Ein Arbeitgeber hat durchaus das Recht seinem Auszubildenden (Azubi) zu kündigen, wenn er sein Verhalten gegenüber seiner Arbeit oder in der Person nicht mehr tragen kann. Eine fristlose Kündigung kann nach BGB § 626 aus wichtigem Grund erfolgen, wenn der Auszubildende beispielsweise den Arbeitgeber bestohlen hat. Aber auch andere schwerwiegende Vergehen, die den Arbeitgeber geschädigt haben können zu einer Kündigung führen. Die Voraussetzung einer Regelkündigung wenn der Azubi beispielsweise permanent zu spät kommt und deshalb für das Unternehmen nicht mehr tragbar ist, ist eine vorherige Abmahnung. Diese muss im Detail, Datum, Ort, Vergehen und am besten noch Zeugen oder Beweismittel (Karte der Stechuhr) beinhalten, damit sie auch rechtswirksam ist und nicht später beanstandet werden kann. Kündigung des ausbildungsverhältnisses vorlage in english. Wenn eine Abmahnung notwendig gewesen ist um die spätere Kündigung daraufhin auszusprechen muss diese in Form und Schrift korrekt sein. Ansonsten kann es passieren, dass die darauf folgende Kündigung unwirksam ist.
Für Ausbildungsverhältnisse ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) die wichtigste gesetzliche Grundlage. Das gilt auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Diese ist nämlich eigentlich nicht gegeben – es sei denn, es ist noch Probezeit. Oder der Azubi kündigt selbst. Geregelt ist die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen in § 22 des Berufsbildungsgesetzes. Danach kann in der Probezeit ein Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Eine Frist braucht dabei nicht eingehalten zu werden. Diese Regelung ist nicht ungewöhnlich und gilt häufig auch in anderen Arbeitsverhältnissen. Wie verhält es sich aber bei einer ordentlichen Kündigung nach der Probezeit? Ordentliche Kündigung nach der Probezeit: Für den Betrieb nicht möglich Dies ist in § 22 Abs. 2 BBiG geregelt. Kündigung des ausbildungsverhältnisses vorlage vs maximale probleme. Danach darf der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund und fristlos kündigen. Was er nicht darf: ordentlich kündigen, beispielsweise betriebsbedingt. Der Gesetzgeber will hier Ausbildungsverhältnisse in besonderem Maße schützen.
In diesem Kündigungsschreiben sind zusätzliche zu den allgemeinen Formalien folgende zu beachten: Eigentlicher Kündigungssatz z. B. "…hiermit kündige ich das Ausbildungsverhältnis nach § 22 des Berufsausbildungsgesetzes fristgerecht zum… (das hier eingetragene Datum liegt 4 Wochen nach Abgabe des Kündigungsschreibens, Es gilt nicht der Poststempel) Angabe des Kündigungsgrundes z. " Aufgabe der Berufsausbildung" /.. Kündigung des Ausbildungsverhältnisses - Oldenburgische IHK. Wechsel des Berufes" » Zum Kündigungsschreiben für den Ausbildungsvertrag Der Auszubildende kann nach der Probezeit den Ausbildungsvertrag außerordentlich kündigen, d. h. fristlos. Dafür müssen aber wichtige Gründe vorliegen z. eine schwere Pflichtverletzung. Dabei ist Folgendes zu beachten: Ist der Verstoß des Ausbilders nicht oder erst viel später zu beheben oder handelt es sich um Mobbing oder sexuelle Belästigung kann der Azubi sofort eine Kündigung schreiben In anderen Fällen, wie zum Beispiel einer Gefährdung am Arbeitsplatz, muss der Auszubildende den Arbeitgeber auf den Verstoß schriftlich hinweisen, um eine Änderung zu erwirken.
Der Auflösungsvertrag bietet sich dann an, wenn der Auszubildende den Ausbildungsplatz wechseln möchte, und er ist einfacher zu schreiben als eine fristlose Kündigung. Wichtig ist, dass man bereits einen neuen Ausbildungsplatz hat, bevor man eine Aufhebungsvereinbarung unterschreibt. Der Auszubildende sollte sich allerdings bewusst sein, dass er den Verlust seines Arbeitsplatzes mitverschuldet hat, d. h. wird er arbeitslos, kann das eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zur Folge haben. Der Auflösungsvertrag sollte wie folgt aufgesetzt werden: Anschrift des Auszubildenen Anschrift des Betriebes Betreffzeile: "Aufhebungsvertrag zwischen Ausbilder …. Kündigung des ausbildungsverhältnisses vorlage in youtube. Auszubildende/r…. "(hier sind die jeweiligen Namen einzutragen, bei Minderjährigen die Namen der Sorgeberechtigten) Erklärung z. "…die Parteien vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen eine Auflösung des Vertrages zum …. " (hier Datum eintragen) Wichtig: Unterschrift es Ausbilders, des/der Auszubildenden bzw. bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten Wichtig ist auch die zweifache Ausführung, beide Schreiben mit den jeweiligen Unterschriften.
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