Bauherr: Stadtverwaltung Chemnitz Fläche: 0, 5 h Fertigstellung: 2015 Der in Form und Bepflanzung für die Gründerzeit charakteristische Stadtplatz wurde 1882 durch den im gleichen Jahr nach Chemnitz berufenen Stadtgärtner, Otto Werner (1854–1923), als Wilhelmplatz angelegt. In den Jahren seines Wirkens entstanden weitere Stadtplatzanlagen sowie zwei Volksparks, der Stadtpark Chemnitz und der Küchwaldpark. Sein gärtnerisches Schaffen bereichert bis in die Gegenwart das Stadtbild von Chemnitz. In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Platz nach dem Politiker Wilhelm Külz benannt. Im Laufe der Zeit zerschnitten neu angelegte Straßen- und Wegeflächen zunehmend die Anlage. Parkende Autos und ungünstige Wegeverbindungen führten zu einer verloren gegangenen Freiraum- und Aufenthaltsqualität. Orthopäde – Ulrich Hahn – Chemnitz | Arzt Öffnungszeiten. Eine Umgestaltung zielte 2015 auf die Neuordnung und behutsame Integration zeitgemäßer Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten im Einklang mit dem wertvollen Altbaumbestand. Der Straßenstummel wurde zurückgebaut und Pkw-Stellplätze an der Westseite des Platzes geschaff en.
-Med. Detlev Tränkmann Dr. med. Steffi Pahlitzsch Firmen / Büros 11 Einträge BUND Sachsen SI Wohnungsmarkt Harald Klemm Rechtsanwalt M. Zimmermann - forum PartG mbB Kai Hähl Freifunk Chemnitz e. V. Sächsische Wohnungsgenossenschaft Chemnitz eG mailingwork GmbH PM2 Veranstaltungstechnik Universitätsrechenzentrum - Nutzerservice Fachschaftsrat Informatik Fahrschule 1 Eintrag Fahrschule Flade Angrenzende Straßen 5 Einträge Lohrstraße Josephinenstraße Müllerstraße Straße der Nationen Müllerstraße Über die Infos auf dieser Seite Die Infos über die Straße Wilhelm-Külz-Platz in 09113 Chemnitz Zentrum (Sachsen) wurden aus Daten der OpenStreetMap gewonnen. Die OpenStreetMap ist der größte frei zugängliche Kartendatensatz. Ähnlich wie bei der Wikipedia kann auf OpenStreetMap jeder die Daten eintragen und verändern. Füge neue Einträge hinzu! Folge dieser Anleitung und deine Änderung wird nicht nur hier, sondern automatisch auch auf vielen anderen Websites angezeigt. Verändere bestehende Einträge Auf dieser Website kannst du einen Bearbeitungsmodus aktivieren.
22/2006 Voraussetzungen für den gemeinsamen Anschluss mehrerer Grundstücke an die öffentliche Entwässerung gemäß § 44 BauO Bln 14. 2006 VI D Nr. 21/2006 Berechnung der Geschossfläche von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen VI D Nr. 20/2006 Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren nach der neuen BauO Bln und der BauPrüfVO - Übergangsregelung Überholt, da in BauGebO berücksichtigt 15. 19/2006 Sicherung der Versorgung von Wohnungen mit Wärme (Heizperiode), Wasser und Hausstrom zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Ersatzvornahme; hier: Wohnungseigentum 10. 18/2006 Planungsrechtliche Bescheide (§ 74 BauO Bln) sowie Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 BauGB 31. 17/2006- Ergänzung Ergänzung zum Rundschreiben 17/2006 vom 31. 2006 - Neue Bauordnung für Berlin ab 1. Februar 2006 Überholt, da BauVerfVO in Kraft 23. 17/2006 Neue Bauordnung für Berlin ab 1. Februar 2006 Überholt, da BauVerfVO in Kraft! VI D Nr. 16/2006 BauO Bln 2006 - Erläuterungen zu § 61 Vorrang anderer Gestattungsverfahren Ungültig, ersetzt durch Rundschreiben Nr. Entscheidungshilfen der Obersten Bauaufsicht - Berliner Bauaufsicht / Land Berlin. 41/2011 VI D Nr. 15/2005 Bauaufsichtliche Anforderungen an den Einbau von Treppenliften in Treppenräumen notwendiger Treppen in bestehenden Gebäuden.
Somit kann eine Anpassung der nicht unmittelbar berührten Teile der baulichen Anlage an die Anforderungen der BauO Bln nicht gefordert werden. Wird die vorhandene Decke unter dem Dachraum im Rahmen der Ausbauarbeiten in ihrem Aufbau nicht verändert und lediglich instand gesetzt, gehört sie nicht zu den unmittelbar berührten Teilen. Die Decke muss daher nicht an die brandschutztechnischen Anforderungen der BauO Bln angepasst werden. Da in diesem Fall keine neuen brandschutztechnischen Anforderungen gestellt werden, kann auch keine Abweichung zugelassen werden. Wird die Decke jedoch, z. Entscheidungshilfen der berliner bauaufsicht en. aus Gründen des Schallschutzes, in ihrem Aufbau verändert, muss sie im Gebäude der Gebäudeklasse 5 die Anforderung feuerbeständig erfüllen. Es bestehen jedoch keine Bedenken, im Fall des nachträglichen Dachraumausbaus eine Abweichung von dieser Anforderung zuzulassen. [1] Meist kommt hinzu, dass die angrenzenden Nutzungseinheiten bewohnt sind und eine unterseitige Ertüchtigung der Decke nicht möglich oder unzumutbar ist.
Eine Rücksprache mit dem Prüfingenieur für Brandschutz ist erforderlich. Die zur Belüftung erforderlichen Fensteröffnungen im Treppenraum eines Bestandsgebäudes erfüllen oftmals nicht die geforderten Öffnungsmaße gemäß § 35 (8) BauO Bln: 0, 60 m x 0, 90 m (Breite x Höhe). Es ist eine Abweichung erforderlich. Wird das Gebäude in die Gebäudeklasse 5 eingeordnet (OKFF über Gelände > 13 m), ist im Treppenraum an oberster Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung vorzusehen, die einen freien Querschnitt von 1 m² besitzen muss, und sowohl vom Erdgeschoss als auch vom obersten Geschoss (Dachgeschoss) aus mit einem Taster geöffnet werden kann. Entscheidungshilfen der berliner bauaufsicht video. Endet der notwendige Treppenraum, z. durch Ausbildung einer Maisonette, bereits im letzten Obergeschoss, ist dort diese Öffnung an oberster Stelle vorzusehen. Ein weiterer Punkt ist die Ausführung der Leitungen im notwendigen Treppenraum gemäß der Anforderungen der Musterleitungsanlagenrichtlinien (MLAR). Erster und zweiter Rettungsweg gemäß § 33 Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen sind mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich.
Gemäß § 6 (7) BbgBO werden die Abstandsflächen bei Balkonen, die nicht mehr als 5, 00 m breit sind und nicht mehr als 2, 00 m hervortreten, nicht berücksichtigt. Balkone innerhalb der zuvor genannten Abmessungen können folglich ohne Gebäudeabschlusswand und direkt an der Grenze zum Nachbarn errichtet werden. Brandgefährdung durch Balkone Die Brandgefährdung durch einen Balkon (z. B. durch Grillen, brennbare Möbel etc. Entscheidungshilfen der berliner bauaufsicht 2. ) ist vergleichbar mit der einer Garten- oder Dachterrasse. Die Forderung nach einer Brandwand zum Nachbarn bei einer Gartenterrasse, selbst mit einer Tiefe von über 1, 50 m, ist nicht notwendig, da die MBO für diesen Fall keine Anforderungen erhebt. Ähnliches gilt für eine Dachterrasse. Die maximale Anforderung ist hier, dass die Brandwand "0, 30 m über die Bedachung zu führen" (§ 30 Abs. 5 MBO) ist, also 0, 30 m über die Oberkante der Terrasse. Auf die Lagerung von Brandlasten auf Balkonen wird kein Bezug genommen. Fazit: Bei der Planung von Balkonen an Gebäudeabschlusswänden sind stets die entsprechende Landesbauordnung und ggf.
Rechtliche Grundlagen: Gebühren: Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen – Baugebührenordnung (BauGebO) in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge. Formulare:
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