Dort, wo seit Jahrzehnten ein nat ü rliches Biotop mit seltenen Pflanzen und Tierarten entstanden ist, soll nach dem Willen der Stadt eine Bebauung mit 15 Einfamilien-, 25 Reihen- und 8 Mehrfamilienh ä user entstehen. Dabei wird nicht nur wertvoller Naturraum geopfert, sondern auch eine gewachsene Dorfgemeinschaft durch eine ortsun ü bliche Bebauung zerst ö rt. Neben den erheblichen Verkehrsbelastungen durch parkende sowie an- und abfahrende Fahrzeuge, zieht die Rodung des Waldes nach Auffassung des Bund f ü r Umwelt und Naturschutzes auch einen erheblichen klimatischen Eingriff f ü r das Leben auf Kuchhausen nach sich. Deswegen sind wir gegen die massive Bebauung des Biotops im Brackel. Bitte unterst ü tzen Sie unser Anliegen mit Ihrer Unterschrift! Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken. Unterschriftenliste Ausgefüllte Listen bitte an senden. Das Biotop aus der Luft (Google Maps) und daneben die geplante Bebauung ( Städtebaulicher Entwurf, bms Stadtplanung Bochum)
Die Initiative Wir haben euch zwei Vorlagen erstellt: Diese Variante hat einen kleineren Schrifttyp, hier ist Platz für 9 Unterschriften. Sie dient als eigentliche Unterschriftenliste. Bitte kopiert euch genug Exemplare von dieser Variante, bevor ihr loszieht. Diese hier hat einen großen Schrifttyp und daher nur ein Feld für Unterschriften. Sie dient vor allem zum Aushang an Infoständen und zum Nachlesen des Kleingedruckten, einige wenige Exemplare davon genügen also. Irgendwann in naher Zukunft wird der Bundestag auch die deutschlandweite Petition zu Cannabis als Medizin freischalten, dafür könnt ihr euch schon auf der offiziellen Website auf den Newsletter eintragen, damit ihr sofort Bescheid wisst, wenn es los geht. Kommentare RE: Unterschriftenliste zum Ausdrucken für die ECI Weed Like to Ist doch scheisse das so viele NICHT unterschreiben. Das Problem ist das die meisten einfach Angst haben " so etwas " zu unterschreiben. Viele von meinen Kumpels, Freunden und Kollegen denen ich einen Link geschickt habe, oder mit denen ich selber geredet habe sagten: " Wenn ich das unterschreib, wie lang dauert es bis die Bullen vor meiner Tür stehen? "
Unterstützungsunterschriften für eine Volksabstimmung über den Bahnknoten Stuttgart mit den drei Alternativen S 21 [Tiefbahnhof nach dem Plan der Bahn], K 21 [Kopfbahnhof nach der Forderung des Aktionsbündnisses] und SK 2. 2 [nach dem Vorschlag Geißler/SMA vom 29. 7. 2011]: Ich unterstütze mit meiner Unterschrift den Vorschlag der Demokratie-Initiative 21 zu den in der Petition beschriebenen Bedingungen, eine Volksabstimmung über die obigen drei Positionen durchzuführen. Name Adresse Unterschrift Vernetzung* eMail-Adresse eMail-Adresse eMail-Adresse eMail-Adresse eMail-Adresse eMail-Adresse * Alle diejenigen, die an ihrem Wohnort am Aufbau eines Netzwerks für die Vorbereitung der Volksabstimmung mitwirken wollen, sind gebeten, die vorgesehene Spalte anzukreuzen. Alles Nähere folgt. Bitte auch eMail-Adresse angeben.
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Dem Medizinproduktedurchführungsgesetz und seinen anhängenden Verordnungen werden im Gegensatz zu Kliniken und Rettungsdiensten in der Arztpraxis und im Alten-und Pflegeheim bisher kaum Beachtung geschenkt. Und das, obwohl diese sowohl dem Betreiber von sogenannten Medizinprodukten als auch dem Anwender zahlreiche Pflichten und große Verantwortung übertragen. Da Vorgesetzte alle Details der Gesetzeslage kaum alleine überblicken kann, sieht der Gesetzgeber eine sachkundige Person, den Medizinprodukte-Beauftragten, vor. MP Beauftragte/r - MediDidakt. In dieser Ausbildung qualifizieren wir Sie zur Übernahme dieser Funktion in Ihrem Betrieb bzw. in Ihrer Praxis. Sicherheit mit MediDidakt MP Beauftragte/r Ausbildung Wir sind spezialisiert für die Bereiche Notfallmedizin, Arbeitsschutz und Medizinprodukteschulungen. Dabei unterstützen wir Betriebe, Arztpraxen und Vereine seit 2005 bei der Ausbildung von Ersthelfern und bei Fragen zum Thema Arbeitssicherheit. Außerdem machen wir Arztpraxen ERC- leitlinienkonform – "Fit für den Notfall".
Eine Einweisung nach Nummer 2 ist nicht erforderlich, sofern diese für ein baugleiches Medizinprodukt bereits erfolgt ist. (2) In der Anlage 1 aufgeführte Medizinprodukte dürfen nur von Personen angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch eine nach Absatz 1 Nr. 2 vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung dieses Medizinproduktes eingewiesen worden sind. Hat jeder AED eine STK Pflicht? Eine Pflicht zur STK entfällt für jene AED, welche nach §1 der MPBetreibV nicht in den Verantwortungsbereich der MPBetreibV fallen und für jene AED, die im öffentlichen Raum installiert sind, automatische Selbsttests durchführen und regelmäßig kontrolliert werden. §11 MPBetreibV (1) Der Betreiber hat für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Satz 2 oder Satz 3 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er hat für die sicherheitstechnischen Kontrollen solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können.
(1) Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Dies gilt auch für Medizinprodukte, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden. (2) Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Absatz 1 Satz 1 wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird. Die Fundstelle wird vom Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht. (3) Für die Aufbereitung von Medizinprodukten mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung ("Kritisch C") gemäß der Empfehlung nach Absatz 2 ist die entsprechend dieser Empfehlung vorzunehmende Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine anerkannte Benannte Stelle nach § 17b des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes Voraussetzung.