Bonner Liederblatt von 1912) und Bündische Jugend, in Soldatenliederbüchern 914-1918, weit verbreitet – manchen Orts: aus Süddeutschland, auch beliebt im 2. Weltkrieg bei Soldaten "Ein Tiroler wollte jagen" in diesen Liederbüchern in der Soldatenlieder-Sammlung (1914-1918, Einges. von Lt. d. R. Paul Gothe, 2. Westf. Inf. Regt. 15, 11. Kompagnie, DVA A 107886, nur 1. -3. ) — Liederbuch für Gardevereine (ca. 1912, oder 1914? ) — Jungstürmers Singborn (1922) — Singende Jugend (1925) — Liederbuch für die deutsche Polizei (1928) — Lied und Leben (1930) — SS liederbuch — Sankt Georg, Lieder deutscher jugend (1935) — Lieb Vaterland (ca. 1935) — Wie´s klingt und singt (1936) – Soldaten, Kameraden (1938) — Lieder der HJ (1939) — Morgen marschieren wir (1939) – Liederbüchlein für Heimat und Front — Liederbuch der Wehrmacht (1939) — Unser Kriegsliederbuch — Soldatenliederbuch (1940) — Liederbuch des Vll. Korps (1940) — Front-Liederbuch (1940) — Liederbuch der Kriegsmarine — Singende Mannschaft (1940) — Morgen marschieren wir (1941) — Die Drehorgel (1941) — Sing mit Kamerad (1956) — Soldatenlieder und Märsche (1956) — Liederbuch der Bundeswehr (1958) — Die Fanfare (1961) – — Deutsche Volkslieder (1962) — Hell klingen unsre Lieder (1963) — Unser fröhlicher Gesell (1964) — Heimat im Lied (1967) — Lieder die wir einst sangen (1976) — Liederbuch der Fallschirmjäger (1983) — Deutscher Liederschatz 1988) — Unser Liederbuch — Kameraden singt (1991).
> Austro-teutonisches Jägerlied "Ein Tiroler wollte jagen" - YouTube
1. Ein Tiroler wollte jagen Einen |: Gemsbock, :| silbergrau; Doch es wollt ihm nicht gelingen, Denn das |: Tierlein:| war zu schlau. |: Hol la ri a ho:| Hol la ri a ri a ri a ho! 2. Und der Gemsenjäger wollte Zu des |: Försters:| Töchterlein: Doch sie lacht ihm ins Gesichte Und sie |: läßt ihn:| nicht herein. Hollariaho.... 3. "Meine Mutter wills nicht haben, Daß ich |: einen:| Jäger nehm"! Denn ich hab schon einen andern, Einen |: schmucken:| Grenadier". | Deutsche Volkslieder | Ahnenforschung | Ferienaufenthalt | Folksongs | Hymns | Genealogy | Pacific Holiday | HOME PAGE | Suche | Email |
Ein Tiroler wollte jagen: Volkslied [zwischen 1930 und 1938] [circa 1933? ] Zum Digitalisat Beschreibung Interpreten: Kurt Richter (Tenor, 1907-1984) gründete mit Johnny Schulz (Tenor), Paul Meier (Bariton) und Fritz Löwenstein (Bass) 1931 das Gesangsquartett "Die vier Wedding Boys", benannt nach dem Berliner Stadtteil Wedding, in dem sie bereits als Straßenmusiker aufgetreten waren. Erste Schallplatten entstanden 1932. 1933 erfolgte die Umbenennung in "Die vier Richters". Die Gruppe nahm ca. 250 Schallplattentitel auf und war bis zur Auflösung 1939 häufig für NS-Organisationen tätig. Label: Brillant und Brillant-Special sind Marken der 1931 in Berlin-Wilmersdorf gegründeten "Schallplattenindustrie Otto Stahlmann – Brillant AG", die in den 1930er Jahren den Billigsektor beherrschte. 1937 wurde die Firma in "Tempo Schallplatten GmbH Otto Stahlmann" und das Label in "Tempo" umbenannt. Das Presswerk in Babelsberg ging nach dem Zweiten Weltkrieg in den Besitz des VEB Lied der Zeit über, das Label wurde bis 1979 von der Special-Record GmbH in Großhesselohe fortgeführt.
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In § 2 Abs. 1 BetrVG ist bestimmt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber unter Berücksichtigung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten sollen. Dies ist eine Kernaufgabe des Betriebsrats. Welche Rechte hat ein Betriebsrat Der Betriebsrat ist vom Gesetz mit speziellen Rechten bedacht und steht dadurch unter einem besonderen Schutz. So hat er viel mehr Möglichkeiten als ein einzelner Arbeitnehmer, um die Angelegenheiten der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und seine Ziele auch tatsächlich zu erreichen. Außerdem kann der Betriebsrat im Rahmen seiner Befugnisse die Angestellten vor willkürlichen Unternehmensentscheidungen schützen. Der Arbeitgeber darf in vielerlei Hinsicht, beispielsweise bei Kündigungen oder bei der Anordnung von Überstunden, nicht einfach einseitig handeln. Er ist vielmehr dazu verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren und ihn entsprechend an der Entscheidung über die bestimmte Maßnahme zu beteiligen.
Der Begriff des Betriebs ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es ist also etwa nicht nur an wirtschaftliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe zu denken, sondern hierher gehören auch Verwaltungen jeder Art (z. B. Reisebüros, Handelsgesellschaften), Kliniken, Anwaltsbüros, dagegen nicht Haushalte und Dienststellen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber. Denkbar ist auch, dass mehrere Arbeitgeber zu einem gemeinsamen Betrieb verbunden sind, in dem sie eine einheitliche organisatorische Einheit gebildet haben. Auch in diesem gemeinsamen Betrieb kann ein Betriebsrat gewählt werden [1], der dann für die Arbeitnehmer aller Arbeitgeber zuständig ist. Nach § 1 Abs. 2 BetrVG kann zum erleichterten Nachweis eines solchen gemeinsamen Betriebs eine Vermutungsregel herangezogen werden. Ein gemeinsamer Betrieb wird vermutet, wenn die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke gemeinsam eingesetzt werden oder die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
Diese Personengruppe besitzt weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht. Die Mitgliederanzahl eines Betriebsrates wächst mit der Größe des Unternehmens. Laut § 9 Betriebsverfassungsgesetz darf bei fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeitern ein Betriebsratsmitglied gewählt werden. Bei großen Konzernen gibt es nach oben hin keine Beschränkung für die Anzahl der aktiven Betriebsratsmitglieder.
Und dieses Verbot ist ebenso wichtig wie das der Benachteiligung. Vor einigen Jahren erschütterten Schlagzeilen zu Geliebten in Brasilien und Reisen im Firmenjet die BR-Landschaft und brachten das Ehrenamt in Verruf. Allerdings betreffen solche Schlagzeilen immer nur wenige Einzelfälle. Der Großteil der (freigestellten) Betriebsräte muss wohl eher dafür kämpfen, dass das Amt nicht das Ende der Gehaltsentwicklung bedeutet. Mithalten bei der Gehaltsentwicklung Und genau da fangen häufig die Probleme an. Wie hätte sich das Gehalt "theoretisch" entwickelt? Oft fehlt es an konkreten Zahlen, an denen sich der Betriebsrat orientieren kann. Gut zu wissen: Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber eine Auskunft über die Höhe des Gehalts vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung verlangen. Funktioniert das nicht, hilft letztlich nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Tipp: Betriebsübliche Beförderungen sind zu berücksichtigen! Steht lediglich eine Beförderungsstelle zur Verfügung, spielt diese dann eine Rolle, wenn sie nach den betrieblichen Auswahlkriterien gerade dem Betriebsratsmitglied hätte übertragen werden müssen.