Jemand hat es auf sie abgesehen. Julie bekommt Angst, aber die Mails sind noch harmlos im Vergleich zu dem gefakten Profil, das man von ihr im Internet erstellt hat und das sie als arrogante und egoistische Zicke darstellt. Bereits nach... ich blogg dich weg! Julie ist ein beliebtes Mädchen. Sie ist selbstbewusst, schön, hat einige Freunde und ist Sängerin in einer Band. Doch plötzlich bekommt Julie E-Mails, die nicht sehr freundlich sind. Ein gefaktes Profil wird im Internet betrieben und ihre Klassenkameraden fangen an, über sie zu lästern. Immer mehr bröckelt das selbstbewusste Mädchen dahin. Die Frage ist nur warum, und wer tut ihr das an? Meine Meinung: Agnes Hammer hat in "Ich blogg dich weg! " über ein Thema... Ein aktuelles Thema. Informativ, aber nicht langweilig Klappentext: Julie ist schön, beliebt und kann wundervoll singen. Zusammen mit ihrer Band will sie beim Schulfest auftreten. Doch wie aus dem Nichts erhält Julie gemeine E-Mails, Beschimpfungen, Drohungen. Dann taucht im Internet ein gefaktes Facebook-Profil auf, das Julie als arrogante Zicke darstellt.
Eigentlich. Doch dann widerfährt Julie, was sich keiner vorstellen will: Sie wird in anonymen Mails beleidigt und beschimpft, ein Facebook-Profil mit anzüglichen Bildern taucht im Netz auf, Feindseligkeiten begegnen ihr überall, auf dem Schulklo, im Klassenzimmer – doch was hat sie bloß getan? Und wer steckt hinter diesen Angriffen? Nach und nach verliert Julie alles, was sie einmal ausgemacht hat. Erschreckend realitätsnah erzählt Agnes Hammer, was passiert, wenn Menschen in sozialen Netzwerken Macht über andere gewinnen. Als sei alles erlaubt, fallen Grenzen der Moral. Neid, Rache, Hass brechen sich ungebremst Bahn. Fast alle machen mit, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie stark ein anderes Leben dadurch beschädigt werden kann. Jeder schlägt auf Julie ein – mit Worten im Netz, mit Fäusten auf der Straße. "Ich hatte das nicht kommen sehen. Es war wie in einem dieser Albträume in denen ich mich nicht wehren konnte. Ich bekam keine Luft mehr. Es war, als würde ich gewürgt, obwohl Alina mich nur an den Haaren zog.
Besonders Lisa und Sebastian wird viel Raum zugestanden. Ihre Erlebnisse stehen den Empfindungen Julies gegenüber – und decken sich jeweils nur teilweise. So erleben die Leserinnen und Leser die unterschiedliche Sichtweise der Dinge und können sich ein Bild davon machen, wie vielschichtig das Thema Mobbing ist. Es wäre ein leichtes, bei diesem Thema den Mahnfinger zu heben und klare Schuldzuweisungen zu machen. Doch Agnes Hammer beweist, dass sie sich intensiv mit Mobbing auseinander gesetzt hat. So macht sie zwar deutlich, dass Mobbing nur dann richtig funktioniert, wenn sich viele Mitläufer finden lassen, die die Sache verschärfen. Doch lässt sie offen, wie stark die Verantwortung jedes Einzelnen gewichtet werden muss. Die Autorin verurteilt Mobbing – das ist zweifelsfrei zu erkennen. Sie zeigt aber auch auf, dass letztlich Julie selber nicht optimal reagiert. Sie schlüpft sehr schnell in die ihr zugeschobene Opferrolle und versucht, die Sache vor ihren Eltern geheim zu halten. Erst sehr spät zieht sie ihren Vater ins Vertrauen, der sehr besonnen reagiert.
Eine Briefwahl komplett für alle Arbeitnehmer im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen, das geht leider nicht. Der § 35 WO regelt im Detail, wann genau und unter welchen Umständen es nur zu einer schriftlichen Stimmabgabe kommen kann. Und nach § 35 geht die schriftliche Stimmabgabe, genauer, die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, nur in diesen drei Fällen: Erstens: Ein wahlberechtigter ist verhindert, an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats teilzunehmen, um seine Stimme persönlich abzugeben. BR-Forum: Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR | W.A.F.. Beispiel: Weil er krank ist oder im Urlaub. Und wenn der wahlberechtigte daher verlangt, seine Stimme durch Briefwahl abzugeben, dann muss der Wahlvorstand dem wahlberechtigten die Wahlunterlagen für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe zur Verfügung stellen. Wichtig dabei: Der wahlberechtigte muss das Verlangen nach Briefwahl spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats mitgeteilt haben. Zweitens: Der wahlberechtigte wird wegen der Eigenart seines Beschäftigungsverhältnisses am Tag, an dem die Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats stattfindet, im Betrieb nicht anwesend sein können.
Ich suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben. Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht und den Wahlvorstand bestellt, wird ja im Wahlausschreiben Ort, Tag und Uhrzeit der Wahlversammlung bekanntgegeben, § 31, Abs. 1 Nr. 11 WO. Nun gibt es in manchen Kommentierungen den Hinweis bzw. Muster fürs Wahlausschreiben, dass statt Uhrzeit "Beginn und Ende" der Wahlversammlung angegeben werden soll. Beispiel: "Die persönliche Stimmabgabe zur Wahl des Betriebsrats findet in der zweiten Wahlversammlung am ………. von ………. bis ………. Uhr in Raum ………. /in den Räumen ………. BR-Wahl - Das vereinfachte Wahlverfahren - ibbs - Seminare. statt. " Hier wird davon ausgegangen, dass ein fester Endzeitpunkt der Wahlversammlung besteht, bis zu die Wahlberechtigten noch Ihre Stimme abgeben können (also auch wenn sie verspätet eintreffen und nicht zu Beginn da sind). In anderen Handlungsanleitungen wird entsprechend der Wahlordnung nur die Uhrzeit der Wahlversammlung benannt und die Wahl beginnt, bei bis zu 100 Wählern und zwei Wahlkabinen kann das ja 50 - 60 Minuten dauern, und wenn kein Wähler mehr in der Wahlversammlung / im Wahlraum ist, schließt der Wahlvorstand die Wahlversammlung.
Der Preis für die Veranstaltung beinhaltet die Begleitung und Beratung des Wahlvorstandes bis zum Abschluss der Wahl durch unsere Berater*innen. Themenübersicht: Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands, u. a. Das vereinfachtes Verfahren Als einstufiges Verfahren Als zweistufiges Verfahren Geschäftsführung des Wahlvorstands Kündigungsschutz Wahlvorstand und Wahlbewerber Wo wird gewählt? Der Betriebsbegriff (§ 1, § 3, § 4) Unternehmen, Betrieb, Betriebsteil, Kleinstbetriebe Gemeinsamer Betrieb, BR Zuständigkeit Was ist zu tun? BR Wahl vereinfachtes Wahlverfahren - Q&B. Der Zeitplan der Wahl Aktivitäten und Fristen u. a. Das Wahlausschreiben – BR Größe etc. Wahlversammlung 1 Wahl des Wahlvorstandes Wahlversammlung 2 Wahl des BR Wer wählt wen?
– Einspruchsfristen gegen die Wählerliste Erstellung des Wahlausschreibens – Fristenberechnung für das Wahlausschreiben – Einspruch gegen die Wählerliste – Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten – Antrag auf Briefwahl – Tag der persönlichen Stimmabgabe Größe des Betriebsrates Das Minderheitengeschlecht und deren Mindestsitze Information ausländischer Arbeitnehmer Die Wahlvorschläge Personen- oder Listenwahl?
Die Art des Wahlverfahrens ist gesetzlich zwingend in § 177 VI SGB IX vorgegeben. Der gesetzlich gedachte Regelfall sieht das förmliche Wahlverfahren nach §§ 177 VI SGB IX, 1 ff. SchwbVWO, vor. In der Praxis kommt es allerdings überwiegend zum vereinfachten Wahlverfahren, da hier gilt, dass weniger als 50 Wahlberechtigte in einem Betrieb angestellt sind (§§ 177 VI 3 SGB IX, 18 ff. SchwbVWO). Fristen br wahl vereinfachtes wahlverfahren. Wichtig: Das Wahlverfahren ist auch nicht durch einstimmigen Beschluss aller Wahlberechtigten veränderbar.
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