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04. 11. 2015 ·Fachbeitrag ·Vereinsrecht | Normalerweise gibt es für einen Vereinsvorstand keinen Grund, den Mitgliedern Informationen vorzuenthalten. Das heißt aber nicht, dass der Vorstand gezwungen ist, Mitgliedern auf alle Fragen eine Antwort zu geben. Protokoll der Vorstandssitzung: Einsichtsrecht. Erfahren Sie deshalb, wie Sie Ihr "Auskunftsmanagement" rechtssicher handhaben. | Rechtliche Grundlagen der Auskunftspflicht Die Auskunftspflicht des Vorstands ergibt sich aus § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 666 BGB. Als Beauftragter des Vereins muss der Vorstand "dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen. " Auskunftspflicht prinzipiell nur gegenüber der Mitgliederversammlung "Auftraggeber" ist aber der Verein. Eine solche Auskunftspflicht besteht also nur ihm - der Mitgliederversammlung - gegenüber, nicht gegenüber einzelnen Mitgliedern. Es gilt der Grundsatz: Mitgliederrechte sind in der Mitgliederversammlung auszuüben.
Achten Sie in diesem Fall auf die in Ihrer Satzung geregelten Fristen und bringen Sie die Unterlagen rechtzeitig auf den Weg. Halten Sie die Regelungen der Satzung penibel ein, damit zu fassende Beschlüsse nicht wegen Satzungsverstößen angreifbar werden. Wollen Sie zukünftig zur Kosteneinsparung Berichte per Mail verschicken, müssen Sie die Satzung entsprechend ändern, wenn dort der Versand per Post ausdrücklich vorgesehen ist. Wann Sie Mitgliedern Einsicht in Vereinsunterlagen geben müssen - experto.de. Auf eigene Kosten darf sich jedes Mitglied Kopien der Versammlungsunterlagen erstellen, also auch den Geschäfts- und/oder Rechenschaftsbericht kopieren. Hier stellt sich für Sie dann die Frage, ob Sie die Unterlagen dem Mitglied zum Zwecke des Anfertigens von Kopien mitgeben dürfen. Die Frage ist zu beantworten mit Ja, soweit es sich um den Geschäfts- und Rechenschaftsbericht und dessen Bestandteile handelt. Nein, soweit es sich um andere Unterlagen handelt. In diesem Fall handelt es sich nämlich nicht um Versammlungsunterlagen. Einsicht in Kontoauszüge dürfen Mitglieder nehmen, wenn diese Bestandteil des Rechenschaftsberichtes sind.
Es ist Ihnen aber nicht verwehrt, die Fragen mehrerer Mitglieder erst einmal zu sammeln und dann in einem Komplex zu beantworten. Die Mitglieder dürfen generell eine sofortige Antwort erwarten, die gleichzeitig aber auch richtig und vollständig sein soll. Können Sie die geforderte Auskunft nicht vollständig erteilen, weil Sie sich selbst erst sachkundig machen müssen, weisen Sie den Fragesteller auf diesen Umstand hin und sagen Sie ihm zu, seine Fragen umgehend zu beantworten, sobald Sie die noch fehlenden Informationen eingeholt haben. Verein finanzen einsicht fur. Sollte im Vorstand und/oder bei den Mitgliedern aufgrund der Fragen und ggf. fehlenden vollständigen Antworten der Eindruck entstehen, dass zu einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung über einen Tagesordnungspunkt die fehlenden Informationen zwingend notwendig sind, lassen Sie die Mitglieder über eine Vertagung der Entscheidung über diesen TOP abstimmen. Dann kann Ihnen kein Mitglied vorwerfen, Sie hätten wichtige Informationen vorenthalten. Auskunft außerhalb der Mitgliederversammlung Das gesetzlich verankerte Recht eines Vereinsmitglieds, vom Vorstand Auskunft zu verlangen, ist grundsätzlich auf die Mitgliederversammlung beschränkt.
Die Auffassung der Rechtsprechung besagt, dass ein Mitglied in seiner Eigenschaft als Mitglied keine Anteile am Vereinsvermögen erwirbt und demzufolge auch keine generelle Berechtigung zur Einsichtnahme, sprich "Prüfung", der Bücher besitzt. Außerdem gibt es im Vereinsrecht keine Vorschrift, die dem Kontrollrecht der Gesellschafter nach § 716 BGB entspricht. Liegt, wie bereits erwähnt, allerdings ein berechtigtes persönliches Interesse vor, kann der Vorstand solch eine Auskunft nicht verweigern. Notfalls muss das ein Beschwerdeausschuss entscheiden. Ein berechtigtes persönliches Interesse kann z. Verein finanzen einsicht ins. B. vorliegen, wenn der Verein Unregelmäßigkeiten bei der Beitragszahlung eines bestimmten Mitgliedes festgestellt hat, Nachprüfungen über geleistete Arbeitsstunden oder Spenden erforderlich werden oder Dinge behandelt wurden, die ein Mitglied persönlich betreffen. Es würde aber zu weit gehen, wenn Mitglieder (möglicherweise nur aus persönlichem Frust) ständig den Vorstand damit beschäftigen, irgendwelche Unterlagen vorzulegen, um dann, womöglich ohne die Zusammenhänge im Ganzen zu kennen, Stimmung im Verein machen zu wollen.
Daher gibt es diese zwei Möglichkeiten: 1. Vereinssatzung sieht Einsichtsrecht vor Es muss ein Protokoll bei der Vorstandssitzung geführt werden, und die Mitglieder können Einsicht verlangen. 2. Keine Regelung in der Satzung Kein Einsichtsrecht für Mitglieder. Einsicht in das Protokoll der Vorstandssitzung: Der Sonderfall Vorstandsmitglieder haben natürlich ein Recht auf Einsichtnahme in das Protokoll, wenn sie nicht ohnehin eine Abschrift erhalten. Auch andere Teilnehmer der Vorstandssitzung haben Einsichtsrecht in wenigstens die Protokollpunkte, die sie unmittelbar betreffen – etwa ein Vereinsmitglied, das ein bestimmtes Projekt betreut. PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig! Verein finanzen einsicht german. Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut): PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen? Unterstützen Sie unser Ratgeberportal:
Aktuelles Die Mitgliedschaft in einem Verein gibt jedem Mitglied Rechte. Dazu gehört auch das das Recht auf Einsicht in Unterlagen des Vereins, zu denen unter anderem Finanzaufstellungen, Mitgliederlisten und Sachbestände zählen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Interesse des Vereinsmitglieds an Akteneinsicht auf der einen Seite das Geheimhaltungsinteresse des Vereins sowie die Belange der anderen Vereinsmitglieder auf der anderen Seite überwiegt. Dies ist nicht immer leich zu beantworten. Die Frage in welchem Umfang und welchen Grenzen der Vorstand einem Mitglied in und außerhalb der Mitgliederversammlung zu konkreten Belangen und Geschäftsvorfällen Auskunft erteilen muss, ist deshalb zunehmend Gegenstand der Rechtsprechung. Einsicht in Vereinsunterlagen - Landessportbund Berlin. So hatte auch das OLG Hamm in einem solchen Fall zu entscheiden. Vereinsmitglieder beantragten die Einsicht in die Finanzbuchhaltung des Vereins, da es im Verein Differenzen zwischen alten Gründungsmitgliedern und dem Vorstand bezüglich Gehältern des Vorstands und der Angestellten gab.
Ansonsten dürfen die Kontoauszüge nur dem Vorstand und dem Schatzmeister sowie den Kassenprüfern zugänglich sein. Auskunft über den Kontostand dürfen Mitglieder außerhalb der Mitgliederversammlung nicht verlangen, innerhalb der Mitgliederversammlung schon. Innerhalb der Mitgliederversammlung dürfen Ihre Mitglied Auskunft über die Vermögensverhältnisse und die finanzielle Lage des Vereins verlangen. Hierzu gehört auch der aktuelle Kontostand. Sie als Vorstand müssen aber keine Auskunft über alle Kontobewegungen während der Tätigkeitszeitraums geben. Allerdings kann ein Mitglied Auskunft über den Kontostand zu Beginn und Ende des Tätigkeitszeitraumes verlangen und Fragen dazu stellen, warum sich das Konto positiv oder negativ entwickelt hat. Grundsätzlich darf jedes Mitglied aus seinem Mitgliedschaftsrecht heraus Einsicht in die Versammlungsprotokolle nehmen, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Mitglied darf auch das Protokoll oder Teile davon abschreiben oder eine Kopie verlangen.