Schulartübergreifende Lehrpläne Deutsch als Zweitsprache
Eine Qualitätssteigerung in Hinblick auf den Kompetenzaufbau erfolgt hierbei durch eine steigende Anforderung hinsichtlich der Komplexität bei der Bildinterpretation, z. B. bezüglich der Analyse und Erläuterung der Bildelemente sowie der Darstellungsformen und der zunehmend komplexeren historischen Kontextualisierung der Bildquelle. Im Materialienteil findet sich ein Kriterienraster von Bärbel Kuhn, das bei einer an wissenschaftlichen Kriterien orientierten Sachanalyse hilfreich ist. Literaturverzeichnis: Albrecht, Stefan, Bäuerliche Arbeit in Ägypten. Multiperspektivische Quellenarbeit. In: Geschichte Lernen 14 (2001), Heft 82, S. 49-53. Lehrplan nrw gymnasium oberstufe deutsch pdf. Mayer, Ulrich, Umgang mit Bildern. In: Geschichte Lernen. Sammelband Geschichte lehren und lernen– Unterrichtsmethoden, Lerntechniken, Handlungsorientierung. Seelze 1997, S. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen (Hg. ), Kernlehrplan für das Gymnasium- Sekundarstufe I (G8) in Nordrhein- Westfalen, Geschichte, Frechen 2007 Diese Materialien sind Bestandteil des Angebotes Netzwerk UE SI der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) 5 Dateien zum Download Alle Rechte an dieser Datei liegen, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet, beim Autor.
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Vielmehr stellen sie Krankheitskosten dar und können nur als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 1. 6. 2016, X R 43/14). Der Fall: Ein privat Krankenversicherter hat einen Krankenversicherungstarif mit einem hohen Selbstbehalt vereinbart und muss dementsprechend nur geringere Versicherungsbeiträge zahlen. Die von ihm getragenen Aufwendungen im Krankheitsfall macht er in seiner Einkommensteuererklärung – wie Versicherungsbeiträge – als Sonderausgaben geltend. Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung. Doch weder das Finanzamt noch das Finanzgericht und auch nicht der BFH lassen den Abzug der Kosten zu. Nach Auffassung der Richter sind Versicherungsbeiträge nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung von Versicherungsschutz stehen. Die Selbstbeteiligung aber ist keine Gegenleistung für die Erlangung von Versicherungsschutz, sondern gerade das Gegenteil. Denn in Höhe des Selbstbehalts übernimmt die Krankenversicherung nicht das Risiko, für Schadensfälle eintreten zu müssen.
IMMER EINHUNDERT PROZENT Informiert zu aktuellen Themen aus der Rechtsprechung. 01. 02. 2017 Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. In seinem Urteil vom 1. Juni 2016 (Aktenzeichen X R 43/14) hatte der Bundesfinanzhof die Frage zu klären, ob ein vom Steuerpflichtigen vereinbarter und selbst getragener Selbstbehalt in diesem Zusammenhang ebenfalls als Sonderausgaben abzuziehen ist. Der Bundesfinanzhof verneinte diese Frage mit der Begründung, dass als abzugsfähige Beiträge nur solche Ausgaben gelten, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen. Auf persönlichen Erwägungen beruhende Zahlungen für die Selbstbeteiligung eines Versicherungsnehmers sind keine Gegenleistung zur Erlangung des Versicherungsschutzes. Selbstbeteiligung in der PKV als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abziehen. Das gilt selbst dann, wenn der Selbstbehalt zu geringeren Versicherungsprämien geführt hat. Somit sind die Kosten im Rahmen der Selbstbeteiligung nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Zur Begründung hat der BFH angeführt, dass dieser Grundsatz dem Steuerpflichtigen keinen Schutz des Lebensstandards auf Sozialversicherungsniveau, sondern lediglich auf Sozialhilfeniveau gewährleiste. Wenn also jemand Krankheitskosten im Rahmen von Selbstbehalten bei privaten Krankenversicherungen zu tragen hat, sind diese nicht Teil des sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus. Tipp: Beim Abschluss oder der Umstellung von privaten Krankenversicherungsverträgen sollte man also genau abwägen, ob und ggf. in welcher Höhe der Abschluss eines sogenannten Selbstbehalts zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge unter Einbeziehung der steuerrechtlichen Berücksichtigungsmöglichkeiten Sinn macht. Wenn Sie mehr wissen wollen, rufen sie uns gerne an.
Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Oftmals vereinbaren Privatversicherte einen mehr oder weniger hohen Selbstbehalt in der Krankenversicherung, um so die Beiträge niedriger zu halten. Das bedeutet: Sie können auch nur die niedrigeren Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Im Krankheitsfall müssen sie dann wegen des Selbstbehalts erst einmal die Kosten in vereinbarter Höhe selber tragen, ehe die Versicherung einspringt. Die Frage ist, ob die Kosten in Höhe des Selbstbehalts ebenfalls wie Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass selbst getragene Kosten im Krankheitsfall keine Versicherungsbeiträge darstellen und nicht als Sonderausgaben absetzbar sind (gemäß § 10 Abs. 3a EStG). Es handelt sich dabei nicht um "Beiträge" zu einer Krankenversicherung.