Das Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" soll in Bayern grundsätzlich zur Kommunikation mit der allgemeinen Veranlagungsstelle dienen. Die sonstige Nachricht kann deshalb für Sachverhalte genutzt werden, für die kein eigenes Formular angeboten wird. PDF-Anhänge zur sonstigen Nachricht können seit Mitte Juni über die ERiC-Schnittstelle eingereicht werden. Bei "Mein ELSTER" wird die Freischaltung aus technischen Gründen voraussichtlich erst im November erfolgen. Können die Belege gleichzeitig mit der elektronischen Steuererklärung abgegeben werden? Technisch ist es zwar möglich, beispielsweise das Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" kurz nach Abgabe der elektronischen Steuererklärung loszuschicken. Im Sinne des Paradigmenwechsels von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht ist dies aber nicht Ziel des Angebots. Sonstige nachricht an das finanzamt online. Gewünscht ist vielmehr ein maßvoller Umgang mit dem Service unter Berücksichtigung der jeweils in den Bundesländern geltenden Vorgaben zur Belegvorhaltepflicht.
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Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für eine zeitnahe Bearbeitung durch das Finanzamt wichtig ist, dass die Formulare nicht zweckentfremdet oder missbräuchlich verwendet werden. Auf der Basis der "Bayerischen Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017" können aber die dort aufgeführten Belege ausnahmsweise bereits vor der Beleganforderung übermittelt werden. Für welche Steuererklärungen und Jahre kann das Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" genutzt werden? DATEV Kommunikation Finanzverwaltung. Mit dem Service können Belege zu folgenden Steuererklärungen bzw. Anlagen zu Steuererklärungen nachgereicht werden: Einkommensteuererklärung, Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte, Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, E-Bilanz, Einnahmenüberschussrechnung. Zu Voranmeldungen können über diesen Eingangstyp keine Belege nachgereicht werden.
Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums zu berücksichtigen, für den die Fristverlängerung gilt. Der Abzug erfolgt somit grundsätzlich bei der Berechnung der Vorauszahlung für den Monat Dezember.
Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege (Postweg) ausweichen. Hiervon abweichend kann das Finanzamt per E-Mail antworten, wenn der Steuerpflichtige dies wünscht und ausdrücklich in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch das Finanzamt einwilligt und der auf diesem Kommunikationsweg damit möglicherweise verbundenen Offenbarung seiner personenbezogenen Daten zustimmt (§§ 87a Abs. ELSTER - Sonstige Nachricht an das Finanzamt. 1 Satz 3, 30 Abs. 4 Nr. 3 AO). Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier in unserer Rubrik Formulare herunterladen und im Anschluss ausfüllen und eigenhändig unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per Mail an das Finanzamt übersenden. Zu den Zusatzinfos am rechten Rand