Häufige Fragen Um spätere Folgen zu verhindern, sollten Zecken so schnell wie möglich entfernt werden. Bild: © Anna Ritter, Adobe Stock Zecken sicher entfernen Auch das Entfernen von Zecken stellt eine medizinische Hilfsmaßnahme dar. Entgegen anders lautender Meinungen dürfen Lehrkräfte Zecken als Form der Ersten Hilfe entfernen. Ein Arztbesuch ist oft nicht erforderlich. Spezielle Pinzetten oder eine Zeckenkarte eignen sich sehr gut dafür. Die Entfernung von Zecken direkt nach ihrer Entdeckung ist besonders wichtig, da die Zecke über ihren Biss Krankheiten wie die Lyme-Borreliose oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen kann. Beide Erkrankungen können schwere Folgeschäden nach sich ziehen. Die betroffene Stelle sollte nach der Zeckenentfernung noch einige Tage beobachtet werden. Medikamente geben in der Schule - Die Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Treten Veränderungen an der Haut, wie Rötungen oder Juckreiz, auf, sollte eine medizinische Praxis aufgesucht werden. Die Mustererklärung der UKH bietet neben der schriftlichen Vereinbarung mit den Eltern auch hilfreiche Informationen zum Thema Zecke.
Solche "Worst-Case"-Szenarien verunsichern Lehrkräfte und müssen deshalb ernst genommen werden. Selbst wenn es sich bei den geschilderten Risikofällen um Ausnahmen handelt, ist zu empfehlen, möglichst schon im Vorfeld Versicherungs- und Haftungsfragen zu klären. Grundsätzlich gilt: Bei der geplanten und medizinisch notwendigen Vergabe von Medikamenten in der Schule besteht für Schülerinnen und Schüler Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Medikamentengabe als Teil der Personensorge von den Erziehungsberechtigten auf die Schule und die Lehrkraft übertragen worden ist. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Sorgeberechtigten, der Schule und der Lehrkraft regelt das. Passiert doch einmal etwas, stellt sich natürlich die Haftungsfrage. Kann eine Lehrkraft dafür haftbar gemacht werden, dass sie ein Medikament fehlerhaft verabreicht und das Folgen für das Kind hat? Vordruck_Medikamentengabe - Bergstation Mühlbergschule. Die Antwort ist ein klares Nein. Die Lehrkräfte sind in solchen Fällen von der direkten Haftung gegenüber dem Geschädigten freigestellt.
Ziel ist es, den Kindern im Notfall so sicher und effektiv wie möglich zu helfen. Die Notfallpläne zeigen auch auf, woran man einen anaphylaktischen Schock oder einen epileptischen Anfall erkennt, damit früh genug gehandelt werden kann. In einem akuten Notfall ist das schnelle und richtige Handeln ausschlaggebend für den Heilungsverlauf. Chronisch kranke Kinder sind auch in der Schule auf die Hilfe der betreuenden Personen angewiesen. Bild: © Andy Shell, Adobe Stock Medizinische Hilfsmaßnahmen Medizinische Hilfsmaßnahmen dienen der Unterstützung von medizinischen Versorgungsleistungen. Dafür benötigt man keine medizinisch-fachliche Ausbildung; sie können von unterwiesenen Laien durchgeführt werden. Vordruck medikamentengabe schule in berlin. Hierzu zählen insbesondere an die Einnahme von Medikamenten zu erinnern, Medikamente herzurichten, Tabletten, Saft, Tropfen, Zäpfchen, Spray zu verabreichen, den Blutzucker zu mesen, den Insulin-Pen einzustellen, subkutane Injektionen (z. B. Insulininjektionen) zu verabreichen, die Insulinpumpe zu bedienen.
Foto: Steve Debenport/iStock Medikamentengabe ist freiwillig Oberstes Prinzip sind nach dieser Handreichung die alleinige Verantwortung der Eltern bei der Medikamentengabe und die Freiwilligkeit der Lehrkräfte bei der Übernahme von Aufgaben in der Versorgung mit Medikamenten. Auf diese Klarstellung haben die Lehrer*innen gewartet, sie ist in der Praxis aber oft nicht einfach durchzusetzen. Sehr schnell entsteht Druck auf die Lehrer*innen, wenn der Schulbesuch eines Kindes von ihrem Einverständnis abhängt, auf die Einnahme der Medikamente zu achten. Vordruck medikamentengabe schule saarland. Information zur Medikamentengabe im Kollegium Über die Notwendigkeit der Medikamentengabe müssen nicht nur die Klassenlehrer*innen informiert sein, sondern das gesamte Kollegium. Fachunterricht, Pausenaufsicht, Vertretungssituationen – alle Kolleg*innen können eventuell mit der Medikamentengabe konfrontiert werden. Die GEW NRW rät deshalb allen Kolleg*innen: Geben Sie nicht übereilt Ihre Zustimmung zur Medikamentengabe. Prüfen Sie im Kollegium und mit der Schulleitung vorher genau in jedem Einzelfall: das Krankheitsbild des Kindes die Klassensituation die Regelungen im Vertretungsfall die notwendige Dokumentation der Medikamentenversorgung die sichere Aufbewahrung der Medikamente die Unterstützung durch Ärzte und Eltern Für einige Krankheitsbilder kann auch über die Krankenkassen Fachpersonal eingefordert werden.
Bescheinigung zur Vorlage in der Schule - Verabreichung von Medikamenten Die Schülerin/der Schüler............................................................................ geb.
Eine Checkliste rund um die Medikamentengabe finden Sie in der Rubrik "Daran denken! " auf der Rückseite der pluspunkt-Ausgabe 03/2017.
Es ist mir bewusst, dass weder die Lehrkraft noch die Pädagogische Mitarbeiterin eine medizinische Ausbildung besitzen. Ich stelle hiermit ausdrücklich bezüglich der Verabreichung der oben genannten Medikamente die handelnde Lehrkraft oder Pädagogische Mitarbeiterin von Haftungsansprüchen auf Grund fahrlässigen Verhaltens/Unterlassens meinerseits oder meines Kindes frei....................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift der Eltern/eines/einer Sorgeberechtigten
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Themen und Anwendungen Eigenschutz und Absichern von Unfällen Helfen bei Unfällen Wundversorgung Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden Verätzungen Vergiftungen lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten "Richtig helfen können – ein gutes Gefühl! " Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf. Kostenübernahme Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Dies so grob auszulegen ist allerdings nicht ganz richtig. Denn es kommt für Ihren Erste Hilfe Kurs in Lüdenscheid allein auf die Tatsache an, weshalb Sie diesen Erste Hilfe Kurs zu besuchen haben. Beispielsweise ist es für eine Ausbildung für die Fahrlizenz gleichgültig, ob Sie den Kurs erst vor wenigen Tagen besuchten oder Ihr Kursbesuch bereits mehr als 15 Jahre in der Vergangenheit liegt. In der Führerschein-Verordnung ist ein entsprechendes Ablaufdatum oder ähnliches nirgendwo zu finden. Allein der Nachweis ist mit Hilfe einer Beschinigung zu erbringen um den Führerschein beantragen zu dürfen. Bei Studierenden, Trainern und sonstigem ist es davon abhängig, bei welcher Ausbildungsstelle Sie angemeldet sind. Gerade in den universitären Einrichtungen gibt es innerhalb Deutschlands unterschiedliche Festlegungen. Informieren Sie sich am einfachsten direkt bei Ihrer eigenen Uni oder Ihrem Verein, um wichtige Fristen aus erster Hand zu erhalten und Ihr Studium bzw. die Ausbildung nicht ungewollt in die Länge zu ziehen.
Unter können die Kurse online gebucht werden oder telefonisch unter der Nummer 02351 87070-23 (für Lüdenscheid und Iserlohn). E-Mail: [email protected] Erste-Hilfe-Ausbildung für den Führerschein / Jugendgruppenleiter / Betriebshelfer Montag, 05. März 2018 Samstag, 24. März 2018 08 Uhr bis 16 Uhr Erste-Hilfe-Fortbildung für Betriebshelfer Dienstag, 06. März 2018 Veröffentlicht von: Despina Tagkalidou veröffentlichte diesen Artikel auf Südwestfalen Nachrichten. Sie ist in der Lüdenscheider Redaktion unter 02351-9749710 und per Mail unter [email protected] erreichbar.