Anträge sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu stellen. Diese sind auch für individuelle Beratungen zuständig.
0331 - 70 44 57-2914 Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.
Bildungsverein der Landwirtschaft Brandenburg e. V. (LBV) Ansprechpartnerin: Meike Mieke Adresse: Dorfstraße 1 14513 Teltow | OT Ruhlsdorf Telefon: 03328-319302, Fax 03328-319205 mieke[at] Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Ansprechpartner: Dr. Jürgen Trilk Telefon: 03328-436105, Fax: 03328-436118 [at] Close
Herzliche Grüße Kathrin Seiffert Referentin für Fort- und Weiterbildung
Die Weiterbildungsrichtlinie Mit der Richtlinie will Brandenburg die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen im Land erhalten und verbessern, um das Fachkräftepotenzial in Zeiten von digitalem und demografischem Wandel effektiv heben zu können. Wer wird gefördert? Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Brandenburg. Außerdem werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Ferner können im Unternehmen bzw. Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler als auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer gefördert werden. Was wird gefördert? Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren), maximal 3. 000 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Ein Antrag kann bis zu 10 Weiterbildungen umfassen. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt.