Aktuelles Lieblingsartikel Kaffeekasse Social Media Blogsuchmaschine Lieblingsartikel* * Bei den Produktlinks handelt es sich um Affiliate Links (Werbung). Wenn du ein Produkt über den Link kaufst, erhalte ich eine geringe Provision, mit der ich die Kosten dieser Seite finanziere. So kann ich den Großteil meiner Materialien auch weiterhin kostenlos für euch anbieten. Frühling im Kunstunterricht – Grundschule Rastdorf. Vielen Dank für deine Unterstützung.
⚠️Werbung (wegen Markennennung) "LÖWENZAHN UND PUSTEBLUME" endlich FRÜHLING!!! Frühling im kunstunterricht grundschule in meckenheim dach. 🌼🌻... und passend zum HSU-Thema "WIESE" mit einem effektvollen Hintergrund, der durch das Aufstreuen von einfachem Speisesalz erzeugt wird. Wenn ihr weiterwischt, könnt ihr Schülerarbeiten von meinen letztjährigen Erstklässlern 👧🏻👨🏼 sehen (das Foto ist leider etwas dunkel🙈). Die Idee habe ich wieder von Anke Kremer (sie hatte den Hintergrund grün gestalten lassen, was auch schön aussieht), die auf kunstgale
Die 6 Kunstprojekte für den Frühling eignen sich für den Kunstunterricht versierter Kunstlehrkräfte, aber auch für fachfremd Unterrichtende!
Anreize zum sparsamen Umgang mit Ressourcen oder die Umstellung auf nicht-klimaschädliche Produkte werden so wegsubventioniert. Weiterlesen in... - Befreiung der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energieabgaben. Studie von arepo consult im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung. - Energiewende: Satte Rabatte für die Industrie. Zusammenfassung der Studie "Befreiung der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energieabgaben". - Keine Privilegien für Energiefresser. Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter, Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundestags, zur arepo/rls-Studie am 27. Befreiungen der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energieabgaben - Arepo Consult. Februar 2012. - Unberechtigte Privilegien der energieintensiven Industrie abschaffen - Kein Sponsoring der Konzerne durch Stromkunden. Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Drucksache 17/8608. 8 Februar 2012. - Pressemitteilung der Rosa-Luxemburg-Stiftung vom 27. Februar 2012 anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Befreiung der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energieabgaben".
So können beispielsweise Kühlhäuser ihren Stromverbrauch bei großer Netzlast oder geringer Erzeugung von Wind- und Sonnenstrom einschränken oder bei zu viel Wind und Sonne und sinkendem Verbrauch die Kühlung wieder anwerfen. Das würde die Netze stabilisieren helfen. Brüssel kritisiert Ausnahmeregeln - ERNEUERBARE ENERGIEN. Ob die gestaffelten Netzentgelte sich nach der bloßen Menge des jährlich verbrauchten Stroms ausrichten sollen, die dem Potenzial der Industrieunternehmen zur Netzstabilisierung entspricht, oder ob sie nur für tatsächlich geleistete Stabilisierungsdienste gelten sollen, ist in der Erklärung aus dem Wirtschaftsministerium nicht beschrieben. Die Verordnung sei "schon unabhängig vom der Untersuchung in Brüssel in der Bearbeitung gewesen", sagte die Sprecherin. Das nun überlegte Verfahren aber verhindere, dass Ausnahmen für die Industrie durch die EU als unerlaubte Beihilfe an die Industrie gewertet werden könne. "Keine vorzeitige Regelung bei EEG-Umlage" Zur Befreiung von der EEG-Umlage heißt es aus dem Ministerium weiter, weil noch kein Verfahren speziell hierzu eingeleitet worden sei, bestehe hier kein Bedarf einer vorzeitigen Neuregelung.
Die Bundesregierung will auf die sogenannte Extremismusklausel bei der Förderung von Anti-Rechts-Initiativen verzichten. Bisher gibt es von Familienministerin Schwesig aber nur eine "interne Dienstanweisung". Kostenschock für die deutsche Industrie: EU-Kommission und OLG Düsseldorf stellen industrielle Befreiungen bei Energieabgaben in Frage. Dazu erklärt der Bundesges... Diese SPD für uns nicht koalitionsfähig... Vor dem heutigen Bundesparteitag der SPD, erklärt das LINKE-Vorstandsmitglied Dominic Heilig im Hinblick auf den innerparteilichen Proporz und Streit zwischen Ost- und Westlandesverbänden in der SPD: Solange diese Partei ihr Binnenverhältnis... EEG - Industrieprivilegien kosten reguläre Arbeitsplätze... "Die unberechtigten Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage müssen umgehend gestrichen werden", fordert Martin Schirdewan, Mitglied des Parteivorstandes der Partei DIE LINKE. Er erklärt weiter: Es muss endlich Schluss damit sein, das... Alle Meldungen von Die Linke. im Bundestag
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit einem Anteil von über 40 Prozent an Steuern, Abgaben und Umlagen bei den Stromkosten in dieser Gruppe an der Spitze. Mittelständler sind daher gezwungen, die Stromkostenreduzierung von mehreren Seiten anzugehen, indem sie jede sich bietende Entlastungsmöglichkeit effektiv nutzen, auf Eigenerzeugung setzen und Effizienzpotentiale ausschöpfen. Entlastungsmöglichkeiten effektiv nutzen "Große energieintensive Unternehmen können ihre Einkaufsmacht nutzen und verfügen zusätzlich über Spezialisten in großen Fachabteilungen, um die Kosten zu minimieren. Kleine und mittlere Unternehmen gelangen hier schnell an ihre Kapazitätsgrenzen und verschenken so Kostensenkungspotentiale", weiß Marco Böttger, Vorstand der ISPEX AG aus seiner Beratungserfahrung. Unternehmen aus dem Mittelstand profitieren nicht in gleichem Maß von Vergünstigungen wie große Unternehmen. Aber auch Betriebe mit einem mittleren Energiebedarf können Regelungen nutzen, um von Steuern, Abgaben und Umlagen bei Energie entlastet zu werden.
Bei dem jetzt von der Bundesregierung geschätzten Betrag handelt es sich im einzelnen um folgende Positionen: Der sogenannte Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer ( 55 EnergieStG und 10 StromStG) beschert insgesamt 30. 000 Unternehmen eine steuerliche Entlastung von insgesamt 2, 18 Milliarden Euro. Bei der Energiesteuer profitieren 9. 500 und bei der Stromsteuer 20. 500 Unternehmen. Die Energie- und Steuerbefreiung für bestimmte Prozesse und Verfahren ( 51 EnergieStG und 9a StromStG) entlastet 4. 700 Unternehmen um insgesamt 1, 335 Milliarden Euro. Hier profitieren 3. 400 Unternehmen bei der Energiesteuer und 1. 300 bei der Stromsteuer. Die allgemeine Energie- und Stromsteuerermäßigung für das Produzierende Gewerbe ( 54 EnergieStG und 9b StromStG) reduziert für insgesamt 51. 500 Unternehmen die Steuerlast um 1, 17 Milliarden Euro. Die Energiesteuer verringert sich hier für 17. 500 und die Stromsteuer für 34. 000 Unternehmen. Die genannten Fallzahlen enthalten auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die statistisch nicht gesondert erfaßt werden.