Generalkonsulat der Portugiesischen Republik Königstraße 20 70173 Stuttgart Telefon 0711-22 73 96 Fax 0711-2 27 39 89 Öffnungszeiten Mo 08. 00-17. 00, Mi 08. 00-15. 00, Di, Do, Fr 08. 00-13. Portugiesisches touristikamt frankfurt. 00 Uhr Amtsbezirk: Länder Baden-Württemberg und Bayern Honorarkonsul der Portugiesischen Republik Maximilianplatz 15 80333 München Telefon 089-29 16 31 25 Fax 089-29 16 31 26 Öffnungszeiten Mo-Do 09. 00-12. 00 Uhr Amtsbezirk: Land Bayern Portugiesisches Touristikamt Schäfergasse 17 60313 Frankfurt Tel. (0 69) 23 40 94-7 Fax: (0 69) 23 14 33
Opernring 3, 1. Stock, A-1010 Wien Tel: (01) 586 75 36. Konsularabt. : Tel: (01) 585 37 20. Mo-Fr 09. : Mo-Fr 10. 00 Uhr. Honorarkonsulate in Innsbruck, Linz und Salzburg. Weltpoststrasse 20, CH-3015 Bern Tel: (031) 352 86 68. Portugiesisches touristikamt frankfurt institute for advanced. : Tel: (031) 351 17 73/74. Mo-Fr 09. 00-16. 00 Uhr. : Mo-Fr 09. 00-14. 30 Uhr. Generalkonsulate mit Visumerteilung in Le Grand-Saconnex/Genf und Zürich. Konsularagentur in Lugano und Sion. Deutsche Botschaft in Lissabon Campo dos Mártires da Pátria 38, 1169-043 Lisboa Tel: +351 21-881 02 10 Deutsches Honorarkonsulat in Faro Urb. Infante D. Henrique, Lote 11 R/C DT°, 8000-490 Faro Tel: +351 28-980 31 48, +351 28-980 31 81 Österreichische Botschaft in Lissabon Avenida Infante Santo 43-4°, 1399-046 Lisboa Tel: +351 21-394 39 00 Schweizerische Botschaft in Lissabon Travessa do Jardim 17, 1350-185 Lisboa Tel: +351 21-394 40 90 Internet:
Als Erinnerung an einen der jungen Kapitäne steht heute mitten in Funchal, auf dem Platz vor der Bank von Portugal, die Statue von Joao Goncalves Zarco und blickt stumm auf die Nachkommen der ersten Siedler.
PR 251: ex nunc Rechtsanwälte Arthur Kiederle und Michael Zapf PartG mbB, Augsburg (Konrad-Adenauer-Allee 17, 86150 Augsburg). Die Partnerschaftsgesellschaft ist aufgelöst. Der Name der Partnerschaftsgesellschaft ist erloschen. PR 251: ex nunc Rechtsanwälte Arthur Kiederle und Michael Zapf PartG mbB, Augsburg (Konrad-Adenauer-Allee 17, 86150 Augsburg). Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Kiederle, Arthur, Rechtsanwalt, Friedberg, geb. ; Zapf, Michael, Rechtsanwalt, Neusäß, geb., jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wirkt eine Aufhebung schuldrechtlich ex tunc und sachenrechtlich ex nunc (beispielsweise bei der Wandlung), ist alles aufgrund des Vertrages Erhaltene zurückzustellen, hat jedoch keine Wirkungen auf dingliche Rechtspositionen. Wirkt eine Aufhebung auch schuldrechtlich ex nunc, so kann der Vertrag zwar keine zukünftigen Vermögensverschiebungen rechtfertigen, bisher Geleistetes muss jedoch nicht zurückgestellt werden. Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.
ex nunc 16. 08. 2008 bei Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner "Ex nunc" ist Latein und bedeutet "von jetzt an". Es bildet somit den Gegensatz zu "ex tunc". Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner bei Streifler & Kollegen Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht Sprachen Englisch Deutsch Oranienburger Straße 69, 10117 Berlin 030-278740 30
465 DM (= 3305, 50 €) schulde, die nach KV 1210 zum GKG in der bis 30. 11. 2001 geltenden Fassung durch den Weiterbetrieb im Jahr 2011 angefallen sei, und zwar aus dem seinerzeit noch verbliebenen Streitgegenstand von 138. 516, 89 € (= 270. 915, 49 DM). 5 Mit der Beschwerde rügt der Erinnerungsführer, er habe den Rechtsstreit keineswegs aufgenommen, sondern im Gegenteil durch die gerichtlich protokollierte außergerichtliche Einigung beendet. Im Übrigen verkenne der Einzelrichter, dass eine Aufnahme des Rechtsstreits die vorherige Unterbrechung voraussetze. Der Tod der anwaltlich vertretenen ehemaligen Klägerin habe jedoch nicht zu einer Unterbrechung geführt (§ 246 Abs. 1 Satz 1 ZPO). 6 Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt. 7 Das Rechtsmittel ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GKG alter Fassung zulässig. Der Senat hat bereits entschieden, dass die auf dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beruhenden Änderungen der kostenrechtlichen Rechtsbehelfe in Altfällen auch dann keine Anwendung finden, wenn ein Rechtsmittel nach dem 1. Juli 2004 eingelegt wird.