Geld- und Abgrenzungsprobleme bei Wohngruppen Bei Menschen, die in bislang als "stationäre Wohneinrichtungen" bezeichneten Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, ändert sich an der Schnittstelle zur Pflegeversicherung, die in § 43 a SGB XI geregelt ist, in der Sache zunächst nichts. Es bleibt dabei, dass die Pflegeversicherung nur einen Pauschalbetrag von maximal 266 Euro zur Abgeltung der Leistungen nach § 43 Abs. 2 SGB XI übernimmt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen in diesem Setting auch weiterhin die Pflegeleistung. Abgrenzung Eingliederungshilfe und Pflege – Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Die Caritas wird sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass der Zuschuss der Pflegeversicherung deutlich erhöht wird: Denn schon heute haben Menschen mit Behinderung, die gleichzeitig einen hohen Pflegebedarf haben, große Schwierigkeiten bei der Suche nach stationären Wohneinrichtungen, die für diesen geringen Betrag die notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität erbringen können. Unklar ist, wie sich die Neuregelung des § 43 a SGB XI auf ambulante Wohngruppen auswirken wird: Zwar konnte in der letzten Etappe des Gesetzgebungsverfahrens die Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 43 a SGB XI auf alle Wohngruppen, die unter das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) fallen, verhindert werden.
Hintergrund ist, dass durch den seit 1. Januar 2017 geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht mehr nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgungumfasst, sondern auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakte. Leistungen der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sind ausdrücklich Teil der Leistungen dergesetzlichen Pflegeversicherung (vgl. Eingliederungshilfe hilfe zur pflege in 10. § 36 SGB IX); bei der Zuordnung kommt es daraufan, welchen Zweck die Leistunghat: Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung dienen dazu, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein, insbesondere bei den Assistenzleistungen; besteht ein Bedarf an Pflege- und an Teilhabeleistungen sind die Bedarfe im Teilhabeplan entsprechend abzubilden.
23. 688 € (= 60% der jährlichen Bezugsgröße) Diese Beträge erhöhen sich um: 5. 922 € (= 15% der jährlichen Bezugsgröße) für den nicht getrennt lebenden Ehe- und Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen bzw. lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft 3. 948 € (= 10% der jährlichen Bezugsgröße) für jedes unterhaltsberechtigte Kind im Haushalt Hat der (Ehe-)Partner ein Einkommen, das höher ist als das oben genannte Einkommen, entfällt der Erhöhungsbeitrag. Für jedes unterhaltspflichtige Kind gibt es dann nur eine Erhöhung um 1. 974 € (= 5% der jährlichen Bezugsgröße). Für das Jahr 2022 liegt die hier relevante Bezugsgröße für ganz Deutschland einheitlich bei 39. 480 €. Eingliederungshilfe im Pflegeheim – Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. 3. Berechnung des Einkommens für Eltern minderjähriger Leistungsberechtigter im Haushalt Ein Beitrag von Eltern für ihr minderjähriges Kind im selben Haushalt ist ab folgendem gemeinsamen Einkommen zu leisten: 63. 168 € (= 160% der jährlichen Bezugsgröße) 59. 220 € (= 150% der jährlichen Bezugsgröße) 53. 298 € (= 135% der jährlichen Bezugsgröße) In diesem Fall gibt es keine Erhöhungsbeträge.
Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen einen Pauschalbetrag von max. 266 € monatlich. Daneben gibt es in diesem Fall keine Leistungen der Pflegeversicherung, auch keinen Entlastungsbetrag. 4. Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe | Landkreis Bernkastel-Wittlich. Eingliederungshilfe und häusliche Pflege Beantragen Menschen mit Behinderungen Eingliederungshilfe, dürfen die Leistungen nicht mit Verweis auf den Entlastungsbetrag, Unterstützungsleistungen im Alltag oder die Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) abgelehnt werden. Diese Leistungen haben nämlich einen anderen Zweck als die Eingliederungshilfe: Es geht darum, die Pflegeperson zu entlasten. Geschieht das in der Praxis dennoch, so ist dieses Vorgehen rechtswidrig. Auch eine Verrechnung des Pflegegelds mit Leistungen der Eingliederungshilfe ist nicht rechtmäßig, egal ob ganz oder teilweise. Bei inhaltlichen Überschneidungen von Leistungen der ambulanten Pflege in Form von Sachleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe sollen die Leistungsträger Kooperationsvereinbarungen treffen.
Bei genauerer Betrachtung des Bundesteilhabegesetzes zeichnen sich praktische Schwierigkeiten ab, die sich beim Zuordnen von Leistungsansprüchen zu den Trägern von Pflege oder aber Eingliederungshilfe ergeben können. Die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege war eines der umstrittensten Themen des Bundesteilhabegesetzes. Der Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich den Leistungen der Eingliederungshilfe vorgehen sollten, es sei denn, der Schwerpunkt der Leistungserbringung läge auf der Eingliederungshilfe. Nach heftigen Protesten der Verbände wurde diese Vorrang-Nachrang-Regelung zugunsten eines Gleichrangs der Leistungen aufgehoben (s. neue caritas Heft 2/2017, S. 23). Ist das Problem der Abgrenzung zwischen den beiden Leistungen damit beseitigt? Diese Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Da beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Einschränkungen in der Alltagskompetenz eine stärkere Rolle spielen, sind Streitigkeiten zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung programmiert.