Inhalt Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2017 /aktuelles/news/ Neues BMF-Schreiben Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten können – neben den Reisekosten – für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die maßgeblichen Pauschbeträge für Auslandsreisen werden alljährlich von der Finanzverwaltung veröffentlicht, für 2017 in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14. 12. Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2017 - Pauschbeträge, Auslandsreise, Werbungskostenabzug | Claudia Beck Steuerberaterin. 2016, IV C 5 - S 2353/08/10006: 007. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind dabei unterteilt in solche für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden und solche für den An- und Abreisetag. Die Übernachtungspauschalen sind den Preisniveaus der Länder entsprechend festgesetzt. Für 2017 neu festgesetzt und nach oben angepasst wurden alle Pauschalen für die USA. Einzelnachweise, tatsächliche Kosten Die Verpflegungsmehraufwendungen sind in allen Fällen anzusetzen. Auch der Einzelnachweis höherer Aufwendungen berechtigt nicht zu einem höheren Werbungskostenabzug (R 9.
Bereits Mitte Dezember letzten Jahres standen die neuen Pauschalen für das Jahr 2017 in Sachen Verpflegungsmehraufwand fest. Selbstverständlich stellen wir Ihnen nachfolgend alle wichtigen und neuen Informationen im Nachgang zur Verfügung. Pauschale Die meisten Leute denken nach wie vor, dass der Verpflegungsmehraufwand nun die angefallenen Verpflegungskosten ersetzt. Dies kann man so allerdings nicht stehen lassen, denn es handelt sich bei dem Verpflegungsmehraufwand (wie das Wort ja auch bereits schon sagt) um Mehraufwendungen. Dabei wird jeweils zwischen zwei Pauschalen unterschieden: Die erste Pauschale bezieht sich auf alle geschäftlichen Reisen, wenn sich der Betroffene über einen Zeitraum zwischen acht und vierundzwanzig Stunden außer Haus befunden hat bzw. Verpflegungsmehraufwand usa 2012.html. am Tag der An-und Abreise auf sogenannten mehrtägigen Reisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige beim An-und Abreisetag tatsächlich anwesend war. Nehmen wir an, die Reise beginnt um 21 Uhr, so kann der Mitarbeiter theoretisch die Pauschale für den kompletten Anreisetag nutzen.
Einzelnachweise, tatsächliche Kosten Die Verpflegungsmehraufwendungen sind in allen Fällen anzusetzen. Auch der Einzelnachweis höherer Aufwendungen berechtigt nicht zu einem höheren Werbungskostenabzug (R 9. 6 Abs. 1 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien - LStR). Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind hingegen ausschließlich für Zwecke der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Letzteres gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug (R 4. 12 Absatz 2 und 3 der Einkommensteuerrichtlinien - EStR). Verpflegungsmehraufwand - neue Pauschalen in 2015. Stand: 30. Januar 2017