Gerade Dienstleistungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich werden in einem besonderen Kontext erbracht, der sich aufgrund unterschiedlicher kultureller Tradition in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterscheidet (siehe Erwägungsgrund 114 der Richtlinie 2014/24/EU). Erfasst sind durch Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU als soziale Dienstleistungen zum Beispiel die Arbeitsmarktdienstleistungen des Sozialgesetzbuchs II, III und IX. Betroffen ist auch der Einsatz von Krankenwagen zur reinen Patientenbeförderung. Dagegen unterfallen Notfallrettungsdienste und der Einsatz von Krankenwagen, sofern er in allgemeinen und fachspezifischen ärztlichen Dienstleistungen in einem Rettungswagen besteht, nicht dem Vergaberecht, siehe Artikel 10 Buchstabe h der Richtlinie 2014/24/EU und § 107 Nummer 4. Im Hinblick auf Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen werden diese üblicherweise nur von den Unternehmen angeboten, die an dem konkreten Ort der Erbringung dieser Dienstleistungen angesiedelt sind (siehe Erwägungsgrund 115 der Richtlinie 2014/24/EU).
Die neue Richtlinie 2014/24/EU hebt die Unterscheidung zwischen A- und B- Dienstleistungen auf. Teilweise werden ehemalige B-Dienstleistungen nun ganz vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen (Art. 10). Dies gilt beispielsweise für bestimmte Rechtsdienstleistungen und Dienstleistungen aus dem Bereich des Zivilschutzes und der Gefahrenvorsorge, die durch gemeinnützige Organisationen erbracht werden. Von besonderer Bedeutung für den kommunalen Bereich ist dabei die Regelung bezüglich der – in den vergangenen Jahren sehr kontrovers diskutierten – Vergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Organisationen. Diese sind nun vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, es sei denn, sie beschränken sich lediglich auf den Patiententransport. Für andere ehemalige B-Dienstleistungen aus dem Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Kulturbereich sowie für sonstige spezifische Aufträge (z. B. Hotel- und Restaurantdienstleistungen, bestimmte Rechtsdienstleistungen) nach Anhang XIV der neuen Richtlinie wurde ein eigenes Vergaberegime geschaffen.
Rechtsberatungsdienstleistungen werden in der Regel von Unternehmen in dem jeweiligen Mitgliedstaat angeboten (siehe Erwägungsgrund 116 der Richtlinie 2014/24/EU). Soweit Rettungs- und Feuerwehrdienste nicht ohnehin vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen sind, bieten diese Dienstleistungen in der Regel nur dann ein grenzüberschreitendes Interesse, wenn sie aufgrund eines relativ hohen Auftragswertes eine ausreichend kritische Masse erreichen (Erwägungsgrund 117 der Richtlinie 2014/24/EU). Im Übrigen sind die im Anhang XIV aufgeführten Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und dazugehörige Dienstleistungen erfasst, sofern sie in den Anwendungsbereich des GWB fallen. Die Richtlinie 2014/24/EU stellt in Artikel 1 Absatz 5 und der Fußnote zu Anhang XIV klar, dass Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung nicht von der Richtlinie erfasst sind, wenn sie als nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse organisiert werden. Sowohl in Anhang XIV Richtlinie 2014/24/EU als auch in Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sind Postdienste unter Nennung der Referenznummern des Common Procurement Vocabulary als soziale und andere besondere Dienstleistungen aufgeführt, für die das erleichterte Sonderregime gilt.
Aus Kommunalwiki Bürgerverein Burgkunstadt e.
Für Bauaufträge gilt hier der zweite Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Hinzu kommen spezielle Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen in der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV), für Sektorentätigkeiten durch Sektorenauftraggeber in der Sektorenverordnung (SektVO) sowie für sicherheitsrelevante Aufträge in der Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Für nationale Vergaben finden sich die vergleichbaren Regelungen in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie dem ersten Abschnitt der VOB/A. Ergänzt bzw. zur Anwendung gebracht werden diese Regelungen durch das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW), den Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung sowie weiteren landesrechtlichen Vorschriften. Für die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen konkretisiert § 26 Kommunalhaushaltsverordnung die Vergabegrundsätze. Auch hier gelten ergänzende Erlasse. Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist, richtet sich danach, ob bestimmte Auftragswerte überschritten werden.
Vergabestellen des Landes und der Kommunen müssen bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 214. 000 Euro und bei Bauleistungen ab einem Auftragswert von 5. 350. 000 Euro europaweit ausschreiben. Soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU sind erst ab einem Auftragswert von 750. 000 Euro europaweit auszuschreiben. Eine Liste dieser nach dem CVP Code aufgeschlüsselten Leistungen steht zum Download zur Verfügung. Bei den genannten Auftragswerten handelt es sich um Auftragswerte ohne Umsatzsteuer.
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Setzen Sie den Randsteller (6) wieder auf und schieben ihn bis zum Anschlag an die Etikettenrolle. Den Randsteller (6) durch erneutes Verschieben des Stellrings (7) auf den Rollenhalter klemmen. Schwenken Sie nun den Niederhalter (3) ab. Lösen Sie die Etiketten auf den ersten 20 cm per Hand ab und führen Sie das Material entsprechend der Abbildung über die Spendekante (1) zum Aufwickler (9). Halten Sie den Aufwickler fest und drehen Sie den Drehknopf (8) bis zum Anschlag im Uhrzeigersinn. Das Trägermaterial schieben Sie unter eine Klammer (2) des Aufwicklers und drehen den Drehknopf nun bis zum Anschlag entgegen dem Uhrzeigersinn. Dadurch wird der Aufwickler gespreizt und der Streifen festgeklemmt. Zum Schluss den Niederhalter / die Etikettenbremse (3) anschwenken. Das Etikettenmaterial ist nun eingelegt. Smart label printer 440 bedienungsanleitung wireless. Als letzten Schritt stellen Sie noch den Spendesensor ein, damit der Etikettenvorschub optimal an das Etikett angepasst wird: Durch Drehen des Stellknopfes (3) entgegen dem Uhrzeigersinn lösen Sie den Spendesensor (2).