Es sind die Früchte der Liebe, der Freude, des Friedens, der Geduld, der Freundlichkeit, der Güte, der Langmut, des Sanftmuts, der Treue, der Bescheidenheit, der Enthaltsamkeit und der Keuschheit. Neben den 7 Gaben gehören auch die Früchte des Heiligen Geistes zum festen Bestandteil einer jeden Firmvorbereitung. FirmbegleiterInnen stehen jedoch oft vor dem Problem, wie sie dieses Thema den Jugendlichen näherbringen sollen, ohne dass es bei einer reinen schulischen Wissensvermittlung oder beim Auswendiglernen der Früchte bliebe. Mal ganz am Rande: Können Sie alle 12 Früchte des Heiligen Geistes aufzählen? Warum gibt es Früchte des Hl. Geistes? Die Grundlage für diese Früchte ist die Bibel, näher hin der Brief des Apostels Paulus an die Galater, wo auch der Begriff Frucht des Geistes erstmals erwähnt wird. "Die Frucht des Geistes aber ist Liebe, Freude, Friede, Langmut, Freundlichkeit, Güte, Treue, Sanftmut und Selbstbeherrschung; dem allem widerspricht das Gesetz nicht. Alle, die zu Christus Jesus gehören, haben das Fleisch und damit ihre Leidenschaften und Begierden gekreuzigt.
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Roemer 7:4 Also seid auch ihr, meine Brüder, getötet dem Gesetz durch den Leib Christi, daß ihr eines andern seid, nämlich des, der von den Toten auferweckt ist, auf daß wir Gott Frucht bringen. Epheser 5:9 Wandelt wie die Kinder des Lichts, die Frucht des Geistes ist allerlei Gütigkeit und Gerechtigkeit und Wahrheit, Philipper 1:11 erfüllt mit Früchten der Gerechtigkeit, die durch Jesum Christum geschehen in euch zur Ehre und Lobe Gottes. Kolosser 1:10 daß ihr wandelt würdig dem HERRN zu allem Gefallen und fruchtbar seid in allen guten Werken love. Galater 5:13 Ihr aber, liebe Brüder, seid zur Freiheit berufen! Allein sehet zu, daß ihr durch die Freiheit dem Fleisch nicht Raum gebet; sondern durch die Liebe diene einer dem andern. Roemer 5:2-5 durch welchen wir auch den Zugang haben im Glauben zu dieser Gnade, darin wir stehen, und rühmen uns der Hoffnung der zukünftigen Herrlichkeit, die Gott geben soll. … Roemer 12:9-18 Die Liebe sei nicht falsch. Hasset das Arge, hanget dem Guten an.
(Sûra 21:20). Trotzdem bitten sie Ihn um Vergebung und Verzeihung für die Nachlässigkeit in ihren Werken. In einem von Al-Hâkim überlieferten Hadîth, der von Al-Albânî als authentisch eingestuft wurde, sagen die Engel zu ihrem Herrn am Jüngsten Tag: "Erhaben bist Du über jeden Mangel! Wir haben Dir nicht Deiner Anbetung gebührend anbetend gedient. " Wie viel der Muslim auch in der Anbetung erreicht, so wird er nie das Maß der Engel erreichen. Daher ist es für ihn noch wichtiger, Hochmut und Stolz auf Grund einer Handlung abzulegen. - Die Nachahmung ihrer guten Ordnung und Perfektion ihrer Handlungen: Von Dschâbir ibn Samura ist überliefert, dass der Prophet sagte: " Wollt ihr euch nicht aufreihen, wie sich die Engel bei ihrem Herrn aufreihen? " Man fragte: "O Gesandter Allâhs, und wie reihen sich die Engel bei ihrem Herrn auf? " Er sagte: "Sie vollenden die ersten Reihen und sind festgefügt in der Reihe zusammen. " (Überliefert von Imâm Muslim). Der Prophet hielt die Gefährten dazu an, sich so im rituellen Gebet aufzureihen, wie sich die Engel bei ihrem Herrn aufreihen.
Auch da hilft Ärger (der dann meist Rache will) nichts. Ärger macht nur krank, müde und raubt dir göttliches Wohlgefühl. Dort brauchst du nicht mehr leben! Bekenne so lange die Realität in Christus, bis du merkst: Die Frucht ändert sich! Und eins kann ich dir sagen, sie wird sich ändern. Gott ist kein Mensch, das er lügt! Auf Geist säen Was hast du gerade gemacht? Du hast "auf Geist gesät" und erntest dadurch Leben vom Geist. Mit Augen des Glaubens hast du unsichtbare Realitäten über deinem Leben bekannt. "Bekennen" bedeutet "dasselbe sagen". Du hast also dasselbe über deinem Leben gesagt, was Gott über deinem Leben sagt. Dies manifestiert sich dann im Sichtbaren, nämlich als Frucht. So ein Leben heißt "Glaubensleben". Der Gerechte wird aus Glauben leben. Wenn du statt dessen selber versuchst an der Frucht zu basteln, säst du auf Fleisch (eigene Kraft, Bemühung ohne Gott) und erntest Verderben, nämlich noch mehr Werke des Fleisches. Ein Teufelskreis! Nur die Wahrheit in der Gnade Gottes holt dich da raus!
Denn dann kann es schnell sein, dass der Betroffene sich wegen übler Nachrede strafbar macht. Was Betroffene einer sexuellen Belästigung beachten sollten Betroffene einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz sollten sich zunächst über jedes einzelne Vorkommnis Notizen machen und festhalten, wann, wo und wie es zu der sexuellen Belästigung kam. Denn gerade dann, wenn es keine Zeugen oder andere Nachweise (SMS, E-Mails etc. ) über die sexuelle Belästigung gibt, sind stichhaltige Angaben der Betroffenen zum Vorfall ein wesentlicher Grundstein für deren Glaubwürdigkeit. Betroffene sollten auch umgehend tätig werden und nicht erst abwarten, bis es ggf. zu mehreren sexuellen Belästigungen gekommen ist. Der- oder diejenige, von denen die sexuelle Belästigung ausgeht, sollte direkt darauf hingewiesen werden, dass sein oder ihr Verhalten nicht erwünscht ist. Betroffene sollten sich in jedem Fall auch professionellen Rat einholen, das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber keine oder nur ungeeignete Maßnahmen trifft, um die Belästigung zu unterbinden und der Betroffene deshalb zu seinem Schutz in Erwägung zieht, seine Tätigkeit einzustellen.
Beschwerderecht: Beschäftigte können sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens beschweren. Der Arbeitgeber muss über dieses Angebot informieren. Leistungsverweigerungsrecht: Wenn der Arbeitgeber keine oder ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung von Belästigung ergreift, kann der Beschäftigte seine Leistung (also seine Arbeitsleistung) verweigern. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber über die Belästigung informiert wurde und tatsächlich eine sexuelle Belästigung vorliegt. Ansonsten kann dem Beschäftigten im Extremfall gekündigt werden. Entschädigung und Schadensersatz: Verletzungen des Benachteiligungsverbots können zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Antidiskriminierungsverbände Nur wenige Beschäftigte wissen über diese Möglichkeiten Bescheid und die Opfer unter ihnen leiden lange still, was negative Auswirkungen auf ihre Arbeitsleistung haben kann. Wollen Arbeitgeber mangelnde Leistung aufgrund von Belästigung vermeiden, sollten sie die Beschäftigten über ihre Rechte informieren und ihre Anliegen ernst nehmen.
Die sexuelle Belästigung hingegen ist das nicht, sie geht nur von einer Seite aus. Sexuelle Belästigung kann auch in Form von E-Mails, SMS und ähnlichem Bestehen. So handelt es sich um sexuelle Belästigung, wenn den Betroffenen ungewollt pornographisches Material oder anzügliche Witze etc. gesendet, gezeigt oder auch erzählt werden. Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz muss auch nicht zwingend von Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen ausgehen. Sie kann auch von Dritten ausgehen, zum Beispiel von Kunden. Pflichten des Arbeitgebers Dem Arbeitgeber obliegen gegenüber seinen Arbeitnehmern Schutzpflichten. Sofern es zu sexuellen Belästigungen kommt, hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Betroffenen vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Gegebenenfalls hat er das Arbeitsverhältnis zu demjenigen, vom dem die Belästigung ausging, zu beenden. Geht die sexuelle Belästigung von Dritten (zum Beispiel Kunden) aus, so kann der Arbeitgeber androhen die Geschäftsbeziehung zu beenden bzw. die Geschäftsbeziehung direkt beenden.
Die neueste Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass dieser umfassende Schutz wichtig ist: 62% der Befragten erlebten Belästigungen in Form von sexualisierten Kommentaren, 44% berichteten von unerwünschten Blicken, Gesten oder Nachpfeifen und 26% von unerwünschten Berührungen. Besonders wichtig: Das Gesetz definiert sexuelle Belästigung über die objektive Wahrnehmung des Geschehens und nicht über die Absicht der belästigenden Person. Entscheidend ist also nur, ob ein bestimmtes Verhalten objektiv einen sexuellen Charakter hat und sich die betroffene Person dadurch belästigt gefühlt hat. Die neueste Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass neun% aller Beschäftigten (Frauen: 13%, Männer: 5%) in den letzten drei Jahren an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt wurden. Die Belästigungen wurden dabei über alle Branchen hinweg erlebt. Zwar gibt es bestimmte Tendenzen, z. B. werden Beschäftigte im Dienstleistungssektor besonders häufig von Kund*innen belästigt, ein Belästigungsrisiko gibt es aber überall – in jeder Berufsgruppe und in allen Unternehmensgrößen.
O Mitarbeiter*innen werden von der Unternehmensleitung darüber informiert, dass sexuelle Belästigung im Unternehmen nicht gedudelt wird und gesetzlich verboten ist. Informationen an die Mitarbeiter*innen werden regelmäßig wiederholt. Neue Mitarbeiter*innen erhalten die Informationen von Punkt 1 undPunkt 2 bei Beginn ihrer Arbeit. Auszubildende, Praktikant*innen, temporäre Mitarbeiter*innen undAushilfskräfte werden ebenfalls kurz nach Arbeitsantritt über sexuelleBelästigung informiert. Es gibt interne oder externe Personen bzw. Stellen, an die sichsexuelle belästigte Personen wenden können, um Unterstützung zu erhalten. Die Information, wo sie Mitarbeiter*innen Hilfe holen können, ist fürjede*n jederzeit zugänglich. Es sind Sanktionen vorgesehen für den Fall, dass ein Tatbestand vonsexueller Belästigung vorliegt und den Mitarbeiter*innen sind diese bekannt. Es wird dafür gesorgt, dass im Unternehmen kein pornografischesMaterial gezeigt, aufgehängt oder herumgereicht wird. Mitarbeiter*innen werden darauf angesprochen, wenn sie Bemerkungenoder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten oder die sexuelleOrientierung von jemanden oder einer Geschlechtergruppe machen.
Sie muss nach dem Gesetz möglichst einfach erfolgen können und ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann mündlich oder auch per E-Mail eingelegt werden. Auch eine ausdrückliche Bezeichnung als Beschwerde ist nicht notwendig. Vielmehr reicht es aus, dass auf eine Benachteiligung hingewiesen und die Abhilfe des belastenden Zustands gefordert wird. Aus diesem Grund kann die Verfolgung einer Beschwerde nicht abgelehnt werden, wenn sie z. B. nicht schriftlich, anonymisiert oder nicht ausreichend konkret eingereicht wurde. Pflicht zur unverzüglichen Verfolgung der Beschwerde Im Falle einer Beschwerde hat die Beschwerdestelle zu reagieren. Keinesfalls darf sie einen Fall einfach zu den Akten legen. Vielmehr ist die Beschwerdestelle verpflichtet, jede Beschwerde zu prüfen und den Sachverhalt aufzuklären. Über das Ergebnis ist der beschwerdeführende Arbeitnehmer zu informieren. Der Arbeitgeber muss die Aufklärung durch die Beschwerdestelle unterstützen und darf sie nicht behindern. Zwingende Neutralitätspflicht bei der Aufklärung Häufige Fehlerquelle ist, dass die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe nicht ausreichend neutral erfolgt.
Der Arbeitgeber darf aber nicht erst tätig werden, wenn ihm ein Vorfall gemeldet wird, sondern muss gemäß § 12 AGG auch präventive Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt z. die Unterweisung der Beschäftigten über die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen. Er muss die Beschäftigten über ihre Pflichten und Rechte im Sinne des AGG informieren, und zwar so, dass dies für jeden verständlich ist – z. indem er den Gesetzestext aushängt (§ 12 Abs. 5 AGG) oder den Arbeitnehmern ein Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aushändigt. Denn das Benachteiligungsverbot des AGG gilt nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für den Umgang zwischen den Kollegen bzw. zu Geschäfts- und Vertragspartnern (z. Lieferanten oder Fremdpersonal). Hilfe für Beschäftigte bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Der Arbeitgeber ist aber nicht die einzige Anlaufstelle für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Denn dieser kann schließlich auch der Täter sein. Arbeitnehmer haben folgende Möglichkeiten, sich helfen zu lassen.