Diverse Panoramakarten von Deutschland (12 Karten, 1935-1960). Flusslaufkarten - (Rhein, Mosel, Ahr, Elbe, Weser, Neckar und Tauber, 1905-1990) Tourenkarten - 89 SHELL-Tourenkarten von 1934/45 Sonderkarten - BZ am Mittag - Berliner Sportplätze (1920), Ein Spaziergang durch Berlin 1:100. 000 (1957) IRO-Sonderkarte Berlin (1963) SHELL Olympiakarte München (1972) Flugpläne (Liniennetzpläne) - Deutsche Luft Hansa (1931) Motorsportkarten - Nürburgring (1999)
Unsere Tipps Sehenswertes in Göhren Die einzigartige Lage an Rügens Ostspitze, inmitten des Biosphärenreservats, bietet zu jeder Jahreszeit einen erholsamen und gesunden Urlaub. Grüner Küstenwald, liebliche Hügel und grandiose Ausblicke laden zum Wandern und Radfahren ein. Ortsplan Ostseebad Göhren - grebemaps® Kartographie. Dazu eine herrliche Promenade und Seebrücke zum Flanieren, ein gepflegter, feinsandiger Strand mit bester Wasserqualität, ein großes Naturerlebnis- und Kulturprogramm sowie hochwertige Wellness- und Gesundheitsangebote. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Diese Karte gibt sicher nur einen 'groben' Überblick und erhebt keinen Anspruch auf vollständige und richtige Angaben. Für Hinweise und Korrekturvorschläge sind wir dankbar - senden Sie uns eine Nachricht.
Der Wald ist Gegenstand verschiedener Rechtsquellen. Gesetze, Verordnungen und andere Bestimmungen regeln unter anderem die forstliche Bewirtschaftung die Jagd die Erholung den Naturschutz Gewinnen, Anzucht und Handel von Forstvermehrungsgut Die wichtigsten Bestimmungen stellen wir hier vor. VORIS § 8 NWaldLG | Landesnorm Niedersachsen | - Waldumwandlung | Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002 | gültig ab: 01.04.2009. Wichtiger Hinweis Soweit Texte von Gesetzen und Verordnungen auf unseren Seiten zur Verfügung stehen, handelt es sich ausdrücklich nur um unverbindliche Abschriften zur schnellen Information per Internet. Rechtsverbindlich sind allein die gedruckten Texte der amtlichen Veröffentlichungen und die Veröffentlichungen im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). VORIS Das niedersächsische Landesrecht in Volltexten der geltenden Fassungen bietet der Verlag LexisNexis kostenfrei im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS) an. Enthalten sind alle Gesetze und Verordnungen des Landes sowie alle ab dem Jahr 2001 neu erlassenen oder geänderten veröffentlichten Verwaltungsvorschriften: Vorschrifteninformationssystem (VORIS) Bildrechte: Bildrechte: clipdealer Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Seit dem 22.
mehr Produkt Klappentext Das im Jahr 2002 grundlegend novellierte NWaldLG - zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. ISBN/GTIN 978-3-8293-0567-9 Produktart Buch Einbandart Loseblatt, Gefaltet, in Mappe, Blockbindung Format Ordner mit Loseblättern Erscheinungsort Wiesbaden Erscheinungsland Deutschland Erscheinungsjahr 2003 Erscheinungsdatum 01. 07. 2003 Auflage Stand: inkl. 6. Nachlief. § 14 NWaldLG, Behördliche Maßnahmen | anwalt24.de. Juli 2021 Seiten 454 Seiten Sprache Deutsch Gewicht 1400 g Artikel-Nr. 16247374 Schlagworte Autor
Durch § 23 Abs. 1 1. SprengV, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist, hat der (Bundes-)Verordnungsgeber erkennbar auch Brandschutzbelangen Rechnung getragen. 6 Durch diese bundesrechtlichen Vorschriften ist der Umgang mit Feuerwerk hinsichtlich der damit einhergehenden Explosions- und Brandgefahren als feuerwerksspezifische Gefahren abschließend und mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber geregelt. 7 Selbst wenn man - entgegen der hier vertretenen Ansicht - Landesrecht grundsätzlich für anwendbar halten wollte, ergäbe sich kein anderes Ergebnis. § 11 NPOG fordert das Vorliegen einer Gefahr. Nach § 2 Nr. 1 NPOG ist eine Gefahr eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird. Dabei stützt sich die Antragsgegnerin auf § 1 der Verordnung des Landkreises O. zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis O. vom 28. Juni 2019.
3 Die Höhe der Walderhaltungsabgabe bemisst sich nach den Kosten, die die waldbesitzende Person für eine Ersatzaufforstung, einschließlich der Kosten für die üblicherweise erforderliche Kulturpflege, und für den Flächenerwerb auf der Grundlage ortsüblicher Ackerlandpreise aufwenden müsste. 4 Die Waldbehörde soll die Walderhaltungsabgabe für Erstaufforstungen verwenden; sie kann die Abgabe im Ausnahmefall für andere waldbauliche Maßnahmen zur Stärkung des Naturhaushalts verwenden. 5 Die Zahlung der Walderhaltungsabgabe kann durch das Angebot gleichwertiger dem Wald dienender Ersatzmaßnahmen abgewendet werden. (6) Werden Ersatzmaßnahmen nach Absatz 4 vorgenommen oder durch Maßnahmen nach Absatz 5 ersetzt, entfallen daneben Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht. (7) Ist Wald ohne die erforderliche Genehmigung in Flächen mit anderer Nutzungsart umgewandelt oder sind die Waldbäume zu diesem Zweck beseitigt worden, so soll die Waldbehörde die unverzügliche Wiederaufforstung der Grundfläche anordnen, sofern sie nicht nach Maßgabe der Absätze 3 bis 5 eine Genehmigung erteilt.