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[caption id="attachment_3453" align="aligncenter" width="1000"] Syda Productions / shutterstock[/caption] Teilzeitarbeitnehmer gehen leer aus Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich an den gesetzlichen Regelungen zu orientieren. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass Vollzeitarbeitnehmer an bezahlten Ausgleichstagen für Kollegen in Teilzeit Anstoß nehmen könnten. Denn genau betrachtet, erscheint es tatsächlich wenig fair, Teilzeitarbeitnehmern einen zusätzlichen bezahlten arbeitsfreien Tag zuzugestehen, obwohl sie streng genommen gar keine Entgelteinbuße erfahren. Arbeitnehmer in Vollzeit, bei denen gesetzliche Feiertage auf das Wochenende entfallen, würden demgegenüber tatsächlich "leer ausgehen". Unstimmigkeiten im Unternehmen wären damit quasi vorprogrammiert und diese sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Feiertage und Teilzeit – Gleiches Recht für alle?. Einheitliche Regelungen, die für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten, sind für einen Arbeitgeber die beste Strategie, um sich nicht dem Vorwurf einer Ungleichbehandlung auszusetzen.
Es gibt Branchen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird – zum Beispiel in der Gastronomie und im Gesundheitswesen. Haben Teilzeitarbeitnehmer in diesen Branchen das Recht, den Feiertag auszugleichen – also an einem anderen Tag zu Hause zu bleiben? "Ja, auch in diesen Branchen gelten für Teil- und Vollzeitarbeitnehmer die gleichen Rechte. Für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss innerhalb der nächsten acht Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Teilzeit arbeiten feiertag entsprechender ruhetag ist. Dieser Ersatzruhetag muss nicht zwangsläufig ein Werktag sein, wenn der Arbeitnehmer regulär auch sonntags arbeitet. Abweichende Regelungen können sich aber aus Tarifvertrag und/ oder Betriebsvereinbarung ergeben. " Wenn ein Arbeitnehmer in der Woche variabel 20 Stunden arbeitet, muss er dann auch in einer Feiertagswoche 20 Stunden arbeiten, also die Stunden auf die anderen Wochentage verteilen? "Problematisch ist es nur dann, wenn das Gleitzeitsystem keine Kernarbeitszeit vorsieht. Es fehlt dann an einer ausdrücklichen Gestaltungserklärung, die der Leistungserbringung vorausgeht und die konkrete Lage der Arbeitszeit feststellt.
Bildnachweise: Fally,, Wagner Quellen und weiterführende Links Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ( 50 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 60 von 5) Loading...
Für die nachfolgenden gesetzlichen Feiertage hat er nur Anspruch auf 5 gesetzliche Feiertage mit einem Ausgleichsurlaub von 0, 80 Stunden für jeden dieser 5 Feiertage. Fallen zwei gesetzliche Feiertage auf einen Mittwoch, so ist der Arbeitnehmer für die 4 Stunden, die er an diesen 2 Tagen geleistet hätte, zu entlohnen. Für die nachfolgenden gesetzlichen Feiertage, die nicht auf einen Mittwoch fallen, hat er keinen Anspruch mehr auf zusätzlichen Ausgleichsurlaub. Wenn drei oder mehr gesetzliche Feiertage auf einen Mittwoch fallen, hat der Arbeitgeber eine Vergütung für diese gesetzlichen Feiertage zu zahlen. Wenn über die geschuldeten gesetzlichen Feiertage (in unserem Beispiel 2 Tage) hinaus weitere gesetzliche Feiertage auf einen Sonntag oder einen Tag fallen, an dem der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hätte, h at er keinen Anspruch mehr auf zusätzlichen Ausgleichsurlaub. Teilzeit und Feiertage - das sollten Sie über die Anrechnung wissen. Der Arbeitnehmer, der 4 Wochenstunden bei 10 verschiedenen Arbeitgebern arbeitet, hat Anrecht auf 10 x 8 = 80 (arbeitsfreie) Feiertagsstunden pro Jahr, 8 Stunden bei jedem Arbeitgeber.
Gesetzliche Feiertage sind eigentlich immer ein Anlass zur Freude – besonders, wenn sie so arbeitnehmerfreundlich liegen wie es in diesem Jahr häufig der Fall ist. Ein verlängertes Wochenende, zum Beispiel über Ostern oder an Pfingsten, rückt in greifbare Nähe, denn an gesetzlichen Feiertagen ist grundsätzlich arbeitsfrei. Wer dann seine Urlaubstage geschickt einsetzt, kann sich über eine erholsame Auszeit freuen. Aber nicht alle Arbeitnehmer teilen die Freude darüber gleichermaßen: Arbeitnehmer, die in Teilzeit tätig sind und an dem betreffenden Feiertag ohnehin frei gehabt hätten, ärgern sich, wenn sie "leer ausgehen", während andere Kollegen sich über einen zusätzlichen freien Tag freuen dürfen. Unter Umständen kann dies sogar für angespannte Stimmung im Betrieb oder Unternehmen sorgen, denn die betroffenen Teilzeitarbeitskräfte empfinden es als ungerecht, dass sie nicht in den Genuss eines arbeitsfreien und bezahlten Tages kommen. Teilzeit arbeiten feiertag wo. Oftmals stellt sich bei solchen Gelegenheiten dann die Frage, ob dem Teilzeitarbeitnehmer ein bezahlter Ausgleichstag unter Fortzahlung der Vergütung zustehen kann.
Zudem sollte man sich auch die Bedeutung der Feiertage vergegenwärtigen, die sich ja nicht ausschließlich darauf beschränkt, Arbeitnehmern einen freien Tag zu bescheren. Der gesellschaftliche oder religiöse Zweck eines Feiertages kann nicht dadurch erreicht werden, dass man ihn zu einem beliebigen Zeitpunkt nachholt. Teilzeit arbeiten feiertag in der. Für Teilzeitarbeitnehmer, die an den Feiertagen in der nächsten Zeit ohnehin arbeitsfrei gehabt hätten, bleibt dann aber trotz allem die Hoffnung, dass sie künftig wieder mehr Glück haben und sich über einen gesetzlichen Feiertag an einem ihrer Arbeitstage freuen können. Bei Fragen zu diesem Thema und in allen weiteren Bereichen des Arbeitsrechts stehen wir – Dr. Granzin Rechtsanwälte – ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet zur Seite.
Allerdings besteht ein Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen nur dann, wenn der/die ArbeitnehmerIn an dem betreffenden Tag hätte arbeiten müssen, wenn es sich um einen regulären Arbeitstag gehandelt hätte (Lohnausfallprinzip). Muss der Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen nicht arbeiten, kann er dennoch grundsätzlich sein Gehalt verlangen (Entgeltfortzahlungsgesetz). Was dabei genau zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden: Nur an gesetzlichen Feiertagen besteht ein Anspruch auf Vergütungsfortzahlung, nicht an kirchlichen Feiertagen. Wie berechnet man Feiertage bei Teilzeit?. An Sonn- und Feiertagen dürfen Unternehmen ihre Mitarbeiter grundsätzlich nicht arbeiten lassen. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Sonn- und staatlich anerkannte Feiertage "als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen".... Arbeit an Sonntagen und Feiertagen ist tabu. An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.