04. 12. 2019 16:00 | Veröffentlicht in Ausgabe 12-2019 Druckvorschau © Bild: Dr_Microbe / iStock / Getty Images Plus Es ist Aufgabe der Betreiber, zu prüfen und zu entscheiden, ob von ihnen betriebene Anlagen in den Anwendungsbereich der sogenannten Legionellenverordnung 42. BImSchV fallen. Das wirft im Einzelfall auch bei Planern und Beratern viele Fragen zum Anwendungsbereich, aber auch zu den Betriebsanforderungen sowie zu Informations- und Prüfpflichten auf. Antworten bietet der "Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)". 42. BImSchV - IHK Ulm. Die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und mit der Erarbeitung von Auslegungshinweisen für die in der Praxis der Länder aufgetretenen Auslegungsfragen bundesweit geltender Vorschriften sowie die Erarbeitung von technischen Auslegungen u. a. im Themenfeld Luftreinhaltung zuständig
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). Das Gremium wurde von der Arbeitsministerkonferenz 1964 gegründet.
Registrierungspflicht von Anlagen Anlagenbetreiber sind nach § 13 der 42. BImSchV dazu verpflichtet – ohne vorhergehende behördliche Aufforderung - Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeigepflichten gelten sowohl für Neuanlagen als auch für bestehende Anlagen. Vor dem Inkrafttreten der 42. BImSchV bereits in Betrieb befindliche Anlagen (= Bestandsanlagen) mussten bis zum Stichtag 19. Lai auslegungsfragen 42 bimschv youtube. 08. 2018 angezeigt werden. Bei bislang nicht angezeigten Anlagen im Geltungsbereich der 42. BImSchV ist dies unverzüglich nachzuholen. Die Registrierung der Anlagen ist ausschließlich in elektronischer Form vorzunehmen. Von einer schriftlichen Ausfertigung der Anzeigen ist Abstand zu nehmen, da über den Postweg eingehende Anzeigen nicht registriert werden. Für die elektronische Übermittlung der Anzeigen steht ein onlinebasiertes länderübergreifendes Datenbanksystem namens KaVKA-42BV (Emissionskataster Verdunstungskühlanlagen) zur Verfügung. Die Web-Anwendung ist im Internet unter der URL zu erreichen.
Klarstellungen zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) Die im Juni 2017 verabschiedeten Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurde wegen Legionellenerkrankungen und –todesfälle erlassen. Bei der Umsetzung gab es etliche Unklarheiten. Insbesondere zur Frage wann eine Verdunstungskühlanlage, Kühlturm oder Nassabscheider in den Anwendungsbereich fällt, führte zu Verwirrungen. Nun wurden Auslegungsfragen zur 42. BImschV von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) veröffentlicht. Diese können hier eingesehen werden. Stand: 17. 12. Lai auslegungsfragen 42 bimschv de. 2019
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