weiterlesen... Beratungshotline Haben Sie Fragen? Finden Sie auf unserer Webseite nicht die gewünschten Informationen? Elektronische Brille soll Sehbehinderten helfen › eyebizz. Rufen Sie uns gerne an! Finanzielle Hilfen und Schwerbehindertenausweis Ob betroffenen Menschen ein Schwerbehindertenausweis, Blindengeld, Pflegegeld zusteht und welche Hilfsmittel von Krankenkassen oder anderen zuständigen Stellen übernommen werden erfahren Sie auf diesen Seiten. weiterlesen...
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Um die Vorsteuer aus dem Ausland wiederzubekommen, können sog. Vorsteuer-Vergütungsanträge gestellt werden (für EU-Mitgliedsstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern;. [1] Haufe, Kommentar, Weiterberechnung der Reisekosten an den Auftraggeber, vgl.. Stand: 25. 08. 2017. [2] Inwiefern auch Regieleistungen mit 7% versteuer werden können, vgl. Weiterverrechnung hotel kosten umsatzsteuer hotel. Urteil des FG Berlin Brandenburg vom 22 Juni 2016 – 7 K 7343/14.
Führen Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus, rechnen Sie nicht nur die Hauptleistung ab, sondern oftmals auch angefallene Nebenleistungen wie Spesen. Müssen Sie auf diese Auslagen und Spesen eigentlich Umsatzsteuer in Ihrer Rechnung aufschlagen? Die Antwort: Es kommt darauf an, wie Sie die Spesen gegenüber Ihren Auftraggebern abrechnen. Ausgaben für ein Geschäftsessen sind klassische Spesen, die man erstattet bekommen kann. Steuerlich muss man dabei einiges beachten. - © dinmix/ Drei Varianten zur Abrechnung von Auslagen und Spesen Je nachdem, welche Vereinbarungen Sie zu Auslagen und Spesen mit Ihren Auftraggebern getroffen haben, bestehen die folgenden drei Abrechnungsvarianten: Die Auslagen bzw. Spesen werden als umsatzsteuerpflichtige Nebenleistung abgerechnet. Weiterberechnung der Reisekosten von Künstlern gegenüber Veranstaltern. Sie kalkulieren einen höheren Preis, weil in diesem Angebotspreis die Auslagen und Spesen bereits berücksichtigt sind. Sie rechnen die Auslagen bzw. Spesen einzeln in nachgewiesener Höhe ab. Variante 1: Auslagen bzw. Spesen als Nebenleistung abrechnen Haben Sie mit Ihrem Auftraggeber vereinbart, dass Sie nicht nur die Hauptleistung, sondern auch die Nebenkosten in Rechnung stellen dürfen, greifen bei der Umsatzsteuer folgende Grundsätze: Nebenleistungen teilen stets das Schicksal der Hauptleistung.