Dazu gehört zum Beispiel, störende, nicht mehr genutzte Bauten zu beseitigen. Kantone, die vom Planungs- und Kompensationsansatz Gebrauch machen wollen, müssen im Richtplan die entsprechenden Voraussetzungen schaffen und diese vom Bund genehmigen lassen. Bundesrat verabschiedet zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. In der Baubewilligung für eine konkrete Mehrnutzung muss zudem sichergestellt werden, dass letztere auch tatsächlich kompensiert wird. Eine weitere Neuerung beim Bauen ausserhalb der Bauzonen stellt die Beseitigungspflicht dar: Baubewilligungen für neue zonenkonforme und standortgebundene Bauten und Anlagen sollen nicht mehr «für alle Ewigkeit», sondern nur noch für einen konkreten Zweck erteilt werden dürfen. Fällt dieser Zweck weg und kann für die Bauten oder Anlagen keine andere zonenkonforme oder standortgebundene Nutzung bewilligt werden, müssen sie entfernt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen zumindest zu stabilisieren und so zum Schutz des Landwirtschaftslandes beizutragen. Ausserhalb der Bauzonen gibt es heute landesweit rund 590 000 Gebäude, wovon rund 190 000 bewohnt sind.
Der SIA begrüsst die Ziele des Bundes für die 2. Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Jedoch fehlen dem Gesetzentwurf griffige Regeln und Steuerungsmöglichkeiten, um die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen deutlich zu reduzieren und deren Einpassung zu verbessern. Eine weitere Zersiedlung des Landschaftsraums kann mit dem aktuellen Entwurf nicht wirkungsvoll verhindert werden. Zweite Etappe der RPG-Revision: Bundesrat eröffnet ergänzende Vernehmlassung. Fazit: Der Schweiz fehlt ein Konzept für einen verantwortungsvollen, zeitgemässen Umgang mit ihrer Landschaft. Den wichtigsten Inhalt der ergänzenden Vernehmlassung bildet aus Sicht des SIA das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Mit dem klaren Entscheid für das neue Raumplanungsgesetz hat sich das Schweizer Volk 2013 gegen eine weitere Zersiedlung unseres Landes ausgesprochen. Einen massgeblichen und zunehmenden Anteil an dieser Zersiedlung hat das Bauen ausserhalb der Bauzone und hier insbesondere in den Landwirtschaftszonen. Hinzu kommt, dass diese Bauten und Anlagen (Grossställe, Silos, Scheunen) häufig ohne bauliche Qualität und Einpassung in die Landschaft errichtet werden – was innerhalb der Siedlungen heute nicht mehr vorstellbar ist.
Zentrales Instrument zur Festlegung der Spezialregelungen und der Eckwerte des Kompensationsmechanismus ist der kantonale Richtplan. Revision raumplanungsgesetz 2 etappe 2017. Die konkrete Umsetzung des Planungs- und Kompensationsansatzes erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Dabei muss der Bauwillige nachweisen, dass er eine Mehrnutzung mindestens gleichwertig kompensiert. Bei den Vertiefungsarbeiten zu den Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen hat sich zudem gezeigt, dass die geltenden Vorgaben für die Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen sowie weiterer spezieller Zonen (zum Beispiel Zonen für Tourismus, Sport und Erholung oder für Materialabbau und/oder Deponien) präzisiert werden müssen, da solche Zonen das Nichtbaugebiet ebenfalls wesentlich prägen können. Unter dem Gesichtspunkt des Kulturlandschutzes ist es wenig plausibel, lediglich die Ausscheidung von Bauzonen an strenge Voraussetzungen zu knüpfen, an die Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen und weiteren speziellen Zonen hingegen vergleichsweise tiefe Anforderungen zu stellen.
Der Bundesrat Bern, 22. 06. 2017 - Zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte der Bundesrat vom Dezember 2014 bis Mai 2015 eine Vernehmlassung durch. Im Zuge der anschliessenden Vertiefungsarbeiten wurde insbesondere der Planungs- und Kompensationsansatz entwickelt, der den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Spielraum verschaffen soll. Revision raumplanungsgesetz 2 etappe 7. Da dieser Ansatz für die Raumentwicklung ausserhalb der Bauzonen sehr bedeutend ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 beschlossen, eine weitere Vernehmlassung zu RPG 2 durchzuführen. Zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrats vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 eine Vernehmlassung durch. Der Bundesrat beauftragte das UVEK in der Folge, insbesondere das Thema «Bauen ausserhalb der Bauzonen» zu vertiefen. Im Rahmen dieser Vertiefungsarbeiten sind neue Elemente in die Vorlage RPG 2 aufgenommen worden, die sich nicht unmittelbar aus Anträgen oder Anregungen aus der Vernehmlassung ableiten lassen, jedoch für die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen teilweise von erheblicher Bedeutung sind.
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