die bekommt man auch gebraucht, aber da hatte ich dann nach einer woche das selbe noch mal. viel Glck! stormy Westhofen 3818 Beiträge erstellt am - 24. 2003: 14:56:01 lass mal auch die zuendspuhlen pruefen;-) da isser wer spaeter bremst ist frueher zuhause*fg* mfg stormy McClane Neuss 8681 Beiträge erstellt am - 24. 2003: 17:23:12 Leute Leute, das klingt absolut nach der Kupplung. Fahr mal im 2. Gang an, dann msste es weg sein. Beim rckwrts fahren ist es das selbe, oder? Geb mal viel Gas und lass dann LANGSAM die Kupplung kommen. Dann drfte es nicht ruckeln. Wenn es nur beim anfahren ist, musste blo die Kupplung tauschen. Motor stottert beim Gasgeben...Hilfe!! [ 5er BMW - E39 Forum ]. Ist ein typischer BMW Fehler:-( Viele Gre Thorsten * E36 Limo * erstellt am - 24. 2003: 17:34:09 thorsten bist du dir da so sicher? da isser wer spaeter bremst ist frueher zuhause*fg* mfg stormy erstellt am - 24. 2003: 17:41:02 Danke fr die antwort! Aber die zndspulen sind es nicht! Ich tipp auf Benzinpumpe oder meinst Du? Danke im voraus... erstellt am - 24.
(Also nicht nur im LL warm werden lassen) Vorausgesetzt der Ansauglufttemperatursensor ist i. O., wäre der nächste Verdächtige der LMM oder? Was noch komisch ist. Der Gesamtluftbedarf HLM geht wenn man das Gas antippt auf über 20kg/h mit entsprechendem "! " (Im LL liegt der Gesamtluftbedarf bei ca. 12). Vielleicht lässt das auch auf den LMM schließen, oder eben auch nicht #4 Die Werte mit dem Ausrufezeichen sind ein reiner Anzeigefehler in INPA. Die Skalen haben dort den falschen Bereich. Deine Livedaten sagen, dass du ein riesen Falschluftleck und Faltenbaelge pruefen. Deine Werte fuer Ansauflufttemperatur und LMM sind vollkommen normal. Bmw e39 stottert beim gas geben synonym. #5 Wie Recht Du wahrscheinlich wieder hast Richard. Wenn ich auf das KGE-Ventil Bremsenreiniger sprühe geht der Lambdaintegrator sofort runter in den negativen Bereich. Danke für den Tipp! Edit: Jetzt mit Bestätigung und Bilder vom Übeltäter. Die Membran der KGE ist um 180° gerissen. Richard bitte pflege deine Glaskugel weiterhin mit Sorgfalt #6 So KGE vom gekauft und gewechselt.
Sind die Werte aus dem Bild im Leerlauf aufgezeichnet worden? 860U/min ist ja relativ hoch. Du könntest mal noch ein Bild von den Gemischadaptionen posten, vielleicht gibt das noch weiteren Aufschluss. #15 Guten Abend Danke für die bisherigen Hinweise. Heute ist er an der Ampel verreckt. Fehlerspeicher hat seit gestern wieder 4 mal KWS gemeldet. Ich habe anbei mal noch die Gemischadaptionen gepostet. Die Lambdasondenspannungen wechseln sprunghaft von unten nach oben und zurück. Nun ja, den KWS tausche ich gerne sofort. Meint ihr, dass das der einzige Grund für das schlechte Warmstartverhalten ist? Was meint ihr zum LL-Steller und den Gemischadaptionen? #16 Plötzliches Ausgehen des Motors und schlechtes Startverhalten sind jedenfalls klassische KWS-Symptome. Wenn der dann noch im FS steht, würde ich nicht lange überlegen. E39 523i stottert beim Gas geben - Last, Luftbedarf LL-Steller, Ansauglufttemperatur? - Antrieb - E39 Forum. Die Adaptionen wurden kürzlich gelöscht bzw. wegen MKL deaktiviert, wurde ich sagen. Da sieht man momentan nicht viel. #17 Aber bitte hol keinen Schrott!
Wann sind Sachzuwendungen beitragsfrei? Egal ob Sie in Euro zahlen oder Ihrem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil gewähren: Alles gehört zum Arbeitsentgelt, so dass Sie auch für Sachzuwendungen Beiträge der Sozialversicherung berechnen und abführen müssen. Daher müssen Sie immer alles zusammenrechnen, wenn es z. B. um die Grenzen des 450-Euro-Minijobs, den Übergangsbereich der Midijobber oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze geht. Der Gesetzgeber hat aber Ausnahmen definiert. Das steht in der "Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt", kurz "Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)". Begünstigungen für AN: Wenn der Tankgutschein wegfällt. Dort ist definiert, bis zu welcher Höhe eine Zuwendung oder ein Sachbezug nicht steuer- und beitragspflichtig ist. Warum dann doch Beitragspflicht bei Tankgutschein und Werbeeinnahmen? Um diese Frage ging es auch in einem Verfahren, das jetzt in der letzten Instanz beim Bundessozialgericht (BSG) entschieden wurde. Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Tankgutscheine ausgegeben.
Tankgutscheine, Essenmarken oder Überlassung des Notebooks: Unternehmen belohnen Mitarbeiter mit Sonderleistungen. Wann individuell vereinbarte Begünstigungen beendet werden können, erklären Markus Künzel und Michaela Felisiak. Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Vergütung Sonderleistungen. Deren Vielfalt ist groß. Klassische Sonderleistungen sind Jahressonderzahlung, 13. Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber trotz Krankheit. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Treueprämien, Weihnachts- oder Jubiläumsgelder. Typische am persönlichen und/oder Unternehmenserfolg messbare Sonderleistungen sind Bonus, Prämie, Tantieme oder Gewinnbeteiligung. In den vergangenen Jahren haben insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlich begünstigte Leistungen, wie Tankgutscheine, Kindergartenzuschüsse, Zuschüsse für die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb oder die Überlassung von technischen Geräten wie Handy oder Laptop, an Bedeutung gewonnen. In Zeiten von Einsparnotwendigkeiten stellt sich für Unternehmen die Frage, wie solche Sonderleistungen wieder eingestellt oder zumindest reduziert werden können – hier konkret individuell vereinbarte Leistungen.
Bei ihnen handelte es sich nicht um einen Sachbezug, weil sie auf einen bestimmten Euro-Betrag lauteten und als Geldsurrogat teilweise an die Stelle des wegen Verzichts ausgefallenen Bruttoverdienstes getreten waren. Die steuerrechtliche Bagatellgrenze von 44 Euro im Monat komme daher nicht zur Anwendung. STEUERRAT: Das Urteil des BSG dürfte Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die das Modell "Tankgutscheine gegen Gehaltsumwandlung" umfassend genutzt haben, Sorgen bereiten. Tankgutschein bei Lohnfortzahlung?. Wenn es "hart auf hart" kommt, können hohe Nachforderungen der Sozialversicherungsträger drohen. Aber um Missverständnisse zu vermeiden: Nicht betroffen sind Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiter die Gutscheine zusätzlich zum normalen Arbeitslohn hingegeben haben. Diese Gutscheine waren bis 44 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei und sind es auch heute noch, sofern die o. g. Voraussetzungen (also keine Kostenerstattungen) erfüllt sind. Weitere Informationen: Benzingutscheine vom Arbeitgeber steuerfrei Steuerbegünstigte Leistungen: Wohltaten vom Arbeitgeber mit Steuervorteil Steuerbegünstigte Leistungen: Gehaltsumwandlung mit Steuervorteil Beachten Sie auch unsere weiteren Steuertipps in der Rubrik Steuertipp der Woche
Widerrufsvorbehalt – die nur eingeschränkte Zusage Nicht zu verwechseln ist der Freiwilligkeitsvorbehalt vom sogenannten Widerrufsvorbehalt. Hierunter versteht man eine vertragliche Einschränkung von verbindlichen Zusagen einer Sonderleistung des Unternehmens, die unter bestimmten Voraussetzungen für die Zukunft wieder beendet werden können. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehaltes ist, dass der widerrufliche Vergütungsbestandteil unter 25 Prozent der Gesamtvergütung liegt und den einschlägigen Tariflohn nicht unterschreitet. Darüber hinaus müssen das Widerrufsrecht und die Widerrufsgründe vertraglich geregelt sein, so dass der Arbeitnehmer erkennen kann, was auf ihn zukommt. Auch muss der Widerruf und die Gründe vor der Fälligkeit der jeweiligen Sonderleistung erfolgen und das Unternehmen in jedem Einzelfall billiges Ermessen iSd § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gewahrt haben. Dem Arbeitsvertrag muss somit mit ausreichender Deutlichkeit für den Mitarbeiter zu entnehmen sein, wann der Arbeitgeber von dem Widerrufsvorbehalt Gebrauch machen kann.
Ein richtig formulierter Freiwilligkeitsvorbehalt gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Gewährung dieser Sonderleistungen zukünftig einzustellen. Rechtssicherheit für beide Parteien wird dadurch hergestellt, dass der Freiwilligkeitsvorbehalt jedes Mal bei der Gewährung der freiwilligen Leistung mit ausreichender Klarheit erklärt wird. Dabei muss zum Ausdruck kommen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die ohne Anerkennung einer künftigen Rechtspflicht erfolgt und das Unternehmen jedes Jahr frei entscheiden wird, ob und in welcher Höhe diese Sonderleistung gewährt wird. Es empfiehlt sich zwar einen solchen Freiwilligkeitsvorbehalt auch bereits in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, nach der neueren Rechtsprechung des BAG genügt das aber nicht. Diese Erklärung muss deshalb auch jedes Mal im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Gewährung vorliegen. Unternehmen verbinden dies häufig mit der entsprechenden Kennzeichnung bei der Abrechnung und einem kurzen Begleitbrief dazu. Will das Unternehmen diese freiwillige Leistung nicht mehr gewähren, erfolgt eine entsprechende Erklärung an die Belegschaft vor dem Zeitpunkt, zu dem diese Sonderleistung, z. Gratifikation, bisher ausbezahlt wurde.