Durch die Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen und Museen, mit dem Theater und dem Orchester sind wir mit vielen Einrichtungen der Stadt vernetzt und tragen unser Angebot in die verschiedenen Stadtteile.
Der Bau des Elbe-Lübeck-Kanals von 1896 bis 1900 veränderte dieses Gebiet völlig: Die Wakenitz verschwand zugunsten des schmaleren Kanals mit seinen befestigten Ufern. Der durch Aufschüttung gewonnene neue Landstreifen zwischen Wakenitzmauer und Kanal wurde durch eine durchgehende Straße erschlossen, die 1901 den bis heute gültigen Namen Kanalstraße erhielt. Dass die Kanalstraße eine spät entstandene völlige Neuanlage ist, wird auch in ihrem Baubild erkennbar: Nur im nördlichen Abschnitt nahe dem Burgtor existiert stadtseitig eine geschlossene Bebauung, ansonsten herrschen Gewerbebetriebe und Freiflächen vor. Der Geländestreifen zwischen Straße und Kanalufer wurde bis in die 1990er Jahre durch Lagerplätze und Firmen belegt, die hier ursprünglich wegen der unmittelbaren Lage an den Binnenschiff -Anlegern entstanden waren. Mittlerweile ist diese Nutzung Vergangenheit, das frühere Gewerbegebiet wird heute fast ausschließlich von Parkplätzen in Anspruch genommen. Kanalstraße Lübeck - Die Straße Kanalstraße im Stadtplan Lübeck. Literatur W. Brehmer: Die Straßennamen in der Stadt Lübeck und deren Vorstädten.
H. G. Rathgens, Lübeck 1889. W. Brehmer: Lübeckische Häusernamen nebst Beiträgen zur Geschichte einzelner Häuser. Rathgens, Lübeck 1890. Klaus J. Groth: Weltkulturerbe Lübeck – Denkmalgeschützte Häuser. Über 1000 Porträts der Bauten unter Denkmalschutz in der Altstadt. Nach Straßen alphabetisch gegliedert. Über uns - Musik- und Kunstschule Lübeck. Verlag Schmidt-Römhild, Lübeck 1999, ISBN 3-7950-1231-7. Max Hoffmann: Die Straßen der Stadt Lübeck. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Jg. 11, 1909, ISSN 0083-5609, S. 215–292 (Auch Sonderabdruck: 1909). Weblinks
Stand: 14. 05. 2022 18:35 Uhr Bei einem Böschungsbrand am Hamburger Bahnhof Sternschanze am Donnerstagabend war auch ein Kabelkanal beschädigt worden. Die Folgen für den Fernverkehr der Bahn dauern an: Es kommt immer noch zu Ausfällen und Verspätungen. Inzwischen rechnet die Deutsche Bahn auch am Sonntag noch mit Störungen im Fernverkehr. Das Unternehmen informiert auf seiner Internetseite über die aktuellen Beeinträchtigungen. Reisende sollten sich dort vorab über ihre Verbindungen erkundigen. AUDIO: Störungen im Bahnverkehr bis Sonntag (1 Min) Mehrere ICE-Verbindungen betroffen Betroffen sind nach Angaben der Bahn mehrere ICE-Linien. Auf der Strecke Kiel/Lübeck - Hamburg - Hannover - Kassel-Wilhelmshöhe - Süddeutschland kommt es demnach zu Ausfällen zwischen Norddeutschland und Hannover. Die ICE-Züge Kiel/Hamburg - Hannover - Frankfurt/M - Stuttgart/Schweiz beginnen beziehungsweise enden in Hamburg. Die ICE-Züge Hamburg - Berlin - Erfurt - München verkehren zwischen Hamburg und Berlin nur einstündlich.
Die Kanalstraße, Blick in Richtung Süden Die Kanalstraße, Blick in Richtung Norden Die Lage der Kanalstraße, rot markiert auf einem Stadtplan von 1910 Die Kanalstraße ist eine Straße der Lübecker Altstadt. Lage Die etwa 1, 23 Kilometer lange Kanalstraße führt am gesamten nordöstlichen Rand der Altstadtinsel entlang. Sie beginnt an der Straße An der Untertrave bei der Hubbrücke über den Elbe-Lübeck-Kanal unterhalb des Burgtors und führt dann, parallel zum Verlauf des Kanals, in einem weit geschwungenen Bogen südwärts. Aus der Altstadt kommend münden von Westen her nacheinander Rosenpforte, Weiter Lohberg, Glockengießerstraße, Hundestraße, Dr. -Julius-Leber-Straße und Fleischhauerstraße ein, bis die Kanalstraße schließlich auf den Hüxterdamm trifft und endet. Geschichte Die Kanalstraße ist eine der jüngsten Straßen der Lübecker Altstadt. Bis ins späte 19. Jahrhundert befand sich dort, wo sie heute verläuft, noch die damals sehr breite Wakenitz, die mit ihren flachen, sumpfigen Ufern bis nahe an die heutige Wakenitzmauer reichte.
ist ein Angebot an alle, sich aktiv mit Musik, Kunst oder Tanz auseinanderzusetzen. 1977 als reine Musikschule gegründet, kamen mit dem Umzug 1992 in die Kanalstraße die bildende Kunst und der Tanz hinzu. ist es, ein breites und differenziertes Unterrichtsangebot bereitzuhalten, dass vielen die Möglichkeit bietet, zu malen, zu gestalten, zu tanzen und Musik zu machen. unseren Teilnehmern gegenüber ist uns dabei besonders wichtig. Wir holen unsere Schüler dort ab, wo sie stehen und bringen sie dorthin, wo sie hin möchten. Wir unterstützen und begleiten in einem gemeinsamen kreativen und lebendigen Prozess. sichern wir sowohl im pädagogischen Bereich, in der Verwaltung, in der Ausstattung unserer Räume als auch bei unseren Veranstaltungen, durch gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter, durch hochwertige Instrumente und durch gewachsenes Knowhow bei allem was mit Musik-, Kunst- und Tanzunterricht zu tun hat. ist unser Standort und wir sind froh darüber, Teil des reichhaltigen Kulturangebots der Hansestadt sein zu können.
Es besteht ein großes öffentliches Interesse am Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Potsdam. Baumschutz auf Baustellen Bäume sind während einer Baumaßnahme zu schützen, um Schäden am Stamm, der Krone und im Wurzelbereich zu vermeiden. Nur dann können diese Bäume auch nach Fertigstellung des Bauvorhabens das Grundstück weiterhin prägen. Umweltamt. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sind die notwendigen Baumschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Ersatzpflanzungen Mit der Genehmigung zur Fällung eines Baumes wird regelmäßig die Auflage verbunden, als Ersatz Bäume in bestimmter Anzahl, Art und Größe auf demselben Grundstück zu pflanzen und zu erhalten. Der Umfang der Ersatzpflanzung wird durch die untere Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung des Schutzzweckes der Verordnung und dem Wert des betroffenen Baumes ermittelt. Kann die Ersatzpflanzung nicht oder nur teilweise auf dem Grundstück erfolgen, wird für jeden nicht gepflanzten Ersatzbaum eine Ausgleichszahlung festgesetzt.
: 0355 612-2779 wenden. Ihr Anliegen wird umgehend an den Naturschutzbeirat weitergeleitet.
Sachgebietsleiterin Wahrnehmung der naturschutzfachlichen Aufgaben in den Bereichen: Landschaftsplanung Eingriffsregelung und Bauleitplanung Befreiungen und Genehmigungen in Schutzgebieten Ordnungsrecht Schutzgebiete, Biotopschutz, Vertragsnaturschutz Artenschutz, Trassen, Baumschutz
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Artenschutz Eine reiche Ausstattung mit wertvollen Biotopstrukturen ist die Grundlage für eine vielfältige Artenausstattung mit Pflanzen und Tieren. Einen Großteil derartiger Lebensräume machen auch Gebäudestrukturen im Stadtgebiet aus, welche somit Quartiere für Vögel (Haussperling, Mauersegler u. a. ) sowie Fledermäuse bieten. Viele heimische, wild vorkommende Tier- und zahlreiche Pflanzenarten fallen unter spezielle Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Ziel des Artenschutzes ist es, die Vielfalt der heimischen Flora und Fauna als Bestandteil wichtiger Ökosysteme zu sichern und der Nachwelt zu erhalten. Daher beinhaltet das BNatSchG verschiedene Vorschriften zum allgemeinen (§ 39 BNatSchG) und besonderen Artenschutz (§ 44 BNatSchG). Aus Gründen des allgemeinen Artenschutzes ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 39 Abs. Untere naturschutzbehörde brandenburg concert. 1 Nr. 1 BNatSchG). Bei wildlebenden Pflanzen ist es verboten, sie ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen, zu nutzen, ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Art und Weise zu verwüsten (§39 Abs. 2 BNatSchG).
03. bis 30. 09. eines jeden Jahres), Besondere Informationen Allgemeiner Artenschutz (Abschnitt 2, Bundesnaturschutzgesetz) Seit 2010 regelt das Bundesnaturschutzgesetz einheitlich in ganz Deutschland den allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen und deren Lebensstätten mit dem § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz – "Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen" Diese gesetzliche Regelung dient dem Erhalt wichtiger Lebensstätten für die Tierwelt vor allem zur Fortpflanzungszeit als Aufenthaltsort und Nahrungsquelle. Untere naturschutzbehörde brandenburg 2. Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Auch ein abgestorbener Baum unterliegt den Bestimmungen des § 39 BNatSchG.