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Guten Morgen [geschwärzt],
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Allerdings handelt es sich nicht um das von mir angefragte Dokument. Außerdem ist das Dokument, das Sie mir geschickt haben, bereits frei auf der Webseite der Stadt Lebach verfügbar (... ). Ich interessiere mich für die "Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes", in der § 6 Abs. AFZE Wertstoffhof Lebach - Abfallzweckverband Eppelborn. 2 lautet:
"Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Zum Abladen und zum Lagern auf den dafür vorgesehenen Flächen oder in den dafür aufgestellten Behältern sind die Anliefernden selbst verpflichtet. " Ich hoffe, dass Sie mir diese "Benutzungs- und Entgeltordnung" ebenso schnell und unkompliziert zusenden können. Antwort an: [geschwärzt]
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im Nachgang zu unserer E-Mail erhalten Sie heute die gewünschte "Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Lebach" zur weiteren Verwendung.
- AFZE Wertstoffhof Lebach - Abfallzweckverband Eppelborn
- Wertstoffhof Lebach für drei Wochen geschlossen | saarnews
Afze Wertstoffhof Lebach - Abfallzweckverband Eppelborn
Wer darf den Wertstoffhof nutzen? Früher stand die Nutzung des Lebacher Wertstoffhofes nur Einwohnern, Behörden und Vereinen der Gemeinde Eppelborn und der Stadt Lebach offen, sowie allen Grundbesitzern und Gewerbetreibenden, die zwar nicht in Eppelborn oder Lebach wohnen, aber welche für ihren Grundbesitz in Eppelborn oder Lebach Abfallbeseitigungsgebühren entrichten. Seit 01. 01. 2011 gilt diese Regelung aufgrund einer Vereinbarung des Lebacher Abfallzweckverbands LAZ als Betreiber der Anlage mit dem Entsorgungsverband Saar EVS nicht mehr. Nun steht die Anlage allen Saarländerinnen und Saarländern offen. Damit entfällt auch die bisherige Ausweispflicht. Betreiber des Wertstoffhofs ist der Lebacher Abfallzweckverband LAZ, nicht der AFZE. Bei Fragen oder Beschwerden, die die Organisation und Preisgestaltung des Wertstoffhofs Lebach betreffen, wenden Sie sich daher bitte direkt an den Lebacher Abfallzweckverband LAZ unter Tel. 06881 - 961 67 22. Hinweis des LAZ vom 14. 10. Wertstoffhof Lebach für drei Wochen geschlossen | saarnews. 2016:
Aus gegebenem Anlass wird auf § 6 Abs. 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes hingewiesen: "Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Wertstoffhof Lebach Für Drei Wochen Geschlossen | Saarnews
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i. V. m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 226626
Antwort an: <>
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Sehr [geschwärzt],
im Anhang erhalten Sie -wie mit [geschwärzt] besprochen- unsere Preisliste beim Wertstoffhof Lebach zur weiteren Verwendung.
Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Ich befinde mich bis einschließlich [geschwärzt] nicht im Hause. Ihre E-Mail wird in dieser Zeit nicht bearbeitet und nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen senden Sie Ihre E-Mail bitte an: [geschwärzt]! ________________________________
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meine Informationsfreiheitsanfrage "Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes" vom 11. 08. 2021 (#226626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. meine Informationsfreiheitsanfrage "Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes" vom 11. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG).