Betroffene Messertypen sind: * Klappmesser mit Arretierung und einhändig auszuklappender Klinge * Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter * Alle Messer, die aufgrund ihrer Bauart als Hieb- und Stichwaffe eingestuft sind (das betrifft vor allem Dolche und Springmesser). Alle genannten Messer darf man prinzipiell nicht zugriffsbereit bei sich tragen, sondern nur in einem "verschlossenen Behältnis" wie einem Rucksack oder einer Aktentasche. Es gibt aber umfangreiche Ausnahmen vom Verbot, die immer dann greifen, wenn man einen "anerkannten Zweck" geltend machen kann. Elegeantes Messer Schwede mit Scheide Abb. Nr.1. Dazu gehört zum Beispiel die Nutzung eines Messers im Beruf, bei der Jagd oder im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege. Das Gesetz wird in den deutschen Bundesländern und in einzelnen Verwaltungsgebieten sehr unterschiedlich ausgelegt. Eine einheitliche Regelung ist leider nicht in Sicht. Die "Initiative Messer sind Werkzeuge" hat an eine Reihe von Bundesländern eine Anfrage gestellt was man im jeweilgen Bundesland als "allgemein anerkannten Zweck" betrachtet, der vom Trageverbot ausgenommen z. in Bayern schon eine ganze Menge Ausnahmen sind!
10. 2004 Beiträge: 168 Plz/Ort: Nordschweden Värmi Betreff des Beitrags: Verfasst: Sa, 11 Jun, 2005 22:46 Registriert: 14. 09. 2004 Beiträge: 16729 Plz/Ort: Bergisch Gladbach Zitat: Besondere strafrechtliche Vorschriften Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet. Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.... Waffengesetz schweden messer knives. 47/ _________________ Wusstest du schon? Einer von uns beiden ist klüger als DU! Swedish_tweedy Betreff des Beitrags: Verfasst: So, 12 Jun, 2005 1:02 järvarg hat geschrieben: vor wem oder was willst Du Dich denn mit einer Waffe schützen? Ich glaube er will da keinen beschützen, sondern eher für leckeren Elchbraten oder sowas sorgen Betreff des Beitrags: Verfasst: So, 12 Jun, 2005 12:57 ei, ei, ei.... doch wohl nicht etwa ein keiner Wilddieb.
Jun 2018 06:13 Ein Natur- und Outdoorfreund. Finde ich gut. Du darfst das Messer im aufgegebenen Gepäck mitnehmen aber natürlich nicht im Handgepäck! Das sichtbare Tragen von Messern in der Öffentlichkeit ist in Finnland verboten. In Naturparks oder Wildnisgebieten, jenseits von Straßen oder Wohnsiedlungen, wird es toleriert und Du wirst kaum einen Mann treffen, der nicht irgendwo ein Puukko oder einen Lappländer baumeln hat. Auf den vielbelaufenen, beliebten Wanderwegen kann es schon mal sein, dass man gefragt wird ob man bei der Armee sei (finnische Armeeangehörige dürfen Messer tragen). Also: in Finnland bleibt das Messer im Rucksack, bis Du im Wandergebiet angekommen bist, dann kannst Du Dich umrüsten. Waffengesetz schweden messer park. Bevor Du das Gebiet wieder verlässt, kommt das Messer wieder zurück in den Rucksack. Die Zentimeter der Klinge sind unproblematisch, die beliebten Lappländer sind länger. von André » 8. Jun 2018 09:48 Ich sende noch mal eine Korrektur nach. Aus Sicht der Flugsicherheit dürfen Messer und sogar Äxte im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
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