Ihr Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht und Immobilienrecht – Die Kanzlei KPAG Kosmidis & Partner ist für Sie da Auch wenn seit 2014 im griechischen Immobilienrecht kein Anwaltszwang mehr besteht, ist es sinnvoll, einen spezialisierten Rechtsanwalt in Griechenland beim Kauf von Immobilien hinzuziehen. Ihr Anwalt für griechisches Immobilienrecht der Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner berät Sie ausführlich zu allen rechtlichen Bedingungen und Auflagen. Besonders interessant für Mandanten aus Deutschland ist die Möglichkeit, sich mittels einer Spezialvollmacht beim Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt in Griechenland vertreten zu lassen – so müssen Sie bei der Beurkundung nicht persönlich anwesend sein. Griechischer notar düsseldorf international. Insbesondere beim Besitz von Immobilien in Griechenland sollten Sie auch Vorsorge für den Erbfall treffen. Ein notariell beglaubigtes Testament in griechischer Sprache ist die praktikabelste Lösung und erspart den Hinterbliebenen Zeit, Geld und unnötigen Ärger – Ihr deutsch- griechischer Anwalt für Erbrecht berät Sie zu diesem Thema.
Unsere Kanzlei ist ebenfalls ein verlässlicher Ansprechpartner für Privatpersonen, die eine Immobilie, beispielsweise ein Haus in Griechenland kaufen wollen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Kauf-Vorgang Ihrer Ferienimmobilie, sowie beim Haus- und Wohnungskauf und sorgen so für Sicherheit. Unsere Anwälte für Erbrecht in Griechenland minimieren auch Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten. Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen: Ihr deutscher Rechtsanwalt in Griechenland schafft Rechtssicherheit für Ihre Projekte KPAG Kosmidis & Partner hat sich als eine der allerersten Anwaltsgesellschaften in Griechenland konsequent und exklusiv auf die Beratung deutschsprachiger Unternehmen im griechischen Raum spezialisiert. In unserer Kanzlei spricht jeder Rechtsanwalt, der in Griechenland eingesetzt wird, auch deutsch – meist muttersprachlich. So profitieren Sie nicht nur von fachlichen Know-how, sondern auch von unserem kulturellen Verständnis für Ihre Anliegen. Griechischer notar düsseldorf abgesagt. Wir beraten Sie als deutscher Rechtsanwalt in Griechenland zur der Durchführbarkeit von Unternehmens- bzw. Gesellschafsgründungen Unternehmenskauf und Beteiligungen Umwandlung von Unternehmen, beispielsweise aus steuerrechtlichen Gründen und mehr.
Ihre Rechte im Erbfall Wir setzen Ihre Erbansprüche durch und verteidigen Sie, wenn Sie als Erbe in Anspruch genommen werden. Wir vertreten Ihre Rechte und machen Ihre Pflichtteilsansprüche geltend. Wir prüfen für Sie die testamentarischen Anordnungen des Erblassers und Möglichkeiten der Testamentsanfechtung. Testamentgestaltung Wir beraten Sie bei der Planung Ihres Nachlasses, besprechen mit Ihnen, welche Hinterbliebenen Sie schützen, bedenken oder von der Erbfolge ausschließen wollen. Wir entwerfen mit Ihnen Testamente, Ehegattentestamente, Erbverträge, hinterlegen diese für Sie und kümmern uns um die Registrierung im Testamentsregister. Nachlassmanagement Wir beraten und vertreten Sie als Erbe in allen Situationen. DIKIGORION® | Eleni Kougioumtzi | Deutsch - Griechische Rechtsanwälte | Deutschland Griechenland. Wir kümmern uns um die Testamentseröffnung, beantragen mit Ihnen einen Erbschein, begleiten Sie zu Behörden und vertreten Ihre Interessen in einer Erbengemeinschaft. Wir planen mit Ihnen die gesamte Abwicklung des Nachlasses und die Auflösung der Erbengemeinschaft bis hin zur Verteilung des Nachlassvermögens, wie Grundstücke, Konten, Wertsachen und auch persönliche Erinnerungsstücke.
Jahressteuergesetz 2020: Neuregelung der Mittelweitergabe von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen an andere begünstigte Körperschaften Das Steuergesetz 2020 regelt die Mittelweitergabe von gemeinnützigen Körperschaften an andere steuerlich begünstigte Vereine, Einrichtungen usw. vollkommen neu. Nach der bisherigen Rechtslage wurde hinsichtlich der Mittelweitergabe in § 58 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung zwischen Fördervereinen und sonstigen gemeinnützigen Vereinen unterschieden. Wie war die Mittelweitergabe von einer gemeinnützigen Körperschaft an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft bisher geregelt? Förderverein, d. h. Mittelverwendung | Vereinfacher. Förderkörperschaften konnten die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ohne Einschränkung weitergeben. Dies lag in der Natur der Förderverein, die zum Zweck der Mitteleinwerbung für andere gemeinnützige Organisationen gegründet wurden. Voraussetzung hierfür war, dass aus der Satzung der Förderkörperschaften ausdrücklich hervorging, dass der Vereinszweck in der Förderung einer anderen steuerbegünstigten Einrichtung besteht.
Weiter musste der Zweck der Förderkörperschaft und der Zweck der Körperschaft, die vom Förderverein Mittel erhält, sich inhaltlich entsprechen. Hinsichtlich aller übrigen gemeinnützigen Einrichtungen war die Möglichkeit der Mittelweitergabe eingeschränkt. Maximal die Hälfte des eigenen Vereinsvermögens durfte an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft weitergegeben werden. Allerdings spielte es bei den übrigen gemeinnützigen Körperschaften keine Rolle, ob die Mittelweitergabe ausdrücklich aus der Satzung hervorging. Wie regelt das Jahressteuergesetz 2020 die Mittelweitergabe von gemeinnützigen Vereinen, Einrichtungen usw. neu? Der Gesetzgeber fasst mit dem Jahressteuergesetz 2020 die bisherigen Regelungen zu Mittelweitergabe in der Abgabenordnung zusammen. Die Regelungen ergeben sich nunmehr einheitlich aus § 58 Nr. 1 AO. Mittelverwendung gemeinnütziger vereinigtes. Nach der Neuregelung können gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel uneingeschränkt an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeben. Dabei ist es nicht notwendig, dass aus der Satzung hervorgeht, dass es sich um eine Förderkörperschaften handelt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 entfällt diese Einschränkung. Nach der Auffassung der Finanzverwaltung waren bisher zur Mittelweitergabe an Körperschaften, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum hatten, nur Förderverein befugt. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 entfällt auch diese Beschränkung. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird daher in erheblichem Umfang die Mittelweitergabe an Körperschaften mit Sitz im Ausland erheblich vereinfacht. Ist das Recht zu Mittelweitergabe auf bestimmte Vermögenswerte beschränkt? Mittelverwendung gemeinnütziger vereinigte. Nein, der Gesetzgeber versteht unter "Mittel" i. S. d. Abgabenordnung alle Vermögenswerte einer gemeinnützigen Körperschaft. Die Mittelweitergabe ist daher nicht auf die Zahlung von Geldmitteln beschränkt. Die Mittelweitergabe kann daher auch in der Form erfolgen, dass für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft Dienstleistungen erbracht werden. Weiter ist es möglich, Räume und Sachen kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Wird mit dem Jahressteuergesetz 2020 auch der Vertrauensschutz bei der Mittelweitergabe neu geregelt? In den Fällen der Mittelweitergabe war bisher gesetzlich nicht geregelt, ob die Verwendung der weitergegebenen Mittel von der Körperschaft kontrolliert werden muss, von der die Mittel stammen. Weiter war die Haftung für den Fall nicht geregelt, dass die weitergegebenen Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden. Mittelverwendung gemeinnütziger vereinigte staaten von. Um die Frage der Kontrolle und Haftung hinsichtlich der Mittelweitergabe zu regeln, wird mit dem Jahressteuergesetz 2020 § 58a AO eingeführt. Aus § 58a AO ergibt sich, dass für die Körperschaft, die ihre Mittel weitergibt dann ein Vertrauensschutz besteht, wenn sie sich über die Gemeinnützigkeit des Empfängers durch Vorlage des Bescheides über dessen Steuerbegünstigung orientiert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der ihre Mittel weitergegebenen Körperschaft zum Zeitpunkt der Weitergabe bekannt war, dass die vorgelegten Bescheinigungen nicht gültig sind. Darüber hinaus ist die Haftung der ihre Mittel weitergegebenen Körperschaft dann nicht ausgeschlossen, wenn sie selbst die empfangende Körperschaft dazu veranlasst, die empfangen Mittel nicht zweckentsprechend zu verwenden.
Wie verwende ich die vereinnahmten Mittel aus meiner Tätigkeit als gemeinnütziger Verein? Gemeinnützige Vereine dürfen ihre Mittel aufgrund des Gebots der Selbstlosigkeit (vgl. hierzu V. 2. ) grundsätzlich nur für die in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwenden. Dies gilt auch für Mittel, die der Verein aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt. Unter dem Begriff der "Mittel" werden sämtliche Vermögenswerte des Vereins verstanden. Bis zur endgültigen Verwendung der Mittel für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke ist der Verein verpflichtet, die Mittel Ertrag bringend anzulegen. … Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Neuregelung der Mittelweitergabe durch das Jahressteuergesetz 2020. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse. Schon Mitglied? Hier einloggen: