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Ein Zaun ist doch keine mobile Sache. Hast Du schon mal gegoogelt? #3 Hallo, ja, ist schon richtig, aber um Ärger zu vermeiden, möchte ich mit dem Nachbarn - natürlich innerhalb der gesetzlichen Regelungen - eine Regelung treffen. Was muß ich da beachten? Liebe Grüße Jürgen #4 das Forum darf keine juristische Beratung vornehmen niwashi, der darauf hinweisen muß... #5 Hallo, mir geht es hier nicht um eine juristische Beratung, sondern mich würde interessieren, wo man hier später Ärger bekommen könnte, damit man ihn möglichst vermeidet/vorbeugt. Liebe Grüße Jürgen tina1 Foren-Urgestein #6 Ich gebe keine juristische Beratung ab. Fakt ist, daß der Zaun zum Grundstück gehört. Wem gehört der Gartenzaun? » Vorschriften und Pflichten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Der muß definitiv bleiben, auch wenn das Grundstück veräußert wird. Du hast Null Anspruch auf den Zaun, ich meine, Du kannst ihn nicht abkaufen oder Dir schenken lassen oder wie auch immer Du Dir das gedacht hast. Wenn der Nachbar den Zaun setzt, bleibt er bis er verrostet an seinem Platz.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 18. 02. 2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum ausschließlich dazu dient, einen ersten Überblick über Ihr Rechtsproblem zu erhalten und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt: Nach Ihren Angaben steht der Zaun auf der Grundstücksgrenze. Die weitere rechtliche Beurteilung einer solchen Grenzeinrichtung ergibt sich vornehmlich aus dem Nachbarrechtsgesetz für das jeweilige Bundesland, hier also Nordrhein-Westfalen. § 32 NachbG-NRW regelt die Einfriedungspflicht. Zaun erneuern nachbar and george. Hiernach ist innerhalb eines im zusammenhang bebauten Grundstücks der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufrieden.
Da kann es keinen Ärger geben. Wo siehst Du da ein Porblem? Auf wessem Grund soll er denn stehen? Schreib eine PN #7 Hallo, unser Zaun steht auf unseren Grundstück, diesen möchte der Nachbar entfernen und dort (also auf unseren Grundstück) einen neuen Zaun errichten. Daher ist es kein juristisches Problem. Mir geht es aber nicht um das juristische Problem, sondern ich möchte Ärger vermeiden. Zaun erneuern nachbar and husband. Liebe Grüße Jürgen gabi67 Foren-Urgestein #8 Hallo Jürgen, also ich kenne das Thema Zäune bei uns hier nur hinsichtlich Thema Grenzzaun (also mittig auf der Gartengrenze) würde er beiden Parteien zur Hälfte gehört. Soll der Zaun erneuert werden, gilt die 08/15-Variante, die dann auch von beiden Parteien zur Hälfte zu tragen ist. Wünscht 1. Partei einen höherwertigen Zaun und 2. Partei ist mit der Errichtung einverstanden (würde aber auch mit dem 08/15-Zaun leben wollen), tragen beide Parteien den 08/15-Zaun zur Hälfte und Partei 1 die Höherwertigkeit alleine. (Puh, hoffentlich war das einigermaßen verständlich... ) Mein, Achtung LAIEN -Verständnis sagt mir, dass falls der Nachbar auf Eurem Grundstück (und so habe ich es verstanden) einen neuen Zaun errichten möchte (warum möchte er das überhaupt tun?
Es sind noch weitere Probleme vorhanden. Sowie der riesen Kirschbaum am zaun direckt. Wenn die Kirschen reif sind, sieht unser Hof aus als da ein Blutbad war. Ich bitte um Rat. Ich bin schon soweit, das Haus zu verkaufen. Aber es liegt uns sehr viel an diesem Haus. H I L F E!!!!! welches schilf oder ziergras wächst ziemlich hoch, aber nicht zu hoch? es geht um meinen garten, der oben an der küste ist. in diesem bereich wachsen schilf und gräser hervorragend, sozusagen natürlich. Zaun erneuern nachbar and family. ich habe an einer stelle auch eine schilfart stehen, die aber sehr hoch wird, mindestens 2 meter, wenn nicht noch höher. nun habe ich länger darüber nachgedacht, was ich als hecke nehme, die dekorativ, schnellwachsend, aber nicht so pflegeintensiv ist. das problem ist ja folgendes: ist die hecke schnellwachsend, hat man die ganzen nachfolgenden ajhre mehrfach daran herrrumzuschnippeln, immer wieder mehrmals im jahr heckenschnitt. das kostet enorm natürlich zeit, die ich gerne anderweitig verbringen würde. auf der anderen seite, wächst die hecke langsam, braucht sie jahre, um eine angemessene höhe zu erreichen, damit man etwas sichtschutz hat.
Klingt für mich fair. Solltet ihr da anderer Meinung sein, dann wird halt der Maschendrahtzaun gesetzt. Signatur: Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-) # 3 Antwort vom 17. 2020 | 12:19 Von Status: Unsterblich (23341 Beiträge, 4588x hilfreich) Er will sich das jetzt überlegen. Wie seht ihr das? Er darf sich das überlegen. Selbstverständlich. Du könntest dann nochmal hier nachfragen, wenn er dir gesagt hat, was er sich überlegt hat. Und wenn es dir nicht gefällt. Neuer Zaun auf der Grundstücksgrenze nicht ohne Zustimmung des Nachbarn | Smartlaw-Rechtsnews. Wie siehst du das? Und er will jetzt, dass wir einen neuen Sichtschutz errichten, auf unserem Grundstück, auf unsere Kosten. Wer will das? Der neue Mieter oder der Vermieter? # 4 Antwort vom 17. 2020 | 19:22 Vielen Dank für die Rückmeldungen! Und was wollt ihr? Ist euch der Sichtschutz egal? Der ist uns natürlich nicht egal Deshalb wollen wir uns ja auch mit ihm einigen. Vorweg: Ich finde einen 2m hohen Sichtschutz besser als der Maschendrahtzaun Dazu muss ich sagen, dass er schon eine hohe, ziemliche lange Hecke rausgerissen hat, die auf seinem Grundstück an der Grenze stand.