[401] In der Regel ist allerdings von befreiter Vorerbschaft auszugehen, es sei denn, es wurden anderweitige Anordnungen getroffen oder sonstige Umstände stehen dieser Annahme entgegen, [402] was demgemäß zu einer Abschwächung des Problems führt. 408 Muster 36: Vor- und Nacherbenregelung Muster: Vor- und Nacherbenregelung Für den Fall, dass der überlebende Ehegatte sich wiederverheiraten sollte, legen wir wechselseitig fest, dass die angeordnete Vollerbschaft auflösend bedingt ist. Im Falle der Wiederverheiratung soll der überlebende Ehegatte nur Vorerbe sein, wobei er von allen Verfügungsbeschränkungen, soweit das Gesetz dies zulässt, sowie von allen Verpflichtungen, von denen nach dem Gesetz ( § 2136 BGB) Befreiung erteilt werden kann, befreit ist. Demgemäß soll befreite Vorerbschaft angeordnet sein, d. Sound statt Silence – Ostfriesische Nachrichten. dass der überlebende Ehegatte über den Nachlass im Sinne von Veräußerungen und Belastungen verfügen und diesen auch für sich verzehren und verbrauchen kann. Die Befreiung von allen gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen, soweit zulässig, gilt sinngemäß auch für die Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten bis zu einer eventuellen Wiederverheiratung (konstruktive Vor- und Nacherbschaft).
5. Wiederverheiratungsklausel Heiratet der Überlebende von uns wieder, so hat er an unsere gemeinschaftlichen Kinder Geldvermächtnisse entsprechend ihrer gesetzlichen Erbteilen an dem Nachlass des Erstverstorbene auszubezahlen. Maßgebend hierfür ist der reine Nachlass des Erstverstorbenen zum Zeitpunkt der Wiederverheiratung Die Vermächtnisse sind zwei Monate nach der Wiederverheiratung fällig. Der Anspruch entfällt, wenn einer der Abkömmlinge oder seiner weggefallenen Vorfahren seinen Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstorbenen geltend gemacht hat. Der Eintritt der Wiederverheiratungsklausel berührt die Wechselbezüglichkeit und die Bindungswirkung nicht. Die Wiederverheiratungsklausel – Drum prüfe, wer sich doppelt bindet | EEP bloggt. 6. Regelung für den Fall der Scheidung Die von uns getroffenen Verfügungen sollen nur dann gelten, wenn unsere Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erstversterbenden noch nicht aufgelöst war. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Ehegatte die Scheidung oder die Aufhebung der Ehe beantragt hat und die Voraussetzungen für die Auflösung der Ehe im Zeitpunkt des Todes vorliegen.
Wird eine von den Verfügungsbeschränkungen nach § 2113 BGB befreite Vorerbschaft angeordnet, kann auch bestimmt werden, dass die Befreiung mit der Wiederheirat in Wegfall gerät. Durch Absicherung Sittenwidrigkeit der Wiederverheiratungsklausel vermeiden Unbedingt aber muss der überlebende Ehegatte auch im Falle der Wiederverheiratung abgesichert sein. Denn anderenfalls könnten die Gerichte eventuell eine Sittenwidrigkeit der Wiederverheiratungsklausel annehmen. Wiederverheiratungsklausel einheitslösung muster und. Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei Fathieh Die Kanzlei Fathieh ist für Sie von montags bis freitags an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also insgesamt 12 Zeitstunden, unter der Rufnumer 06221 / 97 99 20 erreichbar. Frau Keller vom Sekretariat der Kanzlei nimmt Ihren Anruf gerne entgegen.
Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit gehört in vielen Betrieben zum Alltag. Oft sind es - Saisonspitzen, - besondere Auftragslagen oder - dringend erforderliche Terminarbeiten, die den Mehreinsatz Ihrer Mitarbeiter erforderlich machen. Natürlich möchte der Betriebsrat dabei ein Wörtchen mitreden. Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit gehört in vielen Betrieben zum Alltag. Natürlich möchte der Betriebsrat dabei ein Wörtchen mitreden. Betriebsrat mitbestimmung überstunden. Das Recht hat er aus § 87 Absatz 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), denn dort ist festgelegt, dass der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat. In vielen Betrieben werden solche Überstunden als flexibles Arbeitszeitinstrument genutzt. Oft reicht die Anzahl der Überstunden, das heißt die erforderliche Mehrarbeit, nicht aus, um neue Mitarbeiter einzustellen, oder aber es handelt sich um zeitliche Spitzen, die kurzfristig aufgefangen werden sollen. Überstunden oder Mehrarbeit?
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 3 BetrVG besteht unabhängig von der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer. Der Betriebsrat hat grundsätzlich auch dann mitzubestimmen, wenn nur ein einzelner Arbeitnehmer Überstunden leisten soll. Auch in Eilfällen ist vom Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. Mitbestimmung betriebsrat überstunden. 3 BetrVG einzuholen. Nur in echten Notfällen (z. Brand, Überschwemmung) kann der Arbeitgeber berechtigt sein, auch ohne Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen. Überstunden Hinsichtlich der Leistung von Überstunden hat der Betriebsrat darüber mitzuentscheiden, ob Überstanden geleistet werden, in welchem Umfang Überstunden geleistet werden und welche Arbeitnehmer Überstunden leisten. Der Betriebsrat hat auch dann mitzubestimmen, wenn Arbeitnehmer freiwillig Überstunden leisten, die der Arbeitgeber gar nicht angeordnet hat, sondern die er lediglich "duldet". Kurzarbeit Bei der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit (Kurzarbeit) bestimmt der Betriebsrat bei folgenden Fragen mit: ob Kurzarbeit eingeführt wird in welchem Umfang die Arbeit ausfallen soll (z. einzelne Stunden, Tage oder Wochen) wie die ausfallende Arbeitszeit verteilt werden soll ob die Kurzarbeit vorzeitig beendet werden soll Das Mitbestimmungsrecht besteht unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III vorliegen.
Reservieren / Anmelden Warteliste Reservierung in Anmeldung umwandeln Merkzettel
Immer dann, wenn Sie eine vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeiten planen, müssen Sie Ihren Betriebsrat beteiligen. Mit der Verkürzung ist im Regelfall die Kurzarbeit gemeint. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezieht sich hier darauf, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll, sowie auf die Frage, wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage aufgeteilt werden soll. Wichtiger Hinweis! Für die Durchführung von Kurzarbeit ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlich. Eine Verlängerung der Arbeitszeit bedeutet insbesondere die Anordnung von Überstunden. Diese sind zum Beispiel erforderlich für die Deckung von Auftragsspitzen, zur Beseitigung von Störungen, zur Bestandsaufnahme oder bei Schlussverkäufen. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden und Kurzarbeit. Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen Ihrer Mitarbeiter bei der Anordnung zusätzlicher Arbeitsleistungen zu wahren. Dazu gehört neben der Frage, ob die Arbeitszeit überhaupt verlängert werden soll, vor allem auch eine gerechte Verteilung der mit der Leistung von Überstunden verbundenen Belastungen und Vorteile.
Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor: Es kommt zu einem Anstieg der Überstunden in Ihrem Unternehmen. Zuvor ist Personal abgebaut worden. Das ist unter Umständen ein Zeichen, dass zu viel Personal entlassen wurde. Eine solche Unternehmenspolitik sollten Sie als Betriebsrat mithilfe Ihres Mitbestimmungsrechts bei Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) versuchen abzuwehren. Ziel sollte es sein, Überstunden durch Neueinstellungen zu ersetzen. Auf jeden Fall aber sollten Sie Ihre Zustimmung zu Überstunden von Gegenforderungen zur Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer abhängig machen. Überstunden sind alle Arbeitsstunden, die Sie und Ihre Kollegen über ihre "reguläre", also einzelvertraglich, tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung festgelegte Arbeitszeit hinaus erbringen. (Übrigens: Auch der Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit. ) Wann Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen Arbeitnehmer sind nur verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn es sich um einen dringenden Notfall (aus betrieblicher Sicht) handelt oder die Bereitschaft zur Leistung bereits im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. Das muss der Betriebsrat zum Urlaubsrecht wissen. durch Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
Fall): wenn Monat für Monat eine Vielzahl von Arbeitnehmern immer wieder in erheblichem Maße Überarbeit leistet und der Arbeitgeber diese Stunden "entgegennimmt und bezahlt" oder (3. Fall): es die betrieblich-organisatorischen Gründe bedingen, dass Arbeitnehmer häufig über das mitbestimmt festgelegte Schichtende hinaus arbeiten und diese Mehrarbeit "angenommen und vergütet" wird. Der Fall bietet keinerlei Anhaltspunkte, dass der Arbeitgeber hier die Überstunden geduldet hat. Der Annahme einer Duldung steht insbesondere entgegen, dass es zu einer technischen Verwechslung der für die beiden Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitszeiterfassung gekommen ist (Gleit- statt Schichtzeit). BAG: Wann der Betriebsrat gegen Überstunden vorgehen kann. Die Arbeitgeberin hat zudem – nach der Beanstandung des Betriebsrats - die Arbeitszeiterfassung korrigiert und beide Arbeitnehmer auf das für sie geltende Schichtsystem hingewiesen. In dem weiteren Fall sieht das Gericht ebenfalls keine Duldung von Überstunden. Es sei nichts dafür ersichtlich, dass es bei der Arbeitgeberin im Zusammenhang mit Betriebsversammlungen regelhaft oder systematisch oder auch nur häufiger zu Mehr- oder Überarbeit von Arbeitnehmern kommt.