Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. Die Unterschrift(en) sind bitte erst bei der persönlichen Vorsprache im Beisein der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters vor Ort zu leisten. Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden. Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden. Bundesverwaltungsamt Beglaubigung Dokumente. Beglaubigungen von deutschen Personenstandsurkunden können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Personenstandsurkunde ausgestellt wurde. Ausländische Geburtsurkunden werden im Bürgeramt beglaubigt, wenn es sich um internationale, mehrsprachige Urkunden handelt und zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind.
Überblick Eheurkunde Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten (insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe). Eheurkunden werden nur beim Standesamt des Eheschließungsortes geführt und dort für jeweils 80 Jahre verwaltet. Ältere Urkunden verwahrt in Bonn das Stadtarchiv. Eheurkunde für das Stammbuch Die Eheurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt. Abschrift aus dem Eheregister Die Urkunde enthält die gleichen Angaben, wie die Eheurkunde, jedoch können hier Veränderungen der Daten seit Eingehung der Ehe nachvollzogen werden. Auf Wunsch können in diese Urkunde auch Hinweise mit aufgenommen werden. Geburtsurkunde beglaubigen bonn. Internationale Eheurkunde Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Eheurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Familienbuch Das Familienbuch ist mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts zum 01. 01. 2009 ersatzlos fortgefallen.
Verkürzte Ausfertigung der Geburtsurkunde Auf Antrag kann Ihre Geburtsurkunde auch ohne Angabe des Geschlechts, der Religion oder der Namen der Eltern ausgestellt werden. Abstammungsurkunde Mit der Einführung des neuen Personenstandsrechts zum 01. Beglaubigungen – AStA-Bonn. 01. 2009 ist die Unterscheidung zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde fortgefallen. Vorgehen Benötigte Dokumente Kosten Kontakt Formulare und Links
Überblick Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt und enthält neben dem Namen des Kindes, den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Sie erhalten Ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt des Geburtsortes. Sofern Sie eine Geburtsurkunde benötigen, die älter als 110 Jahre ist, wenden Sie sich in Bonn bitte an das Stadtarchiv. Geburtsurkunde für das Stammbuch Die Geburtsurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt. Geburtsurkunde beglaubigen bonn.de. Abschrift aus dem Geburtenregister Bei eventuellen Änderungen der Daten, z. B. durch Adoption oder Namensänderung, ist eine Abschrift aus dem Geburtenregister aussagekräftiger, da die Geburtsurkunde nur den aktuellen Stand aller Angaben wiedergibt. Diese Urkunde kann auch mit allen, dem Standesamt bekannten Hinweisen ausgestellt werden und wird in dieser Form u. a. für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt. Internationale Geburtsurkunde Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Geburtsurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
erfolgt (erster Schritt), werden die Urkunden im zweiten Schritt vom Bundesverwaltungsamt - im Auftrag des Auswärtigen Amtes - endbeglaubigt. Die Urkunden können dann in der ausländischen Auslandsvertretung zur Schlussbearbeitung (Legalisation) vorgelegt werden (dritter Schritt). Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an mit folgenden Angaben: Für welches Land soll beglaubigt werden? Art der Dokument (z. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc. ) Anzahl der jeweiligen Dokumente ggf. Geburtsurkunde beglaubigen bonne. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits? ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen Auftrag Download Acrobat Reader
Wichtige Information Das Sekretariat ist für Publikumsverkehr wieder geöffnet. Herzlich Willkommen! Beglaubigungen finden wieder zu den angegebenen Zeiten statt. (ohne Termin) Anwesenheitszeiten Ansprechpartnerin Information Erteilung von Auskünften Beglaubigung von Dokumenten Beglaubigungen täglich 11:00 - 12:00 Uhr. Die Beglaubigungen sind kostenfrei (max. 10 Dokumente pro Person und Tag). Wir beglaubigen studienbezogene Dokumente für die Uni Bonn oder von der Uni Bonn. Bitte Originale und Kopien mitbringen. Geburtsurkunden etc. (Personenstandspapiere) und Personalausweise dürfen wir nicht beglaubigen. Studentische Gruppen Registrierung der studentischen Gruppen an der Universität Bonn: Beratung, Rückmeldungen zu Semesterbeginn (Frist: 10. Geburtenregister | Bundesstadt Bonn. April, 10. Oktober) und Neuanmeldungen Verwaltung der studentischen Gruppen Formular für Neuanmeldung und Rückmeldung s. unten Hörsäle im Hauptgebäude der Universität Bonn Vergabe von Hörsälen für Veranstaltungen des AStA, der Fachschaften und studentischen Gruppen (nur während der Vorlesungszeit!
Diese Abschriften bzw. Auszüge dürfen ausschließlich von der registerführenden Behörde, nicht aber von einem Notar beglaubigt werden. B) Vorbeglaubigung der Urkunde Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt: 1. für Privatpersonen durch: Das Landgericht ist für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden zuständig (z. für Vollmachten, Scheidungsurteile, Übersetzungen). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/einer Vorsitzendem/ Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden Die Behörden der Bundesländer/ Landesbehörde (s. u. ) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw. ) Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundeszentralregisters müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/ Bonn vorbeglaubigt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir (Mann, Frau + 2 Kinder) haben im September ein Haus ersteigert. Nun reagiert der Alteigentümer nach anfänglichem Kontakt auf keine Anfragen. Nun habe ich ein paar Fragen. 1. Wir haben eine Frist von 6 Wochen bis zum Auszug gesetzt. Da wir unsere Wohnung gekündigt haben, ist das bereits unsere äußerst mögliche Frist. Welche Möglichkeiten haben wir danach? Was müssen wir dafür tun? Den vollstreckbaren Titel haben wir bereits beantragt. 2. Zugang zum Haus nache Ersteigerung - frag-einen-anwalt.de. Wir müssen eine Küche kaufen und benötigen dafür die genauen Maße der Küche. Leider reagieren die Alteigentümer auf keiner Weise auf unsere Bitte, die Räume zu diesem Zweck betreten zu dürfen. Welche Möglichkeiten bleiben uns hier? 3. Sollten wir uns bereits jetzt einen Anwalt suchen, der die Sache übernimmt? Wir sind voll berufstätig, mein Mann im 3-Schichtsystem. Wir haben keine Zeit den Alteigentümern hinterher zu telefonieren und haben außerdem Angst, Fristen und Rahmenbedingungen nicht zu beachten. Vielen Dank im Voraus verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 09.
Mit freundlichen Grüßen Elmar Dolscius Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 04. 12. 2007 | 19:53 Sehr geehrter Herr Dolscius, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe tatsächlich die Immobilie ersteigert. Der Schuldner wurde aufgefordert die Immobilie zu räumen. Wir haben eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Die Zwangsräumung wurde beantragt. Termin ist der 13. 07. Jetzt stellt der Rechtsanwalt des Schuldners einen Antrag gem. §765 a ZPO. Es wird ein Räumungsschutzantrag mit der Bitte eine Räumungsfrist bis 31. 1. 2008 zu gewähren beantragt. (Die Schuldner und die drei Kinder haben zum 1. 2. 08 eine Wohnung gefunden) Begründung (Originaltext vom Rechtsanwalt): Die Wohnung ist derzeit noch vom Nachlassgericht nicht freigegeben, eine kurzfristige Freigabe wurde aber angekündigt. Nach einer Renovierung dieser Wohnung kann es sein, dass diese sogar vor dem 01. Zwangsversteigerung - früherer Eigentümer noch wohnhaft. 02. 08 zur Verfügung steht. Den Schuldnern ist es praktisch unzumutbar, zum 13. 07 zu räumen, d. h. sie wissen nicht wohin. Für die Gläubiger hingegen ist es zumutbar, noch bis spätestens 31.
08 zu warten. Eine sofortige Vollstreckung wäre eine untragbare und krasse Unbilligkeit, die auch dem Kindeswohl entgegenlaufen würde. Weiterer Vortrag bleibt notfalls vorbehalten. Der Brief vom Amtsgericht wurde am 04. 07 (abends) zugestellt. Bis zum 5. 07 wird von mir eine Stellungnahme gefordert. Zwangsversteigerung – Forum - Haus ersteigert, wie gehts weiter? Versicherung etc.. Was kann ich tun? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. 2007 | 15:26 Sehr geehrter Ratsuchender, Sie dürften zwischenzeitlich eine Email mit entsprechenden Informationen erhalten haben. Sofern Sie eine weitere Vertretung wünschen, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Kanzlei wenden. Rechtsanwalt
B. Einfamilienhäuser mit Verkehrswerten von 100 000 bis 250 000 Euros. Sie können Ihr Gebot nur während des Versteigerungstermins abgeben. In der Regel müssen Sie eine Anzahlung (als Sicherheit), die sich auf 10 Prozent des Verkehrswerts, den der vom Gericht bestellte Gutachter festlegt, leisten. Sie können die Sicherheitsleistung durch eine Bankbürgschaft, einen Bundesbankscheck oder einen Verrechnungsscheck eines Kreditinstituts, das dazu berechtigt ist in Deutschland Bankgeschäfte abzuwickeln, erbringen. Sie können keinen Privatscheck verwenden. Sie müssen darauf achten, dass Sie sich den Scheck nicht früher als drei Tage (Werktage) vor dem Termin der Versteigerung ausstellen lassen. Sie können die geforderte Geldzahlung auch an eine Kasse überweisen, die in der Regel auf den Webseiten des versteigernden Gerichts angegen ist. Das für den Bezirk Mitte in Berlin zuständige Amtgericht verlangt z. Haus ersteigert wie gehts weiter und. den Eingang der Zahlung spätestens eine Woche vor dem Termin der Versteigerung. Die Kasse meldet dann dem Gericht, dass Sie die Sicherheitsleistung erbracht haben.