6. Übungen für Arbeit 5. Willkommen! 5. Mit Mindmaps kann man Gedanken austauschen und Themengebiete strukturieren. Bedeutung der Symbole 5. Das Textfeld 5. Der Hyperlink 5. Der Dateianhang 5. Online Hilfe 5. Tastenkürzel 5. EINF für neue Kinder (Windows) 5. TAB für neue Kinder (Mac OS) 5. ENTER für neue Geschwister 5. ENTF zum Löschen 5. Alle Tastenkürzel
10. Scheitel aus der Funktionsgleichung ablesen oder mit Scheitelpunktsgleichung bestimmen 7. 11. Nullstelle aus Funktionsgleichung ablesen oder mit Lösungsgleichung bestimmen
Jede einzelne dieser Voraussetzungen muss vorliegen. Das Vorliegen einer ordentlichen Kündigung kann leicht festgestellt werden. Gegen die ordentliche Kündigung muss die Personalvertretung fristgerecht und ordnungsgemäß Widerspruch erhoben haben. Das bedeutet, dass die Personalvertretung innerhalb der 10-Tagesfrist (bzw. der Betriebsrat innerhalb der Wochenfrist) und aus den in § 79 BPersVG (bzw. den in § 102 Abs. 3 BetrVG) aufgezählten Gründen widersprochen haben muss. Zum ordnungsgemäßen Widerspruch gehört auch, dass die Personalvertretung ordnungsgemäß einberufen und besetzt war, sowie der Beschluss ordentlich erging und abgesetzt wurde. Die Beschränkung auf die Widerspruchsgründe des BPersVG (bzw. BetrVG) rechtfertigt aber nicht die Wiederholung des Gesetzestextes. Vielmehr müssen im Widerspruch konkrete Tatsachen zur Begründung vorgetragen werden. Weiterbeschäftigung nach Kündigung Arbeitsrecht. Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung könnte die fehlende oder nicht sachgerechte Sozialauswahl gerügt werden. Sodann muss der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben haben.
Achtung: Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die ausgesprochene Kündigung als von Anfang wirksam. Weiterbeschäftigung während der Kündigungsschutzklage Umstritten ist, ob der Arbeitnehmer während des laufenden Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch darauf hat, in dem Betrieb vorläufig weiterbeschäftigt zu werden. Die Rechtsprechung bejaht einen solchen Anspruch, wenn: die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. solange ein Urteil Bestand hat, das der erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben hat. Weiterbeschäftigung nach kündigung. Abweisung der Kündigungsschutzklage Im Falle der Klageabweisung erachtet das Gericht die Kündigung für sozial gerechtfertigt. Das Arbeitsverhältnis ist damit aufgelöst. Stattgabe der Klage Im umgekehrten Fall der Klagestattgabe stellt das Gericht die Sozialwidrigkeit der Kündigung fest. Das Arbeitsverhältnis besteht fort. Gestaltungsurteil zum Ende des Rechtsstreits Es gibt darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, dass das Gericht den Rechtsstreit durch ein so genanntes Gestaltungsurteil beendet.