Grzegorz Sobczak wurde in Slubice (Polen) geboren. Er studierte Gesang an der Musikhochschule Poznan (Polen) und an der Hochschule für Musik und Theater Rostock. Im Rahmen seines Studiums war er an der Oper Poznan, an der Hochschule für Musik und Theater Rostock sowie an der Opera Nova in Bydgoszcz als Papageno ( Die Zauberflöte), Graf Almaviva ( Le nozze di Figaro), Figaro ( Il barbiere di Siviglia) sowie in der Titelpartie von Gianni Schicchi zu erleben. Er gewann den 3. Preis und den Förderpreis beim Maritim Wettbewerb in Timmendorf und ist Preisträger des Internationalen Festivals junger Opernsänger an der Kammeroper Schloss Rheinsberg 2015. Von 2015 bis 2017 war er Mitglied des Internationalen Opernelitestudios des Theater Lübeck. Im Sommer 2016 war er zu erleben als Morales ( Carmen) bei den Neuen Eutiner Festspielen. Seit Dezember 2017 ist er Ensemblemitglied des Volkstheaters Rostock, wo er mit wichtigen Fachpartien zu erleben war, u. a. als Zar in Lortzings Zar und Zimmermann, Dandini in Rossinis La Cenerentola, Silvio in Leoncavallos Pagliacci und Belcore in Donizettis L'elisir d'amore.
Hochgeladen von: Volkstheater Rostock GmbH Quelle: Dorit Gätjen In seiner Spieloper ZAR UND ZIMMERMANN gelingt Albert Lortzing 1837 bei der Uraufführung in Leipzig eine, musikalisch betrachtet, fein erdachte Groteske voller dramatischer Situationskomik: Zar Peter I. arbeitet inkognito als Zimmermannsgeselle unter dem Namen Peter Michailow auf der Schiffswerft in Saardam und freundet sich mit dem Zimmermannsgesellen und Deserteur Peter Iwanow an. Der Bürgermeister van Bett erfährt, dass sich Zar Peter I. in seiner Stadt aufhalten soll, gelangt aber zur falschen Auffassung, dass es Peter Iwanow sei. Die Verwicklung um die Identitätsfrage, welcher der richtige Peter sei, wird von Lortzing humoresk erweitert, indem er so gut wie jeden Arbeiter auf der Werft Peter nennt und plötzlich den englischen, französischen und russischen Botschafter mit jeweiligen Befehlen auftreten lässt. Die Zimmermannsepisode basiert auf dem beinahe operettenhaften Lebensabschnitt von Zar Peters des Großen, der 1697/98 namenlos in "diplomatischer Mission" durch Europa reiste.
Möglicherweise haben Sie die Adresse falsch eingegeben oder die Seite wurde verschoben. Zur Homepage © 2022, Alle Rechte vorbehalten. Quick Links Kontakt Impressum Datenschutzerklärung Social Media facebook twitter youtube
Monatliche Mindestlöhne 2019 / 2020 2019 2020 Gelernt Ungelernt Gelernt Ungelernt Hochlohn 4610 Franken 3675 Franken 4670 Franken 3750 Franken Normallohn 4310 3475 4370 3550 Tessin 4060 3060 4060 3060 Zusätzlich haben die Arbeitnehmer aus den GAV-Bestimmungen einen Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Entsprechend erfreut zeigen sich die Sozialpartner des GAV Personalverleih, bestehend aus swissstaffing - Verband der Schweizer Personaldienstleister, den Gewerkschaften Unia und Syna sowie dem Kaufmännischen Verband Schweiz und Angestellte Schweiz. Die Sozialpartner beabsichtigen ab 2021 das Equal Minimum Pay-Prinzip im GAV Personalverleih umzusetzen und haben dazu eine paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit dem Equal Minimum Pay-Prinzip würden für Temporärarbeitende dieselben Mindestlöhne wie für Festangestellte gelten – auch in Branchen und Unternehmen, deren GAV nicht allgemeinverbindlich erklärt sind. In Branchen mit einem allgemein verbindlich erklärten GAV gelten schon heute dieselben Mindestlöhne für Temporärarbeitende und Festangestellte.
GAV Personalverleih Liechtenstein mit 01. 04. 2019 in Kraft. Die Sozialpartner haben in mehreren Branchen neue Lohn- und Protokollvereinbarungen und Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt. Dies gilt auch für den GAV zwischen dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband und dem Verband Liechtensteiner Personaldienstleiser. Die Regierung hat diese mittels Verordnungen von 01. 2019 bis 31. 03. 2021 für allgemeinverbindlich erklärt. Mehr Informationen: GAV Personaldienstleister
Wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht, gelten folgende Grenzwerte als Basisstundenlohn: unterer Grenzwert CHF 17. 54 / oberer Grenzwert CHF 18. 00. Zu Beginn jedes Jahres legt der Staatsrat per Verordnung den Referenz-Mindeststundenlohn nach Wirtschaftszweigen fest. Bitte beachten Sie, dass das Gesetz Ausnahmen vorsieht, in denen der Mindestlohn nicht zur Anwendung kommt. Bitte prüfen Sie die entsprechende Gesetzgebung. GAV Personalverleih: Artikel 3. 3, 18. 1, 20, 21 und 22; Anhang 2 und 3
Die in tempdata erfassten Lohnklassen, Lohneinteilungen und Löhne gelten als integrierender Bestandteil dieses GAV Personalverleih. In Einsatzbetrieben mit nicht allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, die nicht im Anhang 1 des vorliegenden GAV aufgelistet sind, gelten vollumfänglich die Bestimmungen des GAV Personalverleih. Von dieser Geltung sind in Betrieben der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Maschinenindustrie, der grafischen Industrie, der Uhrenindustrie, der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie in Betrieben des öffentlichen Verkehrs die Bestimmungen über die Mindestlöhne gemäss Art. 20 GAV Personalverleih bis zum 31. Dezember 2022 ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2023 gelten bei Einsätzen in diesen Betrieben die Mindestlöhne gemäss Artikel 20 GAV Personalverleih. Basis für die Jahresstundenberechnung: 52, 07 Wochen à 42 Stunden = 2187 Stunden. Grundlage für die Lohnberechnung und sämtliche Leistungen und Abzüge bildet in der Regel der Ort des Einsatzbetriebes.
10. 11. 2019 Höhere Mindestlöhne ab 2020 Im aktuell gültigen GAV Personalverleih sind angepasste Mindestlöhne für das Jahr 2020 bereits fixiert. Somit ist sichergestellt, dass die Temporärmitarbeitenden nebst guten Sozialleistungen und finanzierten Weiterbildungen weiterhin marktübliche Mindestlöhne verdienen. Weitere Informationen zum GAV Personalverleih erhalten Sie bei Ihrem Personalberater oder auf der Webseite vom Branchenverband Swissstaffing.
18) LPV Pv 2019-2021 (gültig vom 1. 2021) LPV Pv 2018 + 2019 (gültig vom 1. 2018 bis 31. 2019) Infoblatt Änderungen per 1. April 2019 2018 LPV Pv 2018 + 2019 (gültig vom 1. 18 bis 31. 19) LPV Pv 2016 + 2017 (gültig bis 31. 2018) Infoblatt Änderungen per 1. April 2018 2016 / 2017 GAV Pv 2016-2018 LPV Pv 2016 + 2017