Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt. Ihren Wahlschein können Sie in Geisenheim persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z. B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen. Die Briefwahlunterlagen können Sie in Geisenheim hier beantragen: Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie in den meisten Fällen auf den Seiten von Geisenheim: Website der Stadt: Familienname Vorname(n) Geburtsdatum Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort Folgende Postleitzahlen fallen in den Wahlbezirk von Geisenheim: 65366 65358 65359 65360 65362. Briefwahl beantragen in Giengen. Nach der Antragstellung versendet die Gemeinde Geisenheim Ihre Unterlagen für die Briefwahl an Ihre Anschrift. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Bürgeramt abzuholen.
Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag. Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab. Voraussetzungen Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben. Briefwahl beantragen in Grünberg. Welche Gebühren fallen an? Welche Fristen muss ich beachten? Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Was sollte ich noch wissen? Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.
27. 01. 2021 Am 14. März finden die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden von Gießener Wahlberechtigten die Stadtverordnetenversammlung sowie der Kreistag im Landkreis. Wer in einem der fünf Stadtteile wohnt, kann sich außerdem an der Wahl des betreffenden Ortsbeirates beteiligen. Erstmalig werden im März außerdem zeitgleich die Wahlen des Kreis- und des Stadt-Ausländerbeirats durchgeführt. Zum mittlerweile fünften Mal kommt dabei das Wahlsystem zur Anwendung, bei dem Wähler*innen die Möglichkeit haben, Stimmen gezielt auf einzelne Kandidat*innen zu bündeln (kumulieren) und auf verschiedenen Listen zu verteilen (panaschieren). Aufgrund der angespannten Pandemielage wird dringend empfohlen, von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Gießener Wahlberechtigte haben gleich mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen vollkommen kontaktlos bei der Stadt Gießen zu beantragen: über den Online-Antrag oder formlos per E-Mail (), Fax (0641 306-2700) oder auf dem Postweg an das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Gießen, Berliner Platz 1 in 35390 Gießen.
Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben. Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o. ). Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben. Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigungskarte, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.
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