Die Vermutung bestätigte sich allerdings nicht. Zeugen, insbesondere die Person, die an der Unfallstelle hielt, werden gebeten, sich mit der Polizei in Flörsheim, Tel. : 06145/54760, in Verbindung zu setzen. Hofheim (ots) - 1. Tödlicher unfall flörsheim à main de luxe. Nachtrag zu dem tödl. Verkehrsunfall auf der Landesstraße 3006 zwischen Flörsheim und Eddersheim Der an der Unfallstelle verstorbene Pkw-Fahrer aus Flörsheim wurde von einer bisher unbekannten Person aus seinem Fahrzeug geborgen. Diese Person wird gebeten sich mit der Polizeistation in Flörsheim oder einer anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
2. Einbrecher dringen über Balkon ein, Hattersheim am Main, Lessingring, Sonntag, 31. 2021, 12:30 Uhr bis 19:50 Uhr (jn)In Hattersheim sind bislang unbekannte Täter im Verlauf des gestrigen Sonntages in ein Haus eingedrungen. Ob auch etwas gestohlen wurde, ist bisher unklar. Den Angaben des Geschädigten zufolge, kletterten die Einbrecher zwischen 12:30 Uhr und 19:50 Uhr auf den Balkon des im Lessingring gelegenen Einfamilienhauses und hebelten ein Fenster auf. Daraufhin durchsuchten der oder die Täter mehrere Räume nach potentiellem Diebesgut. Ob sie hierbei erfolgreich waren oder mit leeren Händen flüchteten ist noch nicht bekannt. Der entstandene Sachschaden wird auf 500 Euro geschätzt. Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Hofheim unter der Rufnummer 06192 / 2079 - 0. Mann in Hessen angeschossen und lebensgefährlich verletzt. 3. Brand einer Großraummülltonne, Flörsheim am Main, Jahnstraße, Sonntag, 31. 2021, 21:16 Uhr (jn)Beim Brand einer Großraummülltonne am Sonntagabend in Flörsheim ist ein Schaden in Höhe von circa 500 Euro entstanden.
Ein 27-jähriger Hattersheimer, der auf einem Mofa unterwegs war, wurde mit deutlich mehr als 25 km/h gemessen, obwohl er lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen konnte. Sowohl für ihn als auch für den Halter des Gefährtes hatte diese Fahrt ein Strafverfahren zur Folge. Am Nachmittag richteten die Beamten eine Kontrollstelle in der Lorsbacher Straße zwischen Hofheim und Lorsbach ein, wobei 15 Verkehrsteilnehmende gemessen wurden, die zu schnell unterwegs waren. Zuletzt nahmen die Polizisten in den frühen Abendstunden den Verkehr in der Mainzer Landstraße in Hattersheim ins Visier und stellten fünf geschwindigkeitsbedingte Ordnungswidrigkeiten fest. Zudem wurde eine nicht angeschnallte Verkehrsteilnehmerin überprüft, wobei sich herausstellte, dass der Pkw nicht mehr versichert und das Kennzeichen zur Entstempelung ausgeschrieben war. Auch dies hatte für den Fahrer und den Halter des Pkw ein Ermittlungsverfahren als Konsequenz. 5. Flörsheim: Mann durch Schüsse schwer verletzt - Tatmotiv ein Rätsel. Schwerer Unfall nach Rotlichtmissachtung, Hattersheim am Main, Landesstraße 3011, Hofheimer Straße, Samstag, 30.
2019 noch 2018 zugeordnet hatte. Dazu schrieb er: "Steuerrechtlich gesehen handelt es sich bei den Einnahmen um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen sind solche, die bis zum 10. Des Folgejahres erfolgen, noch dem Vorjahr zuzurechnen. Daher war die Einnahme vom 04. 2019 dem Jahr 2018 zuzurechnen. Die USt aus dieser Rechnung in Höhe von 456 € ist noch dem Umsatz als nicht fällige USt hinzuzurechnen. " Außerdem zur SuSa Jan19: ".. der Nettobetrag muss als Erlös im alten Jahr und die Umsatzsteuer im Neuen Jahr gebucht werden. " "Bei der Buchung der Umsatzsteuer auf das Konto 1766 handelt es sich um eine automatische Buchung. Die Buchung erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses und nicht im Dezember, da bei der Bearbeitung des Dezembers dieser Sachverhalt noch nicht bekannt war" D. h. also, wenn ich den Jan. 19 nachbauen wollte, könnte ich doch dann einfach eine "Freie Buchung" einfügen wie: und dann die 2400€ manuell in die USt-Voranmeldung eintragen..?
Erster offizieller Beitrag #1 Folgender Fall: Eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme wird mir am 04. 01. 2019 überwiesen (2400€ netto plus 456€ USt). Das ist auch zugleich die einzige Einnahme im Januar 2019. Laut meinem Steuerberater müsste (u. a. ) folgendes rauskommen: - in der SuSa für Januar 2019: 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19% = 456, 00 € (Soll) 1776 Umsatzsteuer 19% = 456, 00 € (Haben) 8400 Erlöse 19% = darf nicht auftauchen, da die 2400€ dem Vorjahr zugerechnet werden müssen. - in der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2019 folgendes: Steuerpflichtige Umsätze (81) = 2. 400 € Umsatzsteuer = 456 € Wie kriege ich das in WISO EÜR&Kasse hin? Ich finde hierzu keine Vorlage. Danke! #2 Wie kriege ich das in WISO EÜR&Kasse hin? Ich finde hierzu keine Vorlage. kommt ganz darauf an wie Du es hinkriegst dass dieser Erlös im Jan. gebucht wird. anscheinend verwendest Du die "Vorlage" Einnahme Bank an Umsatzerlöse 19% wenn der Umsatz im OL-Banking auftaucht. Du könntest m "alten" Jahr die Erlöse auf das Verrechnungskonto 1360 buchen 1360 S an 8400 H und dieses bei Zahlungseingang im neuen Jahr ausgleichen.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt es grundsätzlich auf den Zahlungszeitpunkt an. Ausgenommen davon sind "regelmäßig wiederkehrende" Einnahmen und Ausgaben kurz vor und nach dem Jahreswechsel. Der BFH hat jetzt klargestellt, dass dazu auch Umsatzsteuervorauszahlungen gehören. Wer Anfang eines neuen Jahres Vorauszahlungen für Dezember oder das letzte Quartal des Vorjahrs leistet, darf diese Ausgaben ausnahmsweise als Aufwand des Vorjahres buchen. Wir klären diese und weitere Umsatzsteuer-Zweifelsfragen rund um Termine, Fristverlängerungen und (Sonder-)Vorauszahlungen. Umsatzsteuer nicht immer ein "durchlaufender Posten" Die Umsatzsteuer gilt landläufig als erfolgsneutraler "durchlaufender Posten". Bei genauerem Hinsehen trifft das aber gar nicht zu. Besonders schmerzhaft bekommen bilanzierungspflichtige Unternehmen das zu spüren: Die müssen die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung als Einnahme buchen und bei der nächsten Vorauszahlung ans Finanzamt abführen.
Quelle #16 Mein Kunde hat ein Zahlungsziel von 60 Tagen.
Nachfolgend ein Beispiel für eine wiederkehrende Einnahme, die wirtschaftlich ins Jahr 2 gehört, innerhalb der 10-Tagesfrist nach dem Ende des Kalenderjahres fällig ist und in dieser Zeit auch tatsächlich zufliest. Beispiel Hier klicken zum Ausklappen Sie vermieten eine Garage für 75 € monatlich. Lt. Mietvertrag soll der Mietzins am 1. Tag des Folgemonats auf Ihrem Bankkonto eingehen. Die Garagenmiete für Dezember im Jahr 2 wird wie vereinbart erst am 1. Januar Jahr 3 Ihrem Bankkonto gutgeschrieben. Lösung: Da die Garagenmiete eine regelmäßige Einnahme ist, die innerhalb der 10-Tage-Frist fällig ist und Ihnen in dem Zeitrauam auch tatsächlich gutgeschrieben wurde, wird der Betrag von 75 € als Einnahme des Wirtschaftsjahres 2 gebucht. Das Gleiche betrifft die Ausgaben. Nachfolgend ein Beispiel für eine wiederkehrende Ausgabe, die wirtschaftlich ins Jahr 3 gehört, innerhalb der 10-Tagesfrist vor dem Ende des Kalenderjahres fällig ist und in dieser Zeit auch tatsächlich zufliest. Beispiel Hier klicken zum Ausklappen Die Kfz-Versicherungsprämie für Januar des Jahres 3 in Höhe von 125 € ist im Voraus und zwar bis zum 31.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne über die Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Björn Balluff