Auch einige unserer Mandanten wurden von Herrn Rechtsanwalt Robert Fechner (Fechner Legal) im Auftrag des Berliner Fotografen Iwo Hoffmann wegen der unerlaubten Nutzung von Produktfotos aus dem Food-Bereich abgemahnt. Abgemahnt wurden zahlreiche Betreiber von Restaurants und Imbissen. Neben Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert. Zu Recht? Wer ist Rechtsanwalt Fechner (Fechner Legal)? Rechtsanwalt Robert Fechner bzw. die von ihm vertretenen Fotografen arbeiten mit dem Überwachungsdienstleister PhotoClaim zusammen. Ebenso wie bei anderen Überwachungsdienstleistern (z. B. Copylio UG), können sich Fotografen konstelos auf PhotoClaim registrieren und ihre Bilder hochladen, um diese überwachen zu lassen. Photoclaim durchsucht sodann automatisch das Internet, speichert die Funde und zeigt diese dem Fotografen über das Dahboard an. Sodann beauftragt PhotoClaim ihre "Vertragsanwälte" mit der Abmahnung. Zu diesen gehört neben Rechtsanwalt Robert Fechner z. auch der Berliner Rechtsanwalt Marcin Zieliński´(Zieliński Legal).
Am 08. 07. 2016 hat Herr Jean Claude Castor durch Rechtsanwalt Robert Fechner, Georgenstraße 35, 10117 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Hintergrund sei, dass seinem Mandanten, der Fotograf sei, zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte auf seiner Website eine Fotografie seines Mandanten veröffentlicht habe, so der Bevollmächtigte. Mit dieser Publikation würde er die Urheberrechte seines Mandanten verletzen. Abmahnung Jean Claude Castor wegen Urheberrechtsverletzung Sodann heißt es in dem Schreiben, dass keine von den Agenturen, mit denen der Abmahner hin und wieder zusammen arbeite, eine Lizensierung von der Seite des Abgemahnten habe bestätigen können. Sollte er eine gültige Lizenz haben, solle er diese Lizenzvereinbarung übermitteln. Leider habe der Abgemahnte Herrn Castor nicht als Rechte-Inhaber genannt, wie es in jeglicher Vereinbarung nötig gewesen wäre. Mit der Veröffentlichung der Fotografie würde der Abgemahnte gegen die Urheberrechte seiner Mandantschaft verstoßen und es würde kein Zweifel bestehen, dass die Fotografie ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des Urhebergesetzes sei.
Wir sind spezialisiert im Bereich Urheberrechts. Lassen sie nicht zu, dass andere Ihre Urheberrechte verletzten. Machen sie die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend. Gerne helfen wir ihnen bei der Durchsetzung. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns beraten. Fechner Legal sorgt dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch gewinnen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, in dem die eventuellen Kosten Ihrer Anfrage vorab geklärt werden. über uns der Anwalt Über Robert Fechner selbständig als Rechtsanwalt seit Oktober 2014 2012 bis 2014 Referendariat am Landgericht Bochum mit Stationen in Essen, Warschau und Singapur Erfolgreiche Teilnahme am "Sino-German Mananger Training Programme" im Herbst 2014 in China und Deutschland 2011 dreimonatiger Aufenthalt in Kampala (Uganda) Studium der Rechtwissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Fremdsprache: Englisch mehr
Vielmehr sollten Sie eine(n) auf Urheberrecht spezialisierte(n) Anwalt(in) mit der Prüfung der Berechtigung der Foto Abmahnung und der geforderten Zahlungen beauftragen. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die jeweils geforderten Abmahnkosten und Schadensersatzbeträge berechtigt sind. So ist die MFM-Tabelle nicht stets anwendbar. Abmahnkosten können nur verlangt werden, wenn der Abmahner im Innenverhältnis verpflichtet ist, entsprechende Rechtsanwaltskosten an die Abmahnkanzlei zu zahlen. Schließlich sollte auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden, sondern erst und nur, wenn sichergestellt ist, dass kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung droht. Bei einem Verstoß drohen hohe Vertragsstrafen, die an den abmahnenden Fotografen zu zahlen sind. Aufgrund meiner jahrelangen Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Nutzung von Fotos Dritter bestens vertraut.
Was fordert RA Fechner in den Abmahnungen? In den Abmahnungen wird den Abgemahnten vorgeworfen, sie hätten Bilder, deren Urheber Herr Hoffmann sei, ohne dessen Erlaubnis auf Webseiten, Social Media, Menus und Werbung im Restaurant / Imbiss genutzt und daher eine Urheberrechtsverletzung begangen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert. Die Abmahnkosten werden dabei auf Basis eines Streitwerts von 8. 000 EUR / je Produktbild (! ) und einer 1, 5 Geschäftsgebühr berechnet. Einem unserer Mandanten wurde z. die Nutzung von 8 Bildern vorgeworfen, der Unterlassungsstreitwert auf 48. 000 EUR (! ) beziffert. Als Schadensersatz wird bei einer Printnutzung z. ein Betrag von 170 EUR / Bild angesetzt. Auf welcher Basis der jeweils geforderte Schadensersatz berechnet wurde, ist der Abmahnung nicht zu entnehmen. Zudem werden Zinsen auf den Schadensersatz verlangt und der Schadensersatz mit Umsatzsteuer belegt. Ist der von RA Fechner geforderte Schadensersatz berechtigt?
Berlin Friedrichstraße 95 10117 Berlin
PLZ / Ort Aktuellen Standort verwenden Umkreis Land Name Kanzleiname Geschlecht Nur Anwältinnen anzeigen Nur Anwälte anzeigen Rechtsgebiet Fachanwältin / Fachanwalt Rechte anderer Länder Fremdsprachen DAV-Arbeitsgemeinschaft Weitere Berufe Nur Fachanwältinnen / Fachanwälte Nur Fachanwältinnen / Fachanwälte Fortbildungsbescheinigung Gebärdensprache Barrierefreier Zugang Barrierefreier Zugang
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Ein Hauch von Mozart Mitten im Berchtesgadener Land, mit einer Bergkulisse, die einem zum Greifen nah scheint, inmitten dieser landschaftlichen Schönheit liegt das Wohnstift Mozart. Aber auch die Verkehrsinfrastruktur lässt keine Wünsche offen: Salzburg ist in 15 Minuten mit dem Auto zu erreichen, der Flughafen bietet denen, die weiter weg wollen, alle Möglichkeiten und auch München ist bequem erreichbar. Wer die Landschaft genießen will, der nimmt einen der regelmäßig zwischen Salzburg und München pendelnden Züge. Zu leben, wo andere Urlaub machen, würde das nicht schon genügen? Vielleicht. Aber das Wohnstift gibt sich nicht alleine mit seiner attraktiven Umgebung, der zentralen Lage und Panoramablick mit frischer Alpenluft zufrieden… 300 Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen 35 Pflegeplätze (vollstationär) Traumhafte Lage mit Bergblick Individuelle Wohnungsgrundrisse Besonders freundliche, stilvolle Atmosphäre Exklusives Vitalisarium mit Hallenbad (ca. 30°C) Pflege ambulant und stationär im Haus Nähe zur Festspielstadt Salzburg Wohnstift Mozart Salzstraße 1 83404 Ainring-Mitterfelden/Obb.
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Was stellen Sie sich unter wahrer Lebensqualität vor? Bestimmt fallen Ihnen dazu viele Möglichkeiten und Ideen ein. Täglich genügend freie Zeit zu haben beispielsweise. Um, wann immer Sie Lust dazu haben, diese mit gut gelaunten Freundinnen und Freunden zu teilen, mit ihnen in Erinnerungen zu schwelgen oder zusammen Pläne für neue, anregende Unternehmungen zu schmieden. Oder über die Freiheit zu verfügen, jederzeit unbekümmert verreisen zu können? Vielleicht sind es aber auch ein besonders ausgefallenen Hobby, von dem Sie sich gerne beflügeln lassen oder Ihr Gesundheitstraining, bei dem Sie regelmäßig Ihre Fortschritte verfolgen und sich anschließend für Ihre Anstrengungen mit einem entspannenden Saunabesuch belohnen. Oder einfach in einer schönen Umgebung entspannt den Lauf der Tage genießen. Ein gutes Leben sollte dies alles ermöglichen und sehr Vieles mehr. Damen und Herren, die sich noch für viele Jahre den schönen, den genussvollen Seiten des Ruhestands widmen wollen, bietet das Wohnstift Beethoven dafür den optimalen Rahmen.