Ich bin seit 2007 in einem geschlossenen Bisex-Tarif bei der DKV und überlege einen Wechsel. Wenn ich innerhalb der DKV wechsle, kann ich meine Rückstellungen mitnehmen. Wenn ich in eine andere PKV wechseln würde, verliere ich die Beitragsrückstellungen. Daher stellt sich nun die Frage: Ich wechsel innerhalb einer PKV aus einem alten, geschlossenen Bisex Tarif in einen neuen, offenen Unisex-Tarif in der gleichen PKV und kann meine Beitragsrückstellungen mitnehmen. Kann ich dann etwas später in andere PKV wechseln und die Rückstellungen für den Grundfarbe mitnehmen, wie es allgemein für Verträge nach 2009 möglich? Oder gibt es da eine Klausel? Unisex-Versicherungs- und Tarif-Vergleich. Klingt zu schön, um wahr zu sein... 5 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Topnutzer im Thema Krankenversicherung Generell warne ich vor einem Wechsel (natürlich bei der gleichen Gesellschaft) von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif. Das mag in einzelnen Fällen Sinn machen, will aber sehr genau beraten, gepürft und überlegt sein, denn: 1.
Die Debeka und auch einige andere nehmen die Gelegenheit wahr, neue Tarife aufzulegen, die es dann nicht in der Bisex-Variante gibt. Die bisherigen Bisex-Tarife werden dann nicht (alle) zukünftig als Unisex angeboten. Die Beiträge der neuen Tarife werden dann nicht nur durch Unisex, sondern eben ggf. durch Mehrleistungen beeinflusst. Im Augenblick ist ein kompletter Marktüberblick auch für Fachleute noch sehr schwierig. Bisex oder Unisex - Private Krankenversicherung - Versicherungtalk.de. Viel Glück Barmer #9 darf man fragen, was so die Hauptgründe für diese Aussage bei der Debeka sind?
Risiko der Gesellschaft und somit Beitragsstabilität höher. Hallesche => als Gesellschaft über Gothaer und hinter DR/Signal? Hänge also zwischen diesen und tendiere zur Signal. Was meint ihr? Danke! @pwilde, ja Du kannst jederzeit bei deinem Versicherer in einen Unisex-Tarif wechseln, der unter Umständen um einiges teurer wird, und die bisherigen Altersrückstellungen werden angerechnet. Du kannst auch danach jederzeit zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln, jedoch die bisherigen Altersrückstellungen im Bisex-Tarif werden in der Krankenversicherung nicht übertragen. Nur die bisherigen Altersrückstellungen in der Pflegeversicherung. Zusätzlich, wird natürlich eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich und die Einstufung erfolgt mit neuem Eintrittsalter. Generell ist es keine gute Idee von einer privaten Krankenversicherung zur anderen zu wechseln. Auf jeden Fall ist der Versicherte älter geworden und hat folglich ein höheres Gesundheitsrisiko. Sind mittlerweile Krankheiten aufgetreten, kann er auch u. U, gar nicht mehr neu versichert werden.
Ein Schelm wer Böses über Versicherer denkt. Man kann seine Versicherung nach Tarifalternativen anschreiben und bekommt sogar Antwort. Ob es in der PV große Unterschiede gibt, glaube ich nicht... #8 Diese Aussage stimmt einfach nicht #9 Dann schreibt doch bitte einfach immer rein, was stimmt, oder verlinkt auf die richtigen Stellen. Kindergarten. #10 Nö, weil es weder seriöse Quellen gibt und auch keine pauschalen Aussagen, sondern nur individuelle Beratung und korrektes Wissen! Außerdem habe ich oben die Quellen (Gesetze') genannt! #11 Grober Unfug.... obwohl: natürlich sind Unisextarife eigene 'Kollektive und haben mit bisex Tarifen, auch nichts zu tun - gar nichts! #12 Ich bezog mich auf derruediger #13 Derruediger hat aber recht. Einfach mal alte Frauentarife mit den neuen Unisextarifen vergleichen. Der alte Frauentarif ist in der Regel günstiger, das widerspricht der Aussage von tobiasweiss. Tobiasweiss hat aber ebenfalls recht, die beschriebene Wirkung wird irgendwann im Laufe der nächsten xx Jahre eintreten.
Gerade was die Kfz-Versicherung anbelangt, profitierten bislang die Frauen von den alten Bisex-Varianten. Der Grund lag einfach daran, weil Frauen von ihrem deutlich geringeren Unfallrisiko profitierten. Doch damit ist jetzt Schluss. In Zukunft müssen auch Frauen in der Kfz-Versicherung mit einer deutlichen Verteuerung rechnen. Auch wenn dafür im Umkehrschluss die Männer ihren Beitragssatz für ihre Kfz-Police behalten dürfen oder vielleicht einen etwas geringeren Beitrag zahlen müssen, kann nicht zwangsläufig von einer gleichen Umverteilung gesprochen werden. Man denke nur an einen Vater, dessen Ehefrau und seine beiden Töchter in der Kfz-Versicherung des Vaters gemeinsam mitversichert sind. Und man denke an einen allein erziehenden Vater mit zwei Söhnen. Ersterer wird kräftig zur Kasse gebeten, der Vater mit den Söhnen hingegen wird nur mäßig entlastet werden. Aufklärung von den Versicherungsunternehmen können hingegen die wenigsten erwarten. Denn schon heute wird zwanghaft versucht, "Kunden mit angeblich noch günstigen Beiträgen zu ködern, bevor es angeblich zu spät ist. "
Andere berichten dagegen, dass ein Arbeitszeugnis doch noch aussagekräftig ist. Ansonsten bin ich mit dem Arbeitszeugnis zufrieden, listet ausführlich auf was ich so alles gemacht habe (ne ganze Seite lang) Also wer kann da Erfahrungen mit mir teilen? #2 Ganz wichtig bei Arbeitszeugnissen, die von Laien ausgestellt wurden: Auf die genauen Formulierungen achten, eventuell das Zeugnis auch vom Anwalt gegenlesen lassen. Ein unbedarfter Schulleiter schreibt Dir vielleicht rein, dass Du Dich stets bemüht hast und hält das für größtes Lob. Andererseits ist es auch wahr, dass Arbeitszeugnissen nicht mehr der Stellenwert zukommt wie früher. In den meisten Branchen ist man mittlerweile froh um jeden, der sich unfallfrei bewerben kann. Überzeugen muss man dann eh im Vorstellungsgespräch. Im schulischen Bereich sind Arbeitszeugnisse aber eher unwichtig, weil es Examens- und Beurteilungsnoten gibt. Zeugnis brauchbar für eine Bewerbung? (Schule, Ausbildung und Studium, Lehrerin). Ich würde eher auf ein gutes Arbeitszeugnis achten, wenn ich mich nach außerhalb bewerben würde. #3 Arbeitszeugnisse, Unterrichtsbeurteilungen und dienstliche Beurteilungen müssen bestimmte Formvorschriften erfüllen.
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