Posted on 21. Januar 2022 Posted By: Schiller Categories: Allgemein Liebe Viertklässlerinnen und Viertklässer, liebe Eltern, aufgrund der aktuellen Pandemielage, kann unser Schnuppernachmittag nicht wie geplant in der Schule stattfinden. Damit wir Ihnen/Euch die Realschule Bad Wurzach trotzdem vorstellen können, haben wir ein Vorstellungsvideo gedreht. In diesem Film haben wir versucht Ihnen/ Euch möglichst viele Informationen über die Realschule Bad Wurzach zu geben. Schauen Sie / Ihr doch einfach mal rein. Es lohnt sich. Desweiteren haben Sie über die Grundschule Ihres Kindes ein Informationsschreiben erhalten. Moodle realschule bad wurzach school. In diesem Schreiben finden Sie noch weitere Informationen zu unserer Schule und dem Anmeldeverfahren. Ab Donnerstag, den 10. 02. 2022 finden Sie auf unserer Lernplattform Moodle weitere Präsentationen einzelner Fächer und die Möglichkeit am Donnerstag, den 10. 2022 um 18. 00 Uhr in einer Videokonferenz Fragen an die Schulleitung zu stellen. Die Erklärung wie Sie auf unsere Lernplattform kommen, steht in dem Informationsschreiben.
2021 beschlossen. Für die Schulen heißt, dass auch diese weiterhin geschlossen bleiben und der Unterricht durch Fernunterricht über unsere Lernplattform Moodle stattfindet. Das Kultusministerium hat noch keine genaueren Informationen an die Schulen weitergegeben. Sobald diese veröffentlicht werden, werden Continue reading Schulen schließen ab Mittwoch, den 16. 12. 2020 13. Dezember 2020 Posted By: Allgemein Am Sonntag, den 13. 2020 haben die Bundekanzlerin und die Länderchefs für kommenden Mittwoch einen harten Lockdown beschlossen. Für die Schulen gilt, dass diese ab Mittwoch, den 16. 2020 geschlossen bleiben. Das hat folgende Auswirkungen:1. Moodle realschule bad wurzach tour. Ab Mittwoch, den 16. 2020 findet kein Unterricht mehr in der Schule statt. 2. Die Abschlussklassen der Klassenstufe 10 Continue reading Weihnachtsferienregelung Baden Württemberg 2. Dezember 2020 Posted By: Schiller Allgemein Liebe Eltern, liebe Schüler der Realschule Bad Wurzach, am Dienstag, den 01. 2020 hat das Kultusministerium die Schulen in Baden-Württemberg über die Weihnachtsferienregelung informiert.
Donnerstag, 07 April Liebe Eltern, die Osterferien nahen, aber vorher wollen wir noch mit der ganzen Schulgemeinschaft ein großes Sportfest feiern: Am Dienstag, 12. 4. 22 (letzter Schultag vor den Osterferien) wird der Unterricht nicht in der gewohnten Form stattfinden, sondern wir wollen alles machen, was uns in Schwung bringt und Spaß macht (nach der monatelangen "Rumhockerei"): geschrieben von: Isabel Aravena Spiel mit mir...... Theater! Moodle in Baden Württemberg überlastet | Realschule Bad Wurzach. Das tat die Klasse 6g ausgiebig und mit großem Durchhaltevermögen in einem 3-tägigen Theaterworkshop unter Anleitung von Beate Duvenhorst und Gabi Scheidl, zwei professionellen Theaterpädagoginnen. "Spiel mit mir" ist ein Projekt der Landesvereinigung für Kulturelle Jugendbildung, das Kinder und Jugendlichen einen Raum eröffnet sich in Gemeinschaft beim Theater spielen selbstbestimmt auszuprobieren. Und genau das wurde den Schülerinnen und Schülern der Klasse 6g an diesen aufregenden, aber auch anstrengenden Tagen in Begleitung ihrer Klassenlehrerin Isabel Aravena ermöglicht.
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Das Amtsgericht Karlsruhe ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetauftritte der Justiz. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2. 0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt: 1. 1. 1d Alternativen für CAPTCHAs 1. 3. 1f Zuordnung von Tabellenzellen 1. h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar 1. 5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2. 0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben: 1. 1a Alternativtexte für Bedienelemente 1. 1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte 1. Zwangsversteigerungen Baden-Württemberg | Immobilie am Amtsgericht im 1A-Immobilienmarkt. 1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken 1.
2. 1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos 1. 2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln 1. 3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos 1. 5a Audiodeskription für Videos 1. 1e Datentabellen richtig aufgebaut 1. 1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 10. 05. 2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 10. 2022 überprüft. Feedback und Kontaktangaben Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: Durchsetzungsverfahren Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG gewährleistet. Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: Schriftgröße Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen.
Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (10 insgesamt) ZVG Einfamilienhaus Zwangsversteigerung in 75053 Gondelsheim Amtsgericht Bruchsal -Vollstreckungsgericht-: 2 K 11/21 Versteigerungstermin: 17. 05. 2022, 08:30 Uhr 76646 Bruchsal 1 K 38/20 24. 2022, 08:30 Uhr 4-Zimmerwohnung 75015 Bretten 1 K 26/21 31. 2022, 10:30 Uhr 76684 Östringen 2 K 22/21 28. 06. 2022, 08:30 Uhr Wichtige Hinweise Sicherheitsleistung Ab dem 16. 02. 2007 kann die Sicherheit in Zwangsversteigerungsverfahren nicht mehr durch Bargeld geleistet werden, § 69 Abs. 1 ZVG. Sicherheit kann ab dem 16. 2007 nur noch geleistet werden durch ein von einem Kreditinstitut oder einer Bundesbank (LZB) unterschriebener Verrechnungsscheck bzw. Bundesbank- (LZB-) Scheck. Eine Bestätigung durch die LZB ist nicht mehr erforderlich! Der Scheck darf frühestens drei Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden. Der Samstag gilt als Werktag eine selbstschuldnerische und unbefristete Bankbürgschaft vorherige Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg, Baden-Württembergische Bank, IBAN: DE12 6005 0101 7495 5305 04, BIC: SOLADEST600, Der Betrag muss so rechtzeitig überwiesen werden, dass die Mitteilung der Landesoberkasse über den Zahlungseingang im Termin dem Gericht vorliegt.