Handelsregister Veränderungen vom 26. 07. 2021 Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH, Senftenberg, Am Stadthafen 2, 01968 Senftenberg. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 11. Adelt, Thomas; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Tauschke, Heike vom 05. 10. 2020 HRB 7454 CB: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH, Senftenberg, Am Stadthafen 2, 01968 Senftenberg. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 23 (Eintragung vom 08. 09. 2020) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30. 2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft. Saale-Unstrut mbH mit Sitz in Leuna (Amtsgericht Stendal HRB 214229) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. vom 09. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30. Saale-Unstrut mbH mit Sitz in Leuna (Amtsgericht Stendal HRB 214229) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
: HRB 7454 CB Amtsgericht: Cottbus Rechtsform: GmbH Gründung: Keine Angabe Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten Stammkapital: 25. 000, 00 EUR - 49. 999, 99 EUR Telefon: 03573/803-0 Fax: E-Mail: Webseite: Geschäftsgegenstand: Die Wahrnehmung von Betriebsführungsaufgaben für den Wasserverband Lausitz, insbesondere der Betrieb aller bereits errichteten und sämtlicher in Zukunft noch zu errichtenden Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, deren Betrieb Aufgabe des Wasserverbandes ist. Keywords: Keine Keywords gefunden Kurzzusammenfassung: Die Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH aus Senftenberg ist im Register unter der Nummer HRB 7454 CB im Amtsgericht Cottbus verzeichnet. Sie ist mindestens 1x umgezogen. Gegenstand des Unternehmens laut eigener Angabe ist Die Wahrnehmung von Betriebsführungsaufgaben für den Wasserverband Lausitz, insbesondere der Betrieb aller bereits errichteten und sämtlicher in Zukunft noch zu errichtenden Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, deren Betrieb Aufgabe des Wasserverbandes ist.
Die Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH, mit Sitz im südbrandenburgischen Senftenberg, ist der führende Wasserdienstleister in der Lausitz und bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum im technischen und kaufmännischen Bereich für Kommunen, Verbände, Industrie- und Gewerbekunden sowie Privatkunden.
Prokura: 5. Bandorski, Susan, *, Senftenberg OT Brieske; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 6. Tauschke, Heike, *, Großthiemig; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer vom 10. Vorstand: Geschäftsführer: 10. Fürl, Thomas, *, Panketal vom 10. 08. 2017 HRB 7454 CB: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH, Senftenberg, Am Stadthafen 2, 01968 Senftenberg. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Braune, Julia vom 30. 2016 HRB 7454 CB: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH, Senftenberg, Am Stadthafen 2, 01968 Senftenberg. Vorstand: Änderung zu Nr. 8: Geschäftsführer: Braune, Julia, *, Berlin vom 21. Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Am Stadthafen 2, 01968 Senftenberg vom 15. 2016 HRB 7454 CB: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH, Senftenberg, Steindamm 51/53, 01968 Senftenberg. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführerin: 5. Rusch, Karin, geb. Lade; Geschäftsführer: 9. Voß, Stefan, *, Dresden; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4.
Kontakte Geschäftsführer Stefan Voß Thomas Fürl Gesellschafter Wasserverband Lausitz Typ: Kommunen Handelsregister Amtsgericht Cottbus HRB 7454 Stammkapital: 717. 000 Euro wzw-TOP 125. 000-Ranking Platz 16. 578 von 125. 000 Bonitätsinformationen SCHUFA-B2B-Bonitätsindex, Ausfallwahrscheinlichkeit und Kreditlimitempfehlung Auskunft bestellen Der Wasserverband Lausitz Betriebsführung ist der führende Wasserdienstleister in der Lausitz. Der Verband ist in der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung tätig. 24 Kommunen im Bereich Trinkwasserversorgung und 23 Kommunen in der Abwasserversorgung profitieren von den Leistungen des Verbandes. So versorgt das Unternehmen rund 200. 000 Menschen zuzüglich Industrie und Gewerbe mit Trinkwasser und entsorgt und behandelt anfallendes kommunales und industrielles Abwasser. Auf einem Gebiet von 770 Quadratkilometern bewirtschaftet der Wasserverband Lausitz Betriebsführung rund 1. 400 Kilometer Trinkwasserleitungen und etwa 500 km Abwasserkanäle. In der Schmutzwasserentsorgung kann das Unternehmen auf zehn Kläranlagen und 150 Pumpstationen mit einer umfangreichen technischen Ausstattung zurückgreifen.
WAL Betrieb ist im Wassermanagement ein starker und kompetenter Partner, ganz gleich, ob Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung, ob Grundwasserhaltung oder Niederschlagswasserentsorgung. Zu unseren Auftraggebern gehören Kommunen, Verbände und die Industrie. Eine Anstellung in der Wasserwirtschaft ist spannend und vielseitig. Wir bieten Perspektiven in unterschiedlichen Unternehmensbereichen und die Chance, in komplexe Arbeitsabläufe einzusteigen. Branche Dienstleistungsunternehmen in der Wasserwirtschaft Mitarbeiteranzahl 170 Hauptsitz Senftenberg
AG München, Pressemitteilung vom 11. 03. 2022 zum Urteil 473 C 9473/21 vom 13. 01. 2022 (nrkr) Das Amtsgericht München verurteilte am 13. 2022 vier Mieter dazu, ihre gemeinsame Wohnung in Oberschleißheim zu räumen. Die Bewohner haben nun bis Ende Juli Zeit, auszuziehen und diese an ihren Vermieter zurückzuzugeben. Die Beklagten lebten bereits seit 2006 in der Fünfzimmerwohnung in München. Die Wohnung liegt in einem Haus, das in Wohneinheiten aufgeteilt ist. In der Hausordnung war unter Anderem geregelt: "Das Abstellen von Gegenständen, insbesondere von Krafträdern, Mopeds, Fahrrädern und Kinderwagen auf dem Hof, in der Garagenauffahrt, in den Gängen des Kellers oder des Speichers und im Treppenhaus ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. " Trotzdem stellten zwei der Bewohner ihre Fahrräder im Eingangsbereich ab. Das behinderte die in der darunter gelegenen Wohnung wohnende Familie. Andrij Melnyk: Der „unerträgliche“ Botschafter. Sie konnten den Durchgang nun mit ihrem Kinderwagen nicht mehr passieren. Die Familie sprach ihre Nachbarn an, trotzdem entfernten diese die Räder nicht.
Pressemitteilung 10 vom 11. 03. 2022 Beleidigung des Vermieters führt zu außerordentlicher Kündigung Das Amtsgericht München verurteilte am 13. 01. 2022 vier Mieter dazu, ihre gemeinsame Wohnung in Oberschleißheim zu räumen. Die Bewohner haben nun bis Ende Juli Zeit, auszuziehen und diese an ihre Vermieter zurück zu zugeben. Die Beklagten lebten bereits seit 2006 in der Fünfzimmerwohnung in München. Die Wohnung liegt in einem Haus, das in Wohneinheiten aufgeteilt ist. In der Hausordnung war unter Anderem geregelt: "Das Abstellen von Gegenständen, insbesondere von Krafträdern, Mopeds, Fahrrädern und Kinderwagen auf dem Hof, in der Garagenauffahrt, in den Gängen des Kellers oder des Speichers und im Treppenhaus ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. " Trotzdem stellten zwei der Bewohner ihre Fahrräder im Eingangsbereich ab. Das behinderte die in der darunter gelegenen Wohnung wohnende Familie. Sie konnten den Durchgang nun mit ihrem Kinderwagen nicht mehr passieren. Die Familie sprach ihre Nachbarn an, trotzdem entfernten diese die Räder nicht.
Die erklärte Kündigung sei wirksam. Die Zurechtweisung des Vermieters im Beisein anderer Hausbewohner und Mieter durch die Wendung "Halt die Fresse" stelle eine Kundgabe der Nichtachtung und Missachtung dar, da sie den Vermieter auf eine unmenschliche Ebene herabwürdige. Erschwerend kommt nach dem Gericht hinzu, dass der Beklagte diese Herabwürdigung im Beisein anderer Hausbewohner getätigt hat, was der Missachtung ein noch stärkeres Gewicht verleiht, da Beleidigungen umso stärker wirke, je mehr Menschen diese vernehmen können. Noch schwerwiegender trete hinzu, dass die Beleidigung von einer Tätlichkeit flankiert war, welche zugleich zumindest nötigenden Charakter hatte. Eine Abmahnung vor der Kündigung sei nicht erforderlich gewesen. Es gelte der Grundsatz, dass durch eine schwere Beleidigung das für die Vertragserfüllung unerlässliche Vertrauen zerstört wird. In diesem Fall sei eine Abmahnung entbehrlich, weil zerstörtes Vertrauen durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann.