen. Kat1 Artikel dürfen ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu zählen unter anderen Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze, u. v. m Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk Zu dieser Kategoriefällt zählt in der Regel das klassiche Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im freien vorgesehen. Funke Super-Böller 2 - Schallerzeuger Kategorie P1 - Super Böller II - Schinken - 80 Stück- Funke - Feuerwerk Spreewald - Feuerwerksverkauf für Berlin & Brandenburg - Onlineshop mit Versand und Abholung. Kat2 Artikel dürfen ab dem 18 Lebensjahr, in der Zeit vom 28. - 31. Dezember erworben werden und in der Silvesternacht verwenden werden. Für besondere Anlässe besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahme zu beantragen. Siehe auch: Ausnahmeantrag Gewerbetreiebende dürfen Silvesterfeuerwerk - zum Zweck des Vertriebs - das ganze Jahr über erwerben. Sie bestätigen hiermit, dass Sie das Feuerwerk zum Weiterverkauf erwerben und diese Tätigkeit Ihrer zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Dann nimmst du die "strengste" LGZ (wenn du einen Artikel 1. 3G hast z. gilt 1. 3G) und wendest die dazugehörigen Regelungen an. Das gilt dann aber auch völlig unabhängig von der Kategorie (P1, F1, F2, F3 usw. ) 10. Mai 2008 4. 345 10. 633 Bangzilla und Vakarian gefällt das. Also ich hab ca 35 Batterien, 180 funke Raketen plus 2400 Kat P1 Böller. Ich denke mal ich bin knapp drüber mit der lagerung. Er meinte bestimmt die Artikel, die man oft aus Polen und Tschechien in P1 bekommt Die Funke Oldschool Böller sind allesamt 1. 4G. Ansonsten gibt es nur die Cobra P1 und Pyrounion Schallerzeuger mit LGZ und die haben auch 1. Megatresk Explo P1 - Goetterfunken Feuerwerke. 4G. Alles andere hat keine lgz und ist ausnahmlos in der Gefahrgutklasse 1. 3G. Uund genau die bestimmt was du lagern und transportieren darfst. In bewohnten Räumen darfst du da generell nichts aufbewahren, in zb Kellerräumen maximal 3kg Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm Knapp drüber? Du bist dermaßen weit drüber über das was du lagern darfst das ich mir da eher gedanken machen würde das dich keiner verpfeift PyroNetWorker gefällt das.
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