Miracle Whip selbst gibt an dass ihr Produkt nach dem Öffnen 6 Wochen im Kühlschrank haltbar bleibt, macht aber gleichzeitig zur eigenen Absicherung Einschränkungen wie Entnahme nur mit sauberem Löffel, Rand des Glases darf vor Wiederverschliessen nicht verschmiert sein, Glas muss immer sofort zurück in den Kühlschrank... Kann man abgelaufene Mayo noch essen? Das ist die Haltbarkeit von Mayonnaise Dieses beträgt meist rund ein Jahr.... Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Mayo noch genießbar ist, dann tropfen Sie sich etwas davon auf die Fingerspitze und probieren Sie vorsichtig. Sind Geschmack und Konsistenz normal, kann das Produkt in der Regel noch verzehrt werden. Mayonnaise: Haltbarkeit nach dem Öffnen - Hinweise. Wie lange kann das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten werden? Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum Daher kann man fast alle Lebensmittel auch noch mehrere Tage bis hin zu Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus bedenkenlos verzehren und sie dürfen auch noch verkauft werden. Es gibt sogar Lebensmittel, die praktisch niemals verderben.
Im Folgenden sind einzelne Texte oder auch umfangreiche Ausschnitte aus der lateinischen Prosa aufgelistet, die sich für die Lektüre in der Mittelschule eignen. Daneben finden Sie (mit oder ohne zugehörigen Text) Materialien wie Wörterlisten, Kommentare o. ä. Die vorbereiteten Unterlagen können direkt heruntergeladen werden und zwar im Word-Format ( vgl. auch Informationen zum Download). Cicero de lege agraria übersetzung se. An dieser Stelle danken wir den Kolleginnen und Kollegen, die uns ihre Materialien freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben. Wir sind auch sehr an der Erweiterung der Sammlung interessiert.
Jan 2012, 09:59 Re: Cicero: de lege agraria 2, 5 von Tiberis » Sa 28. Jan 2012, 16:15 salve, meiner ansicht nach kann sich cuius nur auf mihi beziehen; weiters sehe ich errato und facto eher als abl. lim. (im hinblick auf.. ), aber das lässt sich wohl nicht restlos klären. >.. für alle eine schwierige angelegenheit ist, ganz besonders aber für mich, im hinblick auf dessen fehlerhaftes handeln keine nachsicht erwartet werden kann, und bei (dessen) richtigem handeln nur.. in aussicht gestellt wird ego sum medio quem flumine cernis, stringentem ripas et pinguia culta secantem, caeruleus Thybris, caelo gratissimus amnis Tiberis Pater patriae Beiträge: 11372 Registriert: Mi 25. Cicero de lege agraria übersetzung 2. Dez 2002, 20:03 Wohnort: Styria Website von Zythophilus » Sa 28. Jan 2012, 16:40 cuius würde ich auch auf mihi beziehen, aber errato und facto sehe ich als Dat. "für... " oder einfach ein Dat. im Deutschen. Zythophilus Divi filius Beiträge: 16003 Registriert: So 22. Jul 2007, 23:10 Wohnort: ad Vindobonam Re: Anderer Vorschlag von Prudentius » Sa 28.
Jan 2012, 22:00 Sicher bin ich mir nicht, aber ich würde lieber so konstruieren: cuius auf consulatus bezogen, und zwei mit konditionaler Auflösung:: errato und bene facto (consulatu), "wenn ich es fehlerhaft ausgeführt habe", also: "bei dessen (des Konsulats) fehlerhafter Amtsführung mir keine Nachsicht in Aussicht gestellt ist, bei guter Amtsführung aber spärliches Lob zu erwarten ist. " Bei dem errato consulatu ist mir nicht ganz wohl, aber bei eurem Vorschlag scheint mir cuius überflüssig zu sein; praeter ceteros über die anderen hinaus, Valete! Prudentius Senator Beiträge: 3579 Registriert: Di 24. E-latein • Thema anzeigen - Cicero: de lege agraria 2,5. Mai 2011, 17:01 von Tiberis » So 29. Jan 2012, 00:28 Prudentius hat geschrieben: cuius auf consulatus bezogen, und zwei mit konditionaler Auflösung:: errato und bene facto (consulatu) ich gebe zu, dass dies auch mein erster gedanke war. sinngemäß stimmt es ja auch. grundsätzlich stellt sich die frage, wieweit "cuius" an dieser stelle überhaupt gesichert ist. ich habe dazu leider keine textkritische ausgabe zur hand.
offenbar gibt es aber verschiedene lesarten. z. b. ist die stelle im Georges angeführt, allerdings steht dort "cui". und selbst unter dieser annahme gibt es für Georges erklärungsbedarf: er sieht errato (wie später facto) als absolutes (ablativ) an. Cicero de lege agraria übersetzung e. ("wenn ein fehler gemacht worden ist") steht aber cuius, kann errato kein partizip sein: der genetiv wäre kaum zu erklären. im hinblick auf die anzustrebende konzinnität (errato - facto) ist aber davon auszugehen, dass errato partizip und nicht substantiv ist (facto ist zweifelsfrei partizip). demgemäß wäre m. e. "cui" an dieser stelle plausibler. wie auch immer - einen bezug des cuius auf "consulatus" halte ich für nicht wahrscheinlich, zumal sich ein üblicherweise nach dem nächstgelegenen in frage kommenden bezugswort orientiert (> mihi) und obendrein noch ein ganzer (auf cogitatio bezogen) dazwischen steht. Zurück zu Lateinische Philologie Wer ist online? Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste