Steuertipps & Urteile GmbH & Steuern Barlohn oder Sachbezug Abgrenzung aus steuerlicher Sicht Eine GmbH kann ihren Arbeitnehmern Sachbezüge bis 44 Euro im Monat steuerfrei zuwenden. Wichtig ist also die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachbezügen. Teilweise kommt es entscheidend auf die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen an. Bei der Gewährung von Krankenversicherungsschutz liegt in Höhe des Arbeitgeberbeitrags ein Sachbezug vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet eine GmbH Geld und keine Sache zu, wenn sie einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem von ihr benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Beispiel: Fall 1: Die GmbH schließt als Versicherungsnehmerin für die Mitarbeiter ihres Unternehmens bei zwei Versicherungen (Gruppen-)Zusatzkrankenversicherungen für Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Zusatzleistungen sowie Zahnersatz ab.
Sonst wurde der Gutschein wie Bargeld behandelt. Folge: Es mussten Lohnsteuer und auch Sozialversicherungsabgaben darauf abgeführt werden. Auch Erstattung aufgrund von Gutscheinen ist Sachbezug Der Bundesfinanzhof hat darüber hinaus entschieden, dass ebenfalls steuerfreier Sachbezug vorliegt, wenn Ihre GmbH Mitarbeitern das Recht einräumt, auf eigene Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken oder Tankgutscheine ausstellt, mit denen Mitarbeiter bei einer Tankstelle ihrer Wahl z. B. 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür jeweils von der GmbH erstatten lassen. Die Richter des Bundesfinanzhofs begründeten ihre Entscheidungen so: Die Frage, ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheide sich danach, welche Leistung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Wie der Anspruch erfüllt werde, sei unerheblich. Könne der Arbeitnehmer lediglich eine Sache oder Leistung beanspruchen (aber keine Geldsumme zur freien Verfügung), komme eine Steuerbefreiung für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG in Betracht.
Bleibt der 44-Euro-Sachbezug? Ja! Unternehmen können weiterhin ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei den Sachbezug bis zu max. 44 Euro monatlich gewähren – beispielsweise mithilfe von Gutscheinkarten. An der Freigrenze von 44 Euro hat sich grundsätzlich nichts geändert (wird die Summe überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig). Auch wird die Gewährung des 44-Euro-Sachbezugs weiterhin in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Seit dem 1. 1. 2020 muss der Sachbezug jedoch zusätzlich, zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, geleistet werden und die Gutscheinkarten müssen nun bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Worin besteht der Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung? Sachbezug: Arbeitslohn, der als Ware oder Dienstleistung an den Arbeitnehmer ausgegeben wird. Hierbei kann unterschieden werden zwischen steuerpflichtigen, -begünstigten und -freien Sachbezügen. Geldleistung: Die vereinbarte Vergütung/der Arbeitslohn, welcher in Geld ausgezahlt wird und grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
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Eckart S. fragt Leider ist zu dieser Frage noch keine Antwort vorhanden. jetzt eigene Frage stellen Weiterführende Links zu Stellplatz Weingut Schäfer Für Stellplatz Betreiber Stellplatz Weingut Schäfer teilen und empfehlen:
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