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Porenbeton-Stürze (tragend) Ab einer Stärke von 150 mm sind alle STÜRZE aus Porenbeton als tragende Elemente im Mauerwerk verwendbar. Die Tragfähigkeiten und andere technische Daten der Porenbeton-STÜRZE finden Sie hier. Porenbeton-Stürze (nichttragend) Alle unsere Porenbeton-STÜRZE mit einer Dicke von 100 mm und auch die bauroc Porenbeton-STÜRZE mit den Abmesungen 150 x 1. 200 mm, sind nicht tragend und zur Überbrückung von Öffnungen in nicht tragenden bauroc Porenbeton-Trennwänden vorgesehen. Bauroc übernimmt keine Haftung für Folgen, die aufgrund einer nicht sachgemäßen Verwendung dieser STÜRZE entstehen können. Ytong Stürze YF bis 300 cm Länge. Da die genannten STÜRZE aus Porenbeton leicht sind, benötigt man zum Einbau dieser in der Regel keine Hubwerke. Tabelle 1. Die typischen Abmessungen der bauroc Porenbeton-STÜRZE Stürze mit einer Höhe von 200, 400 und 600mm Breite x Höhe (mm) Länge (mm) 1200 1600 2000 2400 3000 3600 4000 4400 5200 6000 Max.
Equal Pay gilt dann ab dem ersten Tag. Damit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden, die von keinem Tarifvertrag profitieren, denn ein Tarifvertrag steht für Professionalität und bedeutet für Angestellte in Zeitarbeit enorme Vorteile. Wie wird der Vergleichslohn berechnet? Der Vergleichslohn entspricht dem Entgelt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kundenbetriebs, die eine vergleichbare Qualifikation und Funktion haben. Sind in dem Kundenunternehmen keine vergleichbar qualifizierten Stamm-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter beschäftigt, muss ein fiktives Entgelt festgelegt werden. Der Verdienst, den die Zeitarbeitnehmerin oder der Zeitarbeitnehmer als Mitglied des Stammpersonals im Unternehmen bekommen würde, dient hier als Grundlage. Sollte es so sein, dass Zeitarbeitnehmerinnen oder -nehmer dann mehr verdienen als das Stammpersonal, darf das Entgelt nicht abgesenkt werden. Unterbrechung des Einsatzes und Equal Pay Von einer Unterbrechung ist immer dann die Rede, wenn zwischen den Einsätzen mehr als drei Monate liegen.
Quelle: Leiharbeitnehmer haben nach den Grundsätzen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs (equal pay). Das betrifft auch Sonderleistungen wie etwa Weihnachtsgeld. Entsprechende Stichtagsregelungen gelten aber auch für Leiharbeiter – so das LAG Schleswig-Holstein. Der Fall Auf das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeiters sollten die Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und PSA (CGZP) Anwendung finden. Der Mann war bei dem Entleiherbetrieb von Februar 2008 bis März 2009 als Produktionshelfer eingesetzt, allerdings im Dezember 2008 nur tageweise und nicht am 1. Dezember 2008. Die vergleichbaren Stammarbeitnehmer des Entleiherbetriebs erhielten nach einem dort anwendbaren Haustarifvertrag eine höhere Vergütung nach dem CGZP-Tarif. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt hatte, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit die mit dieser Gewerkschaft geschlossenen Tarifverträge nichtig sind, hat der Leiharbeiter vor dem Arbeitsgericht Zahlungsklage erhoben und verlangt unter dem Gesichtspunkt des equal pay für die Zeit seines Einsatzes bei der Entleiherfirma die Differenz zwischen dem ihm nach dem CGZP-Tarif gezahlten Lohn und demjenigen nach dem Haustarif sowie das anteilige Weihnachtsgeld nach dem dortigen Haustarifvertrag.
Der Entleiher, also das Kundenunternehmen, hat folgende Pflichten einzuhalten: Einhaltung des Equal Pay Grundsatzes inklusive Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und zusätzliche Leistungen. Er darf den Leiharbeitnehmer außerdem maximal 18 Monate am Stück beschäftigen. Danach wird das Arbeitsverhältnis entweder aufgelöst oder der Leiharbeitnehmer übernommen. Kein Einsatz von Leiharbeitskräften während eines Streiks in dem Bereich, in dem die streikenden Arbeitnehmer angestellt sind. Mitteilung an den Betriebsrat über die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers inklusive der geltenden Arbeitsbedingungen: die Dauer der zeitweisen Überlassung, die genauen Aufgaben während der Überlassung und der Einsatzort des Leiharbeitnehmers. Zusätzlich muss bei längerer Beschäftigung die Stimme des Leiharbeitnehmers bei der Wahl des Betriebsrates gezählt werden (nach einem Einsatz von 6 Monaten und einem Tag). Ausnahmen: Branchenzuschlagstarifverträge Achtung! Eine Ausnahme bilden Tarifverträge. Diese heben den Gleichstellungsgrundsatz auf.