Denn wenn die Einlassung des Betroffenen zuträfe, wären die lenkfreien Tage unterwegs angefallen, so dass nicht er, sondern alleine sein Arbeitgeber eine Bescheinigung gemäß 4 Abs. 2 FPersV hätte vorlegen müssen. Soweit das angefochtene Urteil ausführt, der Betroffene hätte sich eine Bescheinigung seines Arbeitsgebers "mit modernen Kommunikationsmittel" beschaffen können, rechtfertigt auch dies die Verurteilung nicht. Da der Betroffene auf der Grundlage seiner unwiderlegten Einlassung nicht zur Vorlage einer Bescheinigung über lenkfreie Tage verpflichtet war, konnte von ihm auch nicht verlangt werden, dass er sich eine solche Bescheinigung beschafft. Schließlich kann die Verurteilung auch nicht darauf gestützt werden, der Betroffene habe die Bescheinigung nicht unverzüglich nachgereicht. Denn auch das Nachreichen der Bescheinigung obliegt gemäß 4 Abs. LKW-Fahrer – Nachweis über Fahrzeiten - Vorlagepflichten. 2 FPersV ausschließlich dem Unternehmer und nicht dem Fahrer. III. Das angefochtene Urteil war daher gemäß 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 354 Abs. 2 Satz 1 StPO aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
Bei einer Polizeikontrolle konnte er weder eine Bescheinigung über lenkfreie Tage noch "ein Schaublatt" für den 16. Oktober 2001 vorlegen. Am 28. März 2002 übersandte er der Bußgeldstelle eine Bescheinigung seines Arbeitsgebers, wonach er am 16. Oktober 2001 Urlaub gehabt habe. In der Hauptverhandlung hat sich der Betroffene dahin eingelassen, er habe am 16. Bescheinigung über lenkfreie tage für lkw fahrer download in video. Oktober 2001 kurzfristig Urlaub bekommen und sei deshalb nicht in der Lage gewesen, sich am 17. Oktober 2001 für den Vortag eine Bescheinigung seines Arbeitgebers bzw. ein entsprechendes Schaublatt geben zu lassen. Können wir Ihnen helfen? Rufen Sie uns an: 02732 791079 oder fordern Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an. Das Amtsgericht hat in dem Verhalten des Betroffenen einen gemäß § 8 Nr. 1 a) der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) bußgeldbewehrten Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 FPersV gesehen. Als Fahrer des LKWs hätte er bei einer Kontrolle den lückenlosen Nachweis über die Fahrtzeiten der laufenden Kalenderwoche sowie den letzten Arbeitstag der Vorwoche mitführen und den kontrollierenden Beamten vorweisen müssen.
Denn wenn die Einlassung des Betroffenen zuträfe, wären die lenkfreien Tage unterwegs angefallen, so dass nicht er, sondern alleine sein Arbeitgeber eine Bescheinigung gemäß § 4 Abs. 2 FPersV hätte vorlegen müssen. Soweit das angefochtene Urteil ausführt, der Betroffene hätte sich eine Bescheinigung seines Arbeitsgebers "mit modernen Kommunikationsmittel" beschaffen können, rechtfertigt auch dies die Verurteilung nicht. Da der Betroffene auf der Grundlage seiner unwiderlegten Einlassung nicht zur Vorlage einer Bescheinigung über lenkfreie Tage verpflichtet war, konnte von ihm auch nicht verlangt werden, dass er sich eine solche Bescheinigung beschafft. Cargoforum › Forum › Transport Verkehr Umschlag › Güterkraftverkehr und Nutzfahrzeuge › Bescheinigung für lenkfreie Tage. Schließlich kann die Verurteilung auch nicht darauf gestützt werden, der Betroffene habe die Bescheinigung nicht unverzüglich nachgereicht. Denn auch das Nachreichen der Bescheinigung obliegt gemäß § 4 Abs. 2 FPersV ausschließlich dem Unternehmer und nicht dem Fahrer. III. Das angefochtene Urteil war daher gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
Dieses Gesetz regelt u. die Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, sowie die Nacht- und Schichtarbeit. Nachweis über Fahrzeiten bei LKW-Fahrern. Im §21a ArbZG wird die Beschäftigung im Straßentransport geregelt. Weitere Informationen: ArbZG § 21 a Fahrpersonalgesetz (FPersG) Dieses Gesetz regelt die Beschäftigung und die Tätigkeiten für das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen. Weitere Informationen: FPersG Fahrpersonalverordnung (FPersV) Die Fahrpersonalverordnung regelt die Lenk- und Ruhezeiten von Kleintransportern, die für den gewerblichen Gütertransport zwischen 2, 8 t bis maximal 3, 5 t zHM einschließlich Anhänger eingesetzt werden. Weitere Informationen: FPersV Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Stand der Informationen: 09/2016 Das könnte Sie auch interessieren: Digitaler Tachograph LKW Fahrverbot Bescheinigung von Tätigkeiten
Diese Pausen sind aufteilbar in Teilen zu je 15 Minuten. Wöchentliche Arbeitszeit Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden ist erlaubt, wenn über vier Kalendermonate eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden nicht überschritten wird. (Abweichend dazu, kann in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ein Zeitraum von sechs Monaten festgelegt sein). Lenk- und Ruhezeiten Kraftfahrer müssen sich an Lenk- und Ruhezeiten halten. Sie müssen die täglichen Lenkzeiten, die wöchentlichen Lenkzeiten, die täglichen Ruhezeiten und die wöchentlichen Ruhezeiten beachten. Abweichende Regelungen zu folgenden Ausführungen gibt es im grenzüberschreitenden Personenverkehr und im Linienverkehr bis 50 km. Bescheinigung über lenkfreie tage für lkw fahrer download english. Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden. Diese ist verlängerbar auf 10 Stunden. Die Verlängerung der täglichen Lenkzeit auf 10 Stunden ist maximal zwei mal in der Kalenderwoche zulässig. In der Praxis sind 10 Stunden Lenkzeit aber nicht möglich, da neben dem Lenken noch andere Arbeiten anfallen und dadurch die Höchstarbeitsdauer von 10 Stunden vorher erreicht ist.
Eine eigene Sachentscheidung kam nicht in Betracht, da in dem angefochtenen Urteil insbesondere keine Feststellungen zu der Frage getroffen sind, ob die Einlassung des Betroffenen über die kurzfristige Gewährung von Urlaub für den 16. Oktober 2001 zutrifft. Nur in diesem Falle wäre jedoch ein ordnungswidriges Verhalten auszuschließen. Unsere Kontaktinformationen
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