Der dazu notwendigen Aufnahme der Briefdienstleister-Branche in das Entsendegesetz muss aber noch der Bundesrat am 20. Dezember zustimmen. Erst danach kann der Post-Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt werden. Arbeitslosengeld I Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll allerdings eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. 58er regelung nachfolge f 35 wieder. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate. Nachfolge 58er-Regelung Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich - wie die Reform beim Arbeitslosengeld I - noch im parlamentarischen Verfahren.
Anzeige 13. 12. 2005 - dvb-Presseservice Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Der Sozialverband Deutschland spricht sich für die Verlängerung der 58er-Regelung aus. Zwar sieht der SoVD die 58er-Regelung insgesamt kritisch, da die Eingliederung älterer Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt damit aufgegeben wird. 58er-Regelung | Forum für Unfallopfer. Die Verlängerung ist aber notwendig, um zu verhindern, dass ältere Arbeitslose mit hohen Abschlägen zwangsverrentet werden. Ohne die Verlängerung der 58er-Regelung könnte die Bundesagentur für Arbeit ältere Arbeitslose ab 2006 gegen ihren Willen mit hohen Abschlägen vorzeitig in Rente schicken. Dies würde für die Betroffenen zu schweren finanziellen Einbußen führen. Denn wer mit 60 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge von 18 Prozent hinnehmen. Bei einer Rente von 1000 Euro bedeutet dies Einbußen von monatlich 180 Euro. Die vielfach geäußerten Befürchtungen, eine befristete Verlängerung der 58er-Regelung begünstige den Trend zur Frühverrentung, werden vom SoVD nicht geteilt.
Dann lädt man die Leute eben noch einmal vor. Arbeitsvermittlung in Lalaland. Und es sind beileibe nicht nur die Älteren wie Frau Lis, mit denen auf diese Art umgesprungen wird. Auf Seiten wie der von Tacheles e. V [3] findet man genug Material über die Zustände bei den Arbeitsagenturen und Sozialämtern, die von milde komischen Ärgernissen bis zum brutalsten Zynismus berichten. Man liest von willkürlichen Leistungskürzungen [4] (wiederum der Statistik wegen), Schlampereien beim Datenschutz [5], von den höhnischen Statements [6] Wolfgang Clements (vgl. 58er regelung nachfolge des. Der Nebenkanzler) und vom Wegbrechen rechtlicher Beratungsmöglichkeiten [7] für Betroffene. Es ergibt sich das Bild eines doppelten Sadismus. Auf der einen Seite haben wir ein generell zu Bestrafung, Überwachung und Gängelung neigendes System, das dem Einzelnen nur um den Preis der totalen Selbstverleugnung eine Chance lässt, und einer ständig wachsenden Zahl von Menschen überhaupt nicht mehr. Ein Versagen in diesem System ist immer die Schuld des "Kunden" selbst, der sich nur nicht genug angestrengt hat.
Es sind soviel Fragen und ich bekomme kaum die ganzen Schreibereien mit meinen privaten Versicherungen geregelt. Geht alles nur in der kurzen schmerzärmeren Zeit. Ich würde mich über jeden Tipp zu dieser Regelung freuen. Gruß Kai-Uwe