Bin mal gespannt was die anderen so berichten. ich denke auch, dass 3 Stücke nicht schlecht kalkuliert sind. Es gibt Kuchenfans, die mehr essen und andere essen dafür auch mal nur 1 Anstandsstück. Ich habe bei ca 17 Personen bei Familienfesten immer ca 5 Kuchen. Meist 1 Blechkuchen, 1 Obst, Rest Sahne, Käse oder Creme. Ich komme immer gut klar. Das, was übrig bleibt verteile ich nachher unter den Kuchenfans, damit sieauch noch am nächsten Tag ein wenig geniessen können. Alles Gute für Dich! Hallo! Ich finde auch, daß drei Stück ausreichend sind. Mehr würde ich nicht kalkulieren. Wahrscheinlich reichen eher zwei Stück pro Person, aber es soll ja nicht knapp werden. Wieviel kuchen für 13-16 personen (Feier). Die Mischung aus Torten, "trockenem" Kuchen und Obstkuchen find ich gut, vor allem, weil die Reste leichter aufbewahrt werden können (evtl. sogar eingefroren). Hast Du denn keine Freunde, die in Eurer Nähe wohnen? Ich hab die Erfahrung gemacht, daß die Leute gerne was Selbstgebackenes mitnehmen. Ich wünsch Dir ein schönes Fest!
Wie früh sollte ich meine Torte bestellen? Für das Entwerfen und Fertigen meiner Tortenkreationen, nehme ich mir von Anfang an die nötige Zeit, um unsere gemeinsam entwickelten Ideen bestmöglich umzusetzen. Schließlich soll das Ergebnis ja auch ein Highlight Ihrer Feier werden. Daher ist die Anzahl der Hochzeitstorten/Torten, die pro Wochenende gefertigt und ausgeliefert werden können, begrenzt. Die Hochzeitstorten-Hochsaison geht mittlerweile von Mitte April bis in den Oktober hinein. Deshalb empfehle ich eine frühestmögliche Reservierung Ihrer Hochzeitstorte. Eine generelle Empfehlung ist dabei nicht möglich, in der Regel kann man von einer Vorlaufzeit von ca. 2 bis 6 Monaten ausgehen. Außerhalb der Hochsaison sind Hochzeitstorten meist auch kurzfristiger möglich. Der kleine Tortenladen. Auch bei anderen Torten wie z. B. Geburtstags-, Tauf- und vor allem Kommunions- und Konfirmationstorten, empfehle ich eine rechtzeitige Reservierung! Wieviel Torte brauche ich für meine Gäste? Die Größe einer Hochzeitstorte richtet sich nach der Anzahl der Gäste, dem Zeitpunkt des Servierens und der Größe des restlichen Kuchen- bzw. Dessertbuffets.
In diesem Beitrag möchte ich Euch Hilfe bei der Frage geben, wie groß muss meine Torte sein, damit sie für 1o Personen, 15 oder 20 Personen reicht und wie man die Tortengröße berechnen kann. Erfahrungen zeigen, dass eine Torte mit 24 cm Durchmesser und 5 cm Höhe für 10 Personen ausreichend sind. Wieviel kuchen für 25 personne services. Wenn aber 15 Personen satt werden sollen – nehme ich dann direkt die 28er Springform oder reicht vielleicht auch die 26er? Rechnet man aus dem Erfahrungswert das Volumen aus und dividiert es durch 10 Personen, haben wir die Menge, die wir für eine Person als Maßstabe ansetzen müssen und können damit aus dem Volumen anderer Tortengrößen berechnen, für wie viele Personen die Torte reicht. Das Volumen eines Zylinders und nichts anderes ist eine Torte aus mathematischer Sicht (wie trocken doch Mathematik sein kann 🙂) berechnet sich aus Radius (Halber Durchmesser) zum Quadrat * Höhe der Torte * Kreiszahl Pi: V = r² * h * π in unserem Bsp also: Volumen = 12 cm* 12 cm * 5 cm * 3, 14 Volumen = 2260 cm³ (entspricht 2260 ml oder 2, 26 Liter) Das runden wir einfach auf 2300 cm³ auf.
Briefwahl beantragen in Hildesheim (Niedersachsen) Sie möchten bei der kommenden Wahl Ihre Stimme per Post abgeben. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden. Wir verraten Ihnen, wie Sie in Hildesheim die notwendigen Briefwahldokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Hildesheim, Niedersachsen und Deutschland stark bleibt. Wie beantrage ich die Briefwahl in Hildesheim? Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Hildesheim Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Hildesheim Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort.
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu. Füllen Sie die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Gemeinde in Hildesheim ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Hildesheim vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahldokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Mir kommt dies sehr befremdlich und rückwärtsgewandt vor. Bei all dem Unverständnis muss ich aber anerkennen, dass das Bild einer sich öffnenden Gemeinde, "einer Gemeinde der Nähe, der Barmherzigkeit und der Sorge" mir gut gefällt. Im Bistum Hildesheim haben wir dafür den eher nüchternen Begriff der lokalen Kirchenentwicklung, die eine Kirche vor Ort bei den Menschen anstrebt. Ich fühle mich daher bestärkt darin, den Weg weiterzugehen, den wir begonnen haben. Einen Weg, der geprägt ist von Kollegialität und gemeinsamer Verantwortung und nicht von einem hierarchischen Denk-modell. Mir scheint es, dass der Begriff Leitung aus der Sicht der Verfasser eine andere Bedeutung hat, als das Leitungsverständnis, das uns im alltäglichen Leben, im Jahr 2020 im Bistum Hildesheim, prägt. Ich sehe, dass die Absicht des Textes nicht nur die Leitungsfrage ist, sondern die erneuerte missionarische Ausrichtung der Pfarrei. Aber manchmal ist es besser, etwas nicht zu schreiben, wenn man zu viel Interpretationsspielraum lässt und Unruhe damit erzeugt.
… Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Hildesheim. Die Bistums-KODA Hildesheim Die "Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes" (Bistums-KODA Hildesheim) hat 16 Mitglieder: Acht vom Generalvikar benannte Vertreter/-innen der Dienstgeberseite und acht gewählte Vertreter/-innen der Mitarbeitenden. Die Amtszeit dauert von 2020 bis 2024. Dritter Weg Aus der Entscheidung für den Dritten Weg resultiert, dass katholische kirchliche Dienstgeber keine Tarifverträge abschließen. Das System sichert aber selbst Beschäftigten in kleinen Einrichtungen den paritätisch ausgehandelten Standard, da die Übernahme des jeweiligen kirchlichen Arbeitsvertragsrechts kirchengesetzlich verbindlich vorgegeben ist. Gerechter Lohn Das kirchliche Arbeitsvertragsrecht ist im Vergleich zu den auf dem Wege des staatlichen Tarifrechts gefundenen Regelungen ein gleichwertiges Vertragsrecht. Das Vergütungsniveau im Dienst der Katholischen Kirche entspricht im Wesentlichen dem des Öffentlichen Dienstes.
Das teilte das Bistum auf seiner Internetseite mit. Zu diesem Ergebnis sei eine eigens eingerichtete Projektgruppe gekommen. Vorschlag eines Diözesanpastoralrates Mit der Einrichtung der neuen Gremien solle die Transparenz und Partizipation bei Beratungsprozessen verbessert und eine "synodale Verfasstheit" der Kirche von Hildesheim erreicht werden. Bischof Heiner Wilmer hatte im Januar die Einrichtung eines Diözesanpastoralrates vorgeschlagen. Darauf hatte die von Generalvikar Martin Wilk eingesetzte Projektgruppe, konkrete Vorschläge für die Weiterentwicklung der Gremienstruktur des Bistums erarbeitet. Der Diözesanpastoralrat soll den Angaben zufolge zu mehr Transparenz und Teilhabe bei der Festlegung der Leitlinien des Bistums beitragen. Enrichtung des Diözesanwirtschaftsrates Der Diözesanwirtschaftsrat solle aus dem bisherigen Diözesanvermögensverwaltungsrat und dem Diözesankirchensteuerrat entwickelt werden, um die wirtschaftliche Kompetenz im Bistum künftig noch stärker zu bündeln.
Laut Finanzdirektorin Anja Terhorst ist Sparsamkeit das Gebot der Stunde. Ziel müsse es bleiben, durch gutes Wirtschaften im nächsten Jahr doch noch zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen, erklärte sie. Die positive Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen der vergangenen zehn Jahre sei 2020 beendet. Die Ausgaben würden sich noch stärker als in der Vergangenheit an den strategischen Zielen des Bistums wie der wirksamen Verkündigung des Evangeliums, der profilierten Bildung der Engagierten und Hauptberuflichen und einer missionarischen Kirche, die solidarisch mit den Armen ist, orientieren. Es müsse eine Konzentration auf "sendungs- und systemrelevante Aufgaben" erfolgen, so Terhorst. Außerdem müssten Strukturen vereinfacht werden. Kreditaufnahmen, für deren Abzahlung langfristige Einnahmen nötig wären, werde es nicht geben. Der Kirchensteuerrat stimmte den Etatplanungen für 2021 einstimmig zu. (pm - sst)