Somit wäre der Notartermin geplatzt und der Verkauf erst einmal hinfällig. Die Reservierungsgebühr, die die Maklerin bereits erhalten hatte, hätte sie einbehalten, da diese im Falle eines Nichtzustandekommen des Kaufvertrages als " Aufwandsentschädigung " zu sehen sei. Genau ein Jahr später, im Januar 2021 wäre die Mieterin dann nun doch durch eine Räumungsklage endlich ausgezogen und die Verkäufer hätten den Kaufinteressenten erneut kontaktiert und gefragt, ob noch Interesse bestünde, was diese bejahen würden. Der Kaufinteressent würde nun anhand dieser Gesetzesinformation davon ausgehen, dass er nicht mehr zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet wäre, da inzwischen eine Frist von 12 Monaten verstrichen ist. (Einen offiziellen schriftlichen Vertrag hätte es, laut Aussage der Veräufer, zwischen ihnen und der Maklerin nie gegeben. ) Wäre diese Annahme korrekt? Maklerprovision – auch bei Rücktritt vom Vertrag?. Danke für eine Einschätzung, anbei der Auszug, auf den sich die Annahme stützen würde. Ein Maklervertrag ist als "Dienst höherer Art" nach § 626 und § 627 Bürgerliches Gesetzbuch ''.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 24. 06. 2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Ratsuchender, Provisionsanspruch seitens des Makler entsteht, wenn der Makler aufgrund eines Maklervertrages die Gelegenheit eines Abschlusses eines Kaufvertrags nachweist oder eine Vermittlungsleistung erbringt und dass der Kaufvertrag auf Grund dieses Nachweises oder dieser Vermittlung zustande gekommen ist, § 652 Abs. 1 BGB. ist es unerheblich, ob der Makler im Auftrag des Eigentümers gehandelt hat. Die Tatsache, dass der Vertrag mit dem Eigentümer bereits in 2007 abgelaufen ist, hindert alleine noch nicht die Entstehung des Provisionsanspruchs. Makleranspruch nach Vertragsende Baurecht. müssen mit dem Makler einen Vertrag darüber abgeschlossen haben, dass Sie ihm für den Fall der Vermittlung des Kaufvertrages oder der Gelegenheit dazu eine Provision zahlen. Die Provisionserwartung muss der Makler Ihnen mitgeteilt haben.
Mir ist nicht bekannt, dass es da Fristen gibt, innerhalb derer der Kauf abgewickelt werden muss, damit der Makler seinen Anspruch auf die Provision nicht verliert. # 4 Antwort vom 19. 2005 | 18:26 Von Status: Schüler (281 Beiträge, 163x hilfreich) # 5 Antwort vom 27. 2005 | 09:46 Von Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich) Und jetzt? Provisionszahlung nach Vertragsende? - frag-einen-anwalt.de. Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Frage vom 19. 10. 2005 | 14:27 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich) Makleranspruch nach Vertragsende Hallo, ich habe folgende knifflige Frage: Ein entfernter Verwandter verkauft sein Haus über Makler. Vorzeiten hab ich mir, ohne von der Verkaufsabsicht meines Verwandten zu wissen, mal ein Expose von dem Haus kommen lassen und das dann zu den Akten gelegt. Wider Erwarten sind wir nun doch am Haus interessiert, nachdem wir – durch den Verwandten – von dem Hausverkauf hörten. Wir wollen aber (natürlich) keine Courtage entrichten, da wir außer dem Expose keine Leistungen des Maklers in Anspruch genommen und alles weitere mit dem Besitzer besprochen haben. Unser geplantes Vorgehen: Wir mieten das Haus zunächst für 2 Monate, nachdem der Maklervertrag ausgelaufen ist; danach wollen wir das Haus dann kaufen. Kann der Makler danach noch Ansprüche an uns geltend machen? # 1 Antwort vom 19. 2005 | 14:39 Von Status: Lehrling (1051 Beiträge, 812x hilfreich) Ja, das kann er, schließlich hat er euch das Objekt nachgewiesen.
Der Makler muss nachweisen, dass ein solcher Vertrag mit Ihnen wirksam zustande gekommen ist. Aus Ihrer Schilderung geht nicht eindeutig hervor, ob der Makler Ihnen mitgeteilt hat, dass für die Vermittlung des Vertrags eine Maklerprovision fällig wird. Wenn er das getan hat und Sie sich mit der Zahlung einverstanden erklärt haben (das kann auch durch schlüssiges Handeln, z. B. dass Sie der Klausel nicht widersprochen haben), ist mit dem Makler ein Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Hat der Makler dagegen nie eine Provisionszahlung erwähnt, kann er sie auch nicht verlangen. Bitte sehen Sie sich hierzu nochmals das Ihnen zugeschickte Exposè an. Auch ein Hinweis in der Internetanzeige kann ausreichend sein, wenn Sie sich daraufhin melden und das Objekt genannt bekommen, OLG Köln, NJW-RR 1993. Ihrer Schilderung gibt es zumindest Hinweise darauf, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist. Auch wenn Sie mit technischen Hilfsmitteln wie Google Earth das Grundstück selbst lokalisiert haben und auch den Eigentümer ermittelt haben, haben Sie doch die Hinweise über die Anzeige erhalten.
Dass er nicht viel mehr dazu getan hat, als euch das Expose zu schicken, ist dabei nicht von Interesse. Viele Makler tun im Grunde nicht viel mehr. Außerdem hätte er ja vielleicht mehr tun wollen, was ihr aber vereitelt habt, indem ihr euch direkt an den Eigentümer gewandt habt. Da dürften m. E. auch die vorgeschobenen 2 Monate Miete nicht viel dran ändern. # 2 Antwort vom 19. 2005 | 14:48 Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort! Was kann man denn in diesem Falle tun, um die Kosten zu minimieren? Und was ist, wenn der Kauf nach Ablauf des Maklervertrages zustande kommt? Liebe Grüße, AS # 3 Antwort vom 19. 2005 | 14:57 Ich glaube nicht, dass ihr da rauskommt. Sonst könnte ja jeder Käufer - mit Einverständnis des Verkäufers - so lange warten, bis der Vertrag abgelaufen ist und erst dann kaufen, um die Courtage zu sparen. Außerdem ist der Maklervertrag zwischen dem Verkäufer und dem Makler nur die eine Seite. Die andere ist das Vertragsverhältnis, dass ihr mit dem Makler eingeht, wenn ihr euch das Expose schicken lasst.
Wir haben einen Makler vom 16. 02. bis 16. 11. 08 beauftragt, unser Haus zu verkaufen. Leider kam es zu keinem Abschluss. Wir haben dem Makler fristgerecht gekündigt. Nun möchte ein Interessent, der über den Makler das Haus besichtigt hat, das Haus kaufen. Hat der Makler Anspruch auf eine Provision vom Käufer. Wenn ja, wie lange nach der Kündigung des Maklervertrages und in welcher Höhe. In der Zeit, in der wir den Maklerauftrag hatten, wollte der Makler 3, 57% Provision vom Kaufpreis inkl. 19% MwSt. Lt. Kündigungsbestätigung müssen wir dem Makler sofort melden, falls einer der dort registrierten Nachfrager die Immobilie erworben hat und für diesen Verkaufsfall gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen, d, h, dass dann die vertragliche Provision an ihn fällig und zahlbar wird. Der potentielle Käufer, der namentlich beim Makler registriert ist, hat sich das Haus mit seiner Freundin angesehen. Der Name der Freundin ist im Aktivitätenprotokoll des Maklers nicht genannt, lediglich, dass Herr XXX das Haus mit seiner Freundin und deren Schwester besichtigt hat.
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Der Siegeszug des Smart Homes setzt sich fort. Laut der aktuellen Bitkom-Studie "Das intelligente Zuhause: Smart Home 2021" nutzen bereits 41% der Befragten Smart-Home-Anwendungen in ihrem Alltag, Tendenz klar steigend. Der Zugewinn an Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz, den die zukunftsträchtige Technologie schon heute bietet, weckt in vielen Menschen den Wunsch nach einem smarten Zuhause: Mehr als zwei Drittel der Befragten sind der Überzeugung, dass Smart-Home-Anwendungen in ein paar Jahren in jedem Haushalt zu finden sein werden. Doch auch die Angst wächst. Antrieb Brüheinheit Siemens und Bosch Vollautomat. Immer mehr Menschen sorgen sich um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten. 39% der Befragten geben an, aus Angst vor dem Missbrauch persönlicher Daten bislang keine Smart-Home-Anwendungen zu nutzen; ein Anstieg um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Furcht vor Hacker-Angriffen treibt sogar 41% der Studienteilnehmer um und ist damit laut der Umfrage mittlerweile der größte Vorbehalt gegenüber smarter Technik. Hersteller sind gefordert, diese Sorgen ernst zu nehmen und überzeugende Antworten auf die Frage nach der Datensicherheit zu liefern.
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