Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge in der Krankenversicherung. Bis zum 30. September gingen 3206 Anträge beim Amt für Soziale Dienste ein. Anträge auf Prämienverbilligung werden noch bis zum 31. Oktober entgegengenommen. 11. Oktober 2021, 08:23 Uhr 17. Oktober 2021, 03:34 Uhr Bis zum 30. September gingen beim Amt für Soziale Dienste 3206 Anträge für die Prämienverbilligung ein. Empfehlenswert und erwünscht ist die Einreichung des Antrags mittels Online-Formular. Dieses ist zusammen mit einem Merkblatt auf der Homepage der Liechtensteinischen Landesverwaltung () im Onlineschalter... Einmalig gratis registrieren Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren
Die Höhe der Mutterschaftszulage richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb beider Ehegatten bzw. bei alleinstehenden Wöchnerinnen nach jenem der Wöchnerin. Die Zulage wird nur bis zu einer bestimmten Grenze des steuerbaren Erwerbs ausbezahlt. Weitere Informationen und Anträge: Amt für Gesundheit Antragsformulare liegen auch bei den Gemeindekanzleien auf.
zurück 10. 10. 19 | Liechtenstein (Symbolfoto: Pixabay) Sollten deutlich mehr Anträge auf Prämienverbilligung gestellt werden, müsste das Amt für Soziale Dienste (ASD) aufrüsten. Das sagt Amtsleiter Hugo Risch gegenüber Radio L. Einerseits müsste dann eine Entlastung durch Digitalisierung erfolgen, andererseits sei auch die personelle Situation zu begutachten, so Risch. Derzeit befasst sich beim ASD eine Person im 100-Prozent-Pensum einzig mit den Prämienverbilligungen. Amt rechnet mit leichtem Anstieg Aktuell haben in Liechtenstein rund 7000 Menschen Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämie. Bislang nutzen jedoch weniger als 40 Prozent diese Möglichkeit. Dieses Jahr rechnet das ASD mit einem leichten Anstieg. Die Frist für einen Antrag läuft Ende Oktober ab. Bald mehr Anspruchsberechtigte? In der Politik gibt es derzeit Bestrebungen, mehr Menschen Zugang zur Prämienverbilligung zu verschaffen. Die Einkommensgrenzen sollen so angehoben werden, dass letztlich rund 10'000 Menschen Anspruch auf die Sozialleistung hätten.
Die Anträge teilen sich auf Zusagen für Alleinerziehende und Alleinstehende (64%), für Ehepaare (20%), für junge Erwachsene und Lebensgemeinschaften (3%) sowie auf Absagen (13%) auf. Hauptgrund für die Absagen war ein zu hohes massgebliches Einkommen der Antragsstellenden. Eingabefrist für das Antragsjahr 2021 Anträge auf Prämienverbilligung können bis 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Empfehlenswert und auch erwünscht ist die Einreichung des Antrags mittels Online-Formular. Es ist auf der Homepage der Liechtensteinischen Landesverwaltung () im Onlineschalter unter dem Suchbegriff Prämienverbilligung oder im Serviceportal unter Familie, Ehe, Partnerschaft unter Beratung und Hilfe zu finden. Durch die Online-Antragsstellung können die Anträge entsprechend zügig bearbeitet werden. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt nach Eingang der relevanten Steuerdaten ab Ende 2022 bzw. anfangs 2023. Versicherte, denen es nicht oder nur schwer möglich ist, den Antrag online zu stellen, können für die Antragsstellung beim Amt für Soziale Dienste telefonisch einen Termin vereinbaren (Telefon: +423 236 72 72).
Mittlerweile bewegen sich diese Zahlen wieder auf Vorjahresniveau: Im Vorjahr wurden von Januar bis August im Durchschnitt 428 Fälle geführt, im gleichen Zeitraum 2020 sind es durchschnittlich 416 Fälle. Je nach Lage der Wirtschaft werden sich die Folgen der Corona-Pandemie auf die Sozialhilfe erst verzögert auswirken, da das Amt für Volkswirtschaft vorgelagerte finanzielle Unterstützungsleistungen erbringt. Das Amt für Soziale Dienste rechnet mit einer Zunahme von Personen, die im kommenden Jahr Sozialhilfe benötigen werden. Personen, die sich in einer schwierigen finanziellen oder persönlichen Lage befinden, können sich beim Amt für Soziale Dienste melden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Zunahme der Anträge bei der Prämienverbilligung Per Ende August wurde bei der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung eine Zunahme der Anträge um 43 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet. Dies ist vor allem auf die deutliche Ausweitung der Anspruchsberechtigung zurückzuführen, welche vom Landtag beschlossen wurde und dieses Jahr erstmals wirksam wird.
Wenn Sie mit wenig Geld auskommen müssen, haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Verbilligung Ihrer Krankenkassenprämien. Hier finden Sie die Voraussetzungen dafür und ob Ihr Anrecht automatisch festgestellt wird. Voraussetzungen für die Prämienverbilligung Um Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie folgende beiden Voraussetzungen erfüllen: Sie verfügen über eine obligatorische Grundversicherung nach KVG. Sie leben in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (massgebendes Einkommen ≤ Fr. 35'000. --, für Familie mit Kindern ≤ Fr. 38'000. --). Ein allfälliges Anrecht besteht vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres. Das massgebende Einkommen für das aktuelle Jahr berechnet sich aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres. Als Berechnungsgrundlage dienen Ihr Reineinkommen sowie Ihr Vermögen gemäss Steuerdaten: Berechnungsschema Prämienverbilligung Hier können Sie Ihr mögliches Anrecht auf Prämienverbilligung prüfen: Onlinerechner zur Prämienverbilligung Wie kann bei der Krankenkassenprämie gespart werden: Spartipps Krankenkassenprämie Ausnahmen von der automatischen Benachrichtigung
Der Weg zur tieferen Krankenkassenprämie | 10. 2019, 17:11
Da die neuropsychologische Versorgung derzeit noch nicht flächendeckend gewährleistet ist, gibt es die Möglichkeit, bis dahin auch von nicht zugelassenen Neuropsychologen über das Instrument der Kostenerstattung behandelt zu werden. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse beispielsweise aufgrund einer noch nicht flächendeckend gewährleisteten Versorgung dazu nicht in der Lage und sind den Versicherten für eine selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Kasse die Ausgaben erstatten. Neuropsychologie Armgardt | Neuropsychologie Armgardt Bremen - ambulante Neuropsychologie. Eine selbst beschaffte Leistung kann die neuropsychologische Behandlung durch einen nicht zugelassenen Neuropsychologen sein. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen. Um sicher zu stellen, dass die Kasse die Kosten übernimmt, sollte vorab ein Antrag gestellt werden. Hierfür legt man in einem Brief die Gründe dar, warum dringend eine neuropsychologische Behandlung notwendig ist und dass hierfür nicht rechtzeitig ein Therapieplatz bei einem Neuropsychologen mit Kassenzulassung gefunden werden konnte.
Schritt 1: Ein Facharzt (Klinik oder ambulant) stellt fest, dass eine ambulante neuropsychologische Behandlung notwendig und indiziert ist und stellt Ihnen ggf. eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung mit der neurologischen ICD-10-Diagnose aus. Sie erhalten eine entsprechende schriftliche Empfehlung vom Facharzt (z. B. im Entlassbrief). Wenn ein Neuropsychologe, z. Häufig gestellte Fragen - Praxis für Neuropsychologie und PsychotherapiePraxis für Neuropsychologie und Psychotherapie. noch in der Klinik, zusätzlich bereits eine ICD-10-F0-Diagnose vergeben hat und auch diese in der Notwendigkeitsbescheinigung dokumentiert und vom Neuropsychologen unterschrieben ist, kann es den Beginn der Behandlung erleichtern. Schritt 2: Sie fragen bei den niedergelassenen Neuropsychologen mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe wegen Terminen an. Adressen und Telefonnummern können Sie am einfachsten bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arzt erfragen sowie online in der Arzt-Suchfunktion der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes sowie auf der GNP-Behandlerliste finden. Insbesondere, wenn es schwierig ist, einen Termin zu finden, empfehlen wir Ihnen, sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu wenden.
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten zu Praxis für Neuropsychologie. Seit November 2011 ist die ambulante neuropsychologische Therapie für die Abrechnung mir den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Seit 01. 01. 2013 gibt es Abrechnungsziffern nach EBM für die ambulante Neuropsycholgische Therapie. In Hamburg gibt es zur Zeit 5 Neuropsychologische Praxen mit Kassenzulassung, meine Praxis gehört dazu: ->gesetzliche Versicherte brauchen nur ihre Chipkarte für eine Therapie. ->Privat Versicherte müssen vorab einen Kostenantrag stellen, der Gesetzesanspruch auf eine Neuropsychologische Therapie gilt nur für gesetzlich Versicherte! WICHTIG: Die gesicherte neurologische Diagnose muss durch einen Neurologen bescheinigt sein, mit Datum der Erkrankung. Das kann in Form einer Überweisung sein oder auch der Arztbrief des vorbehandelnden Krankenhauses/Rehaklinik. Näheres unter:
: 1965, verheiratet, 1 Kind Studium der Psychologie an der Universität zu Köln, Schwerpunkt Klinische Psychologie und Neuropsychologie, Diplom-Psychologin, seit 1998 in eigener neuropsychologischer Praxis tätig, seit 2009 Psychologische Psychotherapeutin VT, seitdem Praxis für Neuropsychologie und Verhaltenstherapie (Kassenzulassung für Neuropsychologie. Zusatzausbildung in Traumatherapie und Schmerzpsychotherapie. ), seit 2010 Europa-Zertifikat als EMDR-Therapeutin.