Pressemitteilung Das erfolgreiche dent-net Netzwerk auch 2011 auf der Erfolgsspur Neue Partner, mehr Patienten, bessere Leistungen... Immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland setzen auf die bewährte Zusammenarbeit im dent-net®-Verbund. Das expandierende Netzwerk hat sich das Ziel gesteckt, noch in diesem Jahr die eintausendste Praxis bei dent-net® begrüßen zu können. Der Grund für den Erfolg ist vielschichtig. Nicht nur Patienten sind von den dent-net®-Leistungen und den damit verbundenen Preisvorteilen begeistert. Auch die teilnehmenden Praxen profitieren von vielseitigen Serviceangeboten, vermehrten Patienten-Anfragen, Neuzugängen und zusätzlichen Empfehlungen. Vertrauensanker für eine kompetente und faire Zahnmedizin - DentNet mit neuem ... | Presseportal. Nicht zuletzt auch aufgrund der Informationen der Krankenkassen durch ihre Berichterstattung in der Presse, in Mitgliederzeitschriften und im Internet. Und die Zahl der teilnehmenden Kassen im dent-net®-Netzwerk steigt stetig. Damit natürlich auch die Zahl der Versicherten, die dent-net®-Leistungen in Anspruch nehmen können.
Hier beantwortet ein kompetentes, speziell geschultes Team die Fragen der Patienten zu allen dent-net®-Leistungen, Kosten, Versorgungsabläufen etc. Hierdurch werden Patienten auch an Zahnärzte im Verbund schnell und unkompliziert vermittelt. Steigerung der Praxisliquidität durch Fakturierung im Netzwerk. Online-Abrechnung bald möglich. Die Teilnahme am dent-net®-Verbund nutzt den Praxen nicht nur im Hinblick auf die Patientengenerierung, Umsatzsteigerung und Serviceunterstützung. Auch in der Abrechnung gibt es klare Vorteile, wie z. B. Nintendo teilnehmende krankenkassen en. schnellere Zahlungseingänge aufgrund der direkten Fakturierung. Optional kann die Abrechnung zukünftig auch online abgewickelt werden. Das Pilotprojekt hierzu wurde kürzlich erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen dazu und über das gesamte dent-net®-Konzept erhalten Sie bei der indento Managementgesellschaft, unter Telefon 0201-74999-600. Eine Auflistung der am dent-net®-Netzwerk teilnehmenden Krankenkassen und Zahnärzte finden Sie auch unter. Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Indento GmbH, Pressemitteilung vom 25. 11. 2010: Klage der KZV Berlin gegen den Indento-Vertrag wird abgewiesen Mit Urteil vom 13. 10. 2010 hat das Sozialgericht Berlin (AZ: S 83 KA 443/08) eine Klage der KZV Berlin gegen eine am Indento-Vertrag teilnehmende Betriebskrankenkasse abgewiesen. Mit der Klage wollte die KZV Berlin festgestellt wissen, dass der zwischen der teilnehmenden Betriebskrankenkasse und der Indento GmbH abgeschlossene Vertrag nach § 73c SGB V zur Erbringung von Zahnersatzleistungen und Individualprophylaxe vom 29. Viele Arztpraxen unzufrieden mit der Digitalisierung - PKV Institut. 09. 2008 unwirksam ist. Das SG Berlin hat die von der KZV Berlin erhobene Klage abgewiesen, da die von der KZV Berlin gegen die Wirksamkeit des Vertrages geltend gemachten Einwendungen nicht durchgreifen. So hat das SG Berlin ausdrücklich festgestellt, dass die Indento GmbH berechtigt ist, als Managementgesellschaft Selektivverträge nach § 73c SGB V abzuschließen. Dazu führt das SG Berlin aus, dass insbesondere die Qualität der zahntechnischen Leistungen durch die Regelungen des Indento-Vertrages, die unter anderem eine gegenüber der gesetzlichen Gewährleistungsfrist deutlich erhöhte fünfjährige Gewährleistungsfrist vorsehen, hinreichend sichergestellt wird.